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Brandschutzbestimmungen in der Schweiz

Für Hotels, Pflegeheime, Kinderkrippen und Büros ab einer gewissen Grösse gilt in der Schweiz eine Brandmeldeanlage Pflicht. Die Installation einer zertifizierten Brandmeldeanlage ist in der Schweiz für diese Gewerbe gesetzlich vorgeschrieben. Bei Abklärungen sollten die kantonalen Bestimmungen der Feuerpolizei beachtet werden.

Die Einkaufsexperten von Gryps arbeiten mit über 30 geprüften Anbietern für Brandmelde­anlagen zusammen. Wir unterstützen Sie kostenlos bei Ihrer Suche nach der passenden Lösung.

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Brandmeldeanlage Vorschriften Schweiz

Je nach Nutzung und Grösse von Gebäuden wird die Installation von zertifizierten Brand­melde­anlagen vorgeschrieben. Diese Vorschriften sind jedoch von Kanton zu Kanton unter­schiedlich, die kantonale Feuer­polizei kann Ihnen dazu die nötigen Informationen geben.

Unabhängig vom Kanton, gelten in der Schweiz diese Brandschutzvorschriften:

  • Anlage darf nur durch eine anerkannte Firma installiert werden
  • Für eine Brandmeldeanlage muss eine gültige Zulassung vorliegen
  • Bei Brandmeldeanlagen ist ein Kontrollheft zu deponieren

Wenn ein Gebäude von der Installationspflicht betroffen ist, kann die Installation und die Kontrolle von der Feuer­polizei selber oder auch durch einen zertifizierten Dienst­leister über­nommen werden. Bei der Suche nach einem zertifizierten Anbieter sind wir Ihnen gerne behilflich – einfach den Fragebogen ausfüllen..


Brandschutzvorschriften

Unsere Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht der betroffenen Gebäude- und Nutzungs­typen in der Schweiz. Bitte beachten Sie, dass kantonale Unter­schiede möglich sind.

InstallationspflichtAbnahme durch FeuerpolizeiBesonderheiten
Ein- und MehrfamilienhausNeinJa, sofern die Anlage an die öffentliche Feuermeldestelle angeschlossen wirdBei besonders grossen Wohngebäuden kann eine Installation verlangt werden
Hotels, Pensionen und FerienheimenKann verlangt werdenJaJe nach Anzahl der Geschosse ist eine Brandmeldeanlage ab 30 oder 50 Personen Pflicht.
Spitäler oder KlinikenJaJaIn jedem Fall ist eine Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung gefordert.
Büro, Industrie- oder GewerbebauKann verlangt werdenJaEntscheidend sind Schutzabstände, Schwellbrandgefahr sowie die Einsatzmöglichkeit von Löschmitteln
Besondere Bauten und AnlagenKann verlangt werdenJaBesondere Bauten: z. B. Hochhäuser, Atriumbauten, etc.
VerkaufsgeschäfteKann verlangt werdenJaAbhängig von Grösse und Art des Verkaufsgeschäfts

Wichtig: Für Wohnbauten gilt seit 2015 keine Feuer­löscher bzw. Hand­feuer­löscher Pflicht, es wird jedoch von den Brand­schutz­vorschriften immer noch empfohlen, einen Feuer­löscher zuhause zu haben.


Brandmeldeanlagen für Wohneigentümer und Mieter

Für die Installation einer privat genutzten Brandmeldeanlage besteht grundsätzlich keine Meldepflicht, auch sind die eidgenössischen Anforderungen nicht ver­bindlich. Sobald die Anlage jedoch eine Alarm­mitteilung an die öffentliche Feuer­melde­stelle weiter­gibt, müssen die kantonalen Richt­linien eingehalten werden. Sie muss dann von der Feuer­polizei auf die betreffenden Anforderungen geprüft werden.


Gesetzliche Bestimmungen bei Zivilschutzanlagen

Individuell geregelt werden die Brandschutzvorschriften auch bei zivil genutzten Schutz­bauten. Die Vereinigung Kantonaler Feuer­versicherungen (VKF) revidierte im November 2015 die bestehenden Regelungen – unter anderem wegen der erhöhten Zahl an Flüchtlingen. Das VKF definiert die Nutzung von Schutz­bauten unter folgender Bedingung als zivil: “Wenn sie nicht im Rahmen des Grund­auftrages von Bevölkerungs­schutz und Verteidigung stattfindet. Darunter fallen insbesondere Asyl­unter­künfte, Ausstellungen [...] oder Lager­räume.”1
In Bezug auf Brandmeldeanlagen in zivil genutzten Schutz­bauten wurden die folgenden drei Punkte festgelegt:

  • Ab einer Belegung von 50 Personen ist eine Brandmeldeanlage (Vollüberwachung) zu installieren, oder eine Dauerwache durch mindestens zwei Personen sicherzustellen.
  • Es ist eine Fernalarmierung vorzusehen.
  • Allfällige Brandfallsteuerungen sind objektspezifisch zu überprüfen.2

Quellen:
1VKF (2015): Zivil genutzte Schutzbauten. Abs. 2.
2Ebd. Abs. 3.5, Zif. 1–3.


Brandmeldeanlagen Kosten

Massgeblich für den Preis einer Brandmeldeanlage sind die Grösse der Räumlich­keiten, die benötigte Zahl der Meldemodule, Art und Umfang der Warnung, die gesetzlichen Vorgaben sowie das Brand­risiko. Weitere Informationen zu den Weitere Informationen zu den Kosten für Brandmeldesysteme.


Finden Sie hier detaillierte Auswahlkriterien für Brandmeldeanlagen.

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Häufige Fragen zum Thema Brandschutzbestimmungen

Eine Brandmeldeanlage ist für Spitäler oder Kliniken immer obligatorisch. Für Industrie- und Gewerbebauten, Verkaufsgeschäfte, Büros, Hotels oder Pensionen ist eine Brandmeldeanlage meistens ab einer gewissen Grösse Pflicht, die sich je nach Kanton unterscheiden kann.

Für Infos und Auskunft kontaktieren Sie Ihre kantonale Brandschutzbehörde. Wenn Sie bereits auf der Suche nach einer Brandmeldeanlage sind, unterstützen wir von GRYPS Sie gerne bei Ihrer Suche.

Die Kosten einer zertifizierten Brandmeldeanlage hängen von der Anzahl Module ab. Generell rechnet man mit 200 - 350 CHF pro Modul. Die Kosten für eine Brandmeldeanlage mit 40 Modulen sind im Durchschnitt bei etwa 9’000 CHF, dazu kommen jährliche Wartungskosten von 800 - 1’000 CHF. Mehr Infos zu Richtpreisen finden Sie auf unserer Kostenseite.

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Sandro Weber

Sandro Weber

Leiter Kundenberatung