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Risikolebensversicherung

Bei der Risikoversicherung oder Todes­fall­ver­si­che­rung bekommen Ihre An­ge­hö­ri­gen im Falle von Tod oder Be­rufs­un­fä­hig­keit von der Ver­si­che­rung eine gewisse Summe ausbezahlt.

Die Vorteile der reinen Risikolebensversicherung sind:

  • Freie Wahl der begünstigten Person bzw. Personen
  • Tiefe Prämien, da Risikoversicherungen keinen Sparanteil innehaben
  • Absichern von regelmässigen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen wie Hypotheken
  • Kombinationen der verschiedenen Ri­si­ko­ab­si­che­run­gen sind möglich

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Risikoversicherung – Todes­fall und Berufs­unfähigkeit

Um Sie und Ihre Angehörigen mit garan­tierten Kapital­leis­tungen vor den Folgen der Er­werbs­un­fähig­keit oder des Todes zu schützen, können Sie im Rahmen der Säule 3a oder 3b eine Risiko­lebens­ver­si­cherung (kurz Risiko­ver­si­cherung) abschliessen. Eine reine Ri­si­ko­ver­sicherung hat im Ver­gleich zu einer gemischten Lebensversicherung keinen Sparanteil, wodurch relativ niedrige Prämien möglich sind.


Welche Risikoversicherungen gibt es?


Todesfallversicherung

Die Todesfallversicherung ist eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung, die beim Todesfall ausbezahlt wird. Sie wird ab­ge­schlos­sen, um Hinterbliebenen weiterhin ein regelmässiges Einkommen zu sichern oder sie mit einer Ka­pi­tal­auszahlung über die erste Zeit finanziell zu unterstützen. Dabei kann zwischen zwei Varianten un­ter­schie­den werden, der abnehmenden und der konstanten Todesfallversicherung.

Abnehmende Todesfallversicherung

  • Todesfallkapital nimmt bei dieser Ri­si­ko­ver­si­che­rung im Laufe der Jahre ab, da man davon ausgeht, dass der Ab­si­che­rungs­be­darf der Angehörigen mit der Zeit abnimmt.
  • Wird zum Beispiel oft von jungen selbst­stän­di­gen Vätern gewählt, da der Ver­si­che­rungs­schutz von Frau und Kindern im Laufe der Zeit weniger kritisch ist.
  • Wird häufig auch zur Deckung von zu amor­ti­sie­ren­den Hypotheken abgeschlossen.

Konstante Todesfallversicherung

  • Todesfallkapital bleibt während der ganzen Laufzeit konstant gleich hoch.
  • Diese Risikoversicherung bietet Schutz der An­ge­hö­ri­gen vor finanziellem Notstand.
  • Wird häufig auch zur Absicherung einer Hypo­thek, die nicht amortisiert wird ab­ge­schlos­sen.


Risikoversicherungen bei Berufs­unfähigkeit oder Tod

Ein Ausfall des regelmässigen Einkommens trifft aber nicht nur bei Tod, sondern auch bei Voll- oder Teil­in­va­lidität ein. Nach einem Unfall oder einer Krankheit ist es Ihnen vielleicht nicht mehr mög­lich, wei­ter­zu­ar­bei­ten. Um den Le­bens­stan­dard von Ihnen und Ihrer Familie auf­recht­zu­er­hal­ten, gibt es die Erwerbs­un­fähig­keits­ver­sicherung. Das sind die Vorteile:

  • Zahlung des regelmässigen Einkommens bei 100 % Arbeitsausfall.
  • Zahlung des regelmässigen Einkommens bei einer Teilinvalidität.
  • Höherer Lebensstandard, da die Leistungen aus IV und BVG ergänzt werden.


Risikoversicherungen mit Sparanteil

Oft wird eine Risikoversicherung mit einem Sparanteil kombiniert. Dabei wird nach dem Ab­lauf der Versicherung im Falle eines Nicht­ein­tre­tens des Schadenfalls eine zusätzliche Rente oder Fixbetrag ausgezahlt.


Begünstigte Personen bei einer Risikoversicherung

Versicherungsnehmende können frei entscheiden, wer beim Eintreten des versicherten Ereignisses wie Tod oder Be­rufs­un­fähigkeit das Anrecht auf die Summe der Risikoversicherung haben soll. Die begünstigten Personen kön­nen während der Lauf­zeit der Risikoversicherung beliebig oft ge­än­dert werden. Einschränkungen existieren, wenn Sie Ihre Risikoversicherung als Vor­sor­ge­bei­trag (Säule 3a) anlegen möchten. Ein Ver­sicherungs­berater oder eine Ver­si­che­rungs­be­ra­te­rin kann Ihnen die möglichen Einschränkungen für Ihre individuelle Situation auf­zeigen.


Vorteile einer Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung bietet diese Vorteile:

  • Es können die Familie, Geschäftspartner bzw. Geschäftspartnerinnen oder andere Personen geschützt werden.
  • Sie können von Steuervorteilen und Kon­kurs­pri­vi­le­gien profitieren.
  • Absicherung von Hypotheken (amortisierbare und nicht amortisierbare) ist möglich.
  • Im Todesfall wird die Leistung sofort an die Begünstigten ausgezahlt, unabhängig vom Erbschaftsverfahren.
  • Die Höhe des ausgezahlten Betrags (Ver­si­che­rungs­sum­me) ist je frei wählbar.
  • Ist kombinierbar mit der Altersvorsorge für individuelle Sparziele.
  • Anpassungen sind stets möglich.


Kostenbeispiele

Die gewählten Konditionen wie Summe oder Lauf­zeit bestimmen in erster Linie die Prämie. Aber auch gesundheitliche Faktoren wie Ni­ko­tin­kon­sum, Grösse/Gewicht und Me­di­ka­men­ten­ein­nah­me bestimmen nachhaltig die Kosten Ihrer Risikoversicherung. Je stärker diese Risiken bei den Versicherungsnehmenden ausgeprägt sind, desto höher werden in der Regel die Prämien.

Ohne Nikotinkonsum in den letzten 12 Monaten:

Weiblich – Geburtsjahr 1980

  • Todesfallsumme 100'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 25 CHF
  • Todesfallsumme 200'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 40 CHF
  • Todesfallsumme 300'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 55 CHF

Männlich – Geburtsjahr 1980

  • Todesfallsumme 100'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 40 CHF
  • Todesfallsumme 250'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 59 CHF
  • Todesfallsumme 350'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 79 CHF

Mit Nikotinkonsum in den letzten 12 Monaten:

Weiblich – Geburtsjahr 1980

  • Todesfallsumme 100'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 40 CHF
  • Todesfallsumme 200'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 70 CHF
  • Todesfallsumme 300'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 100 CHF

Männlich – Geburtsjahr 1980

  • Todesfallsumme 100'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 72 CHF
  • Todesfallsumme 250'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 113 CHF
  • Todesfallsumme 350'000 CHF, Monatsprämie ab ca. 154 CHF

Die Beiträge sind für Raucherinnen und Raucher aufgrund eines hö­he­ren Sterberisikos höher angesetzt. Wenn man nach Abschluss der Risiko­lebens­ver­si­che­rung zum Raucher bzw. zur Raucherin wird, muss diese Än­de­rung ent­sprech­end der Ver­sicherungs­be­dingungen ge­mel­det werden. Anschliessend wird die Prämie angepasst.

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Häufige Fragen zur Risiko­lebens­ver­sicherung

In der gebundenen Vorsorge besteht die Mög­lich­keit, die gezahlte Jahresprämie im Rah­men der gesetzlichen Limite von dem steu­er­ba­ren Ein­kom­men abzuziehen. Dadurch re­du­ziert sich die jährliche Steuerlast.

Säule 3a:

  • Prämien vom steuerbaren Einkommen abziehen
  • Auszahlungen sind zu einem reduzierten Satz steuerbar
  • Während der Vertragsdauer keine Besteuerung des Vermögens sowie der Kapitalerträge

Säule 3b:

  • Die Kapitalauszahlung ist steuerfrei

Die Prämie kann monatlich, vierteljährlich, halb­jähr­lich oder jährlich bezahlt werden.

Abhängig von den Bestimmungen in den AVBs und zusätzlichen Bestimmungen kann die Ver­si­che­rungs­po­lice verpfändet oder beliehen werden. Oft dienen den Banken die Ri­si­ko­le­bens­po­li­cen als Absicherung für Hypo­the­kar­darlehen.

Laut den Regelungen der Säule 3a erhalten im Todesfall die begünstigten Personen garantierte Auszahlungen. Diese Personen können gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sowohl für die Säule 3a als auch für die Säule 3b gewählt werden.

Dank der Todesfallversicherung werden An­ge­hö­ri­ge bspw. in der Lage sein, das Wohn­eigen­tum und laufende Kredite weiter finanzieren zu können. Weiterhin sind auch Dar­lehens­rück­zah­lungen, Alimentenzahlungen, Ausbildungskosten oder andere Verpflichtungen finanziell abgesichert. Die maximale Höhe der Auszahlung richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen der Police.

Bei einer gemischten Lebensversicherung wird ein gewisser Sparanteil und ein gewisser Risikoanteil festgelegt. Tritt während der vereinbarten Laufzeit der Todesfall oder eine Erwerbsunfähigkeit auf, wird die Risikosumme ausbezahlt. Treten diese Vorkommnisse während der Laufzeit nicht auf, erhält der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Vertragszeit den Sparanteil ausbezahlt.

Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung kann Kapital in einen Fond eingezahlt werden. Anders als bei einer Risiko- oder gemischten Lebensversicherung kann der Versicherte auf die Anlagestrategie Einfluss nehmen. Diese Art von Lebensversicherung birgt aber ein gewisses Risiko, da die exakte Höhe der Auszahlung nicht vorhergesagt werden kann.

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Sandro Weber

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Leiter Kundenberatung