Pensionskassenwechsel: Haben Sie Ihre Mitarbeitenden schon ge­fragt?

Die richtige BVG-Lösung trägt einen existenz­iellen Beitrag zur langfristigen Sicherung des gewohnten Lebensstandards der Versicherten bei. Zusätzlich sollte sie den aktuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden entsprechen. Es lohnt sich, regelmässig verschiedene Optionen zu prüfen. Nicht allen Unternehmen ist jedoch folgender Punkt ausreichend bewusst:

Wenn die Pensionskasse gewechselt oder neu abgeschlossen wird, müssen auch die Mitarbeitenden einverstanden sein.

Teamwork

Worum es geht:

Ein Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2020 (BGer 9C_409/2019) bestätigt Arbeitnehmenden das Recht auf:

  • Information
  • Konsultation
  • Mitbestimmung

Die verständliche Dokumentierung des Prozesses und speziell die Zustimmung der Mitarbeitenden oder der Arbeitnehmervertretung ist Pflicht.


Was das bedeutet:

Ein Pensionskassenwechsel erfordert eine frühzeitige Einbindung der Arbeitnehmenden (oder einer allfälligen Arbeitnehmervertretung). Dies kann durch den Arbeitgeber oder von einer Arbeit­nehmervertretung initiiert werden. Die Mitarbeit­enden müssen informiert und in die Ent­scheidung, welcher Einrichtung man sich zu welchen Konditionen anschliessen will, involviert werden. Der Einbezug der Mitarbeitenden darf hierbei frei gestaltet werden, denn es gibt keine Vorgaben durch das Gesetz oder die Rechtsprechung.


Mögliches Vorgehen:

  1. Beim Geschäftsführer oder der Geschäftsführerin kommt der Wunsch auf, die bestehende BVG-Lösung zu wechseln. Informationsgrund­lagen werden erstellt, Möglichkeiten für Mit­arbeitende, Fragen zu stellen und Vorschläge einzubringen, werden geschaffen.
  2. Das Abstimmungsverfahren wird frühzeitig definiert und ist auf die Umstände im Unter­nehmen abgestimmt.
  3. Der Prozess wird nachvollziehbar dokumentiert und speziell die Zustimmung muss klar nachweisbar sein.


Tipps für den Einbezug der Mitarbeitenden:

TIPP 1: Schaffen Sie Vertrauen und machen Sie auf die Relevanz des Themas und den Vorteil eines Wechsels aufmerksam.
TIPP 2: Sicher ist sicher. Führen Sie das Abstimmungsverfahren schriftlich durch, so können Sie die Mitwirkung der Mitarbeitenden festhalten.
TIPP 3: Achten Sie beim Timing des Wechsels auf die Kündigungsfristen. Normalerweise dauert der Wechsel der Pensionskasse von einem halben bis ganzen Jahr.
TIPP 4: Schaffen Sie eine solide Grundlage für Ihren Entscheid. Lassen Sie sich von erfahrenen Anbietern und Partnern helfen. Die richtigen Partner bereiten Ihnen die Unterlagen vor und stehen bei der Personalorientierung und bei Fragen der Mitarbeitenden zur Seite. Durch ihr Gespür für das Kleingedruckte können Ihnen Experten so viel Zeit ersparen und wertvolle Tipps beizusteuern.


Weitere Fragen und Antworten zum Thema:

Wie schafft man es, dass sich alle Beteiligten für das Thema interessieren?
Teilweise ist dies ein Knackpunkt und das benötigte Stichwort ist oftmals: Flexibilität. Eine mögliche Lösung ist zum Beispiel, aus dem Unternehmen eine möglichst repräsentative Gruppe zusammenzustellen.

Wie stellt man das Thema möglichst greifbar und konkret dar?
Eine Methode, die sich bewährt hat, ist das Zeigen von Fakten und konkreten Zahlenbeispielen oder indem man Sach­verhalte in umschreibenden Bildern darstellt.

Wo ist das Mitbestimmungsrecht im Gesetz geregelt?
Die erforderliche Einverständnis des Personals oder der Arbeitnehmervertretung bei einem erst­maligen Anschluss oder der Auflösung einer bestehenden BVG-Lösung sowie einem Wiederanschluss an eine neue Vorsorge­versicherung ist im Art. 11 Abs. 2 und 3bis BVG zu finden.

Was passiert bei fehlender Einigung?
Nach Art. 11 Abs. 3ter BVG entscheidet ein gemeinsam bestimmter oder von der Aufsichts­behörde berufener neutraler Schieds­richter.

Quellen:

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