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Checkliste vor der Pensionierung

Vor der Pensionierung hilft eine Checkliste dabei, Ihre finan­ziellen Möglich­keiten ab­zu­schätzen. Dabei helfen diese Fragen:

  • Wie sieht Ihre finanzielle Situation aus? Wie hoch ist Ihr Ver­mögen und haben Sie Schulden?
  • Wie hoch wird Ihr Budget nach der Pen­sio­nierung sein?
  • Möchten Sie die Gelder der Pensions­kasse als lebens­längliche Aus­zahlung oder ein­maligen Ka­pi­tal­bezug bekommen?
  • Wie wird Ihre Wohnsituation nach der Pen­sio­nierung aus­sehen?

Zu Ihrer Verwendung haben wir eine Check­liste zusammen­gestellt.

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Pensionierung – Check­liste

Es empfiehlt sich, bereits zwischen dem 50. und 55. Lebens­jahr mit der Pen­sions­planung zu beginnen. Dabei hilft Ihnen das Ab­ar­beiten unserer Check­liste. Auch ein Pensionsplaner oder eine Pen­sions­pla­nerin kann Sie bereits Jahre vor dem Ein­tritt der Pen­sio­nierung unter­stützen.


Zwischen 50 und 55 Jahre

Zwischen 50 und 55 Jahren sollten Sie mit Blick auf die Pen­sio­nierung Ihre per­sön­lichen Er­war­tungen und die finan­ziellen Rahmen­be­din­gungen klären und planen:

  1. Verschaffen Sie sich einen Über­blick über Ihr Ver­mögen (Konto­gut­haben, Immo­bilien, Wert­schriften, Lebens­ver­si­che­rungen, Be­tei­li­gungen etc.) sowie Ihre Schulden (Hypothek etc.) und halten Sie Ihre flüssigen Mittel expli­zit fest. Dazu gehören auch Ein­kommen aus der ersten Säule (AHV), zweiten Säule (BVG) und dritten Säule (Private Vor­sorge).
  2. Verschaffen Sie sich einen Über­blick über die zu er­war­tende Renten­höhe.Wie hoch die Pensions­kassen­gelder sind, hängt vom Lohn, Alter und Vor­sorge­plan ab.
  3. Ein detaillierter Budgetplan für die Zeit nach der Pen­sio­nie­rung zeigt Ihnen auf, ob Ihre voraus­sicht­lichen Ein­nahmen nach der Pen­sio­nie­rung aus­reichen, um die er­war­teten Aus­gaben zu decken. Im Normal­fall sichern Ihnen die 1. und die 2. Säule ein Ein­kommen von maximal 60% Ihres letzten Lohns, benötigt werden in der Regel aber rund 80%. Unsere An­bieter für Finanz­planung und Vor­sorge­be­ratung können Ihnen dabei helfen, Ihre Be­dürf­nisse abzu­klären.
  4. Tritt eine Einkommenslücke auf, empfiehlt es sich, fest­zu­halten, wie viel zusätz­liches Kapital Sie benötigen, um diese Lücke zu schliessen. Angenommen, Sie haben früh­zeitig an­ge­fangen zu sparen (via Säule 3a, Einkauf in die Pensions­kasse etc.), so können Sie die Ein­kommens­lücken gezielt schliessen.


Wie finde ich heraus, wie hoch meine Rente im Alter ist?

Die Rente setzt sich aus den ange­sparten bzw. geleis­teten Bei­trägen in die 3 Vor­sorge­säulen zusammen:

  1. AHV: Die staatliche Vorsorge sieht eine maximale AHV-Rente von 2'390 CHF für Allein­stehende (Stand 2022) vor. Die Maximal­rente erhalten die­jenigen, die ab 1. Januar nach Voll­endung des 21. Alters­jahres bis zum ordent­lichen Renten­alter lücken­los AHV-Bei­träge bezahlt haben und ein Durch­schnitts­ein­kommen von min­destens 86'040 CHF vor­weisen. Sind Sie ver­hei­ratet, begrenzt die staat­liche Vor­sorge Ihre beiden Renten zusammen auf höchstens 3'585 CHF (Stand 2022). Um die Höhe der tat­sächlich zu erwar­tenden Rente abzu­schätzen, können Sie bei der Aus­gleichs­kasse Ihres Kantons einen An­trag stellen. Ihr Arbeit­geber oder Ihre Ar­beit­geberin kann Ihnen mit­teilen, wo er oder sie die AHV-Bei­träge ein­be­zahlt.
  2. Pensionskasse: Sind Sie noch erwerbstätig, erhalten Sie je­weils zu Jahres­beginn einen Ver­si­che­rungs­aus­weis (auch Pen­sions­kassen­aus­weis genannt), der Aus­kunft gibt über die voraus­sicht­lichen Vor­sorge­leis­tungen bei Pen­sio­nierung, In­va­li­di­tät und im Todes­fall sowie über das an­ge­sparte Vor­sorge­kapital und die mög­liche Ein­kaufs­summe. Bei welcher Pen­sions­kasse Sie ver­sichert sind, ent­scheidet der Ar­beit­geber bzw. die Ar­beit­geberin.
  3. Dritte Säule: Um eine Einkommenslücke zu schliessen, bedarf es der privaten Vor­sorge mit der 3. Säule. Die Vor­sorge kann ent­weder in der Säule 3a (gebunden) oder aber der Säule 3b (frei) erfolgen. Ange­stellte dürfen pro Jahr nur 6’883 CHF in die Säule 3a ein­zahlen (Stand 2022), die man dann im Folge­jahr auf der Steuer­er­klärung in Ab­zug bringen darf. In der Säule 3b gibt es keine jähr­lichen Maximal­be­träge. Das Gut­haben muss als Ver­mögen ver­steuert werden. Die Aus­zahlung ist steuer­frei, sobald Sie das 60. Lebens­jahr voll­endet haben, die Ver­trags­lauf­zeit min­destens 5 Jahre betragen hat und der Ver­trag vor Voll­endung des 66. Lebens­jahres zustande gekommen ist. Ver­si­che­rungen und Banken, welche die 3. Säule führen, stellen jeweils zum Jahres­ende eine Be­schei­ni­gung aus, die vor­weist, wie viel in die Säule 3a ein­be­zahlt wurde und bei den Steuern abge­zogen werden darf sowie bei Bedarf den Stand der Säule 3b.


Ca. 5 Jahre vor der Pensionierung

  1. Es ist empfehlenswert, früh­zeitig ein Datum für die Pen­sio­nierung zu wählen. Klären Sie ab, ob Sie früher, später oder regulär in Pension gehen. Weiter­hin sollten Sie besprechen, was bei Ihrem Arbeit­geber oder Ihrer Arbeit­geberin möglich ist und im Regle­ment der Pensions­kasse Ihres Arbeit­gebers oder Ihrer Arbeit­geberin über­prüfen, welche Mög­lich­keiten der Frühpensionierung ange­boten werden.
  2. Vergleichen Sie Vor- und Nachteile des Kapital­bezugs und ent­scheiden Sie, ob Sie alles als Rente beziehen oder min­destens einen Teil aus­zahlen lassen wollen. Sofern Sie Ihr Gut­haben als Kapital beziehen möchten, müssen Sie dies vor Ab­lauf der Frist bei Ihrer Pensions­kasse anmelden. Die Anmelde­frist hängt von Ihrer Pensions­kasse ab. Einige Pensions­kassen ver­langen, dass die An­meldung bis zu drei Jahre vor dem Kapital­bezug erfolgt.
  3. Bestimmen Sie, wann Sie Ihr Vorsorge­gut­haben aus der zweiten Säule beziehen wollen. Bezüge sind nur im Abstand von fünf Jahren möglich. Bei einem vor­zei­tigen Bezug sind diese meistens bis drei Jahre vor der Pen­sio­nierung erlaubt.
  4. Überdenken Sie Ihre Wohn­situation – Wollen oder müssen Sie nach der Pen­sio­nierung etwas daran ändern? Wollen Sie in eine Eigen­tums­wohnung ziehen, Ihre Miet­wohnung oder Ihr Haus behalten?
  5. Einzahlungen aus der beruf­lichen Vor­sorge und aus der Säule 3a werden ein­malig als Ein­kommen besteuert. Will man ein 3a-Konto auf­lösen, so muss das ganze Gut­haben auf diesem Konto auf ein­mal bezogen werden.
  6. Stellen Sie ein detailliertes Budget über Ihre Ein­nahmen und Aus­gaben auf. Unsere Finanz­pla­nerinnen und Finanz­planer können Sie bei allen wichtigen Ent­schei­dungen unter­stützen und mit Ihnen einen ver­läss­lichen Finanz­plan aus­ar­beiten.
  7. Überprüfen Sie, ob Sie Ihr Vermögen in risiko­ärmere An­lagen um­ver­teilen müssen, um Ihr Ein­kommen lang­fristig zu sichern.
  8. Legen Sie Ihre neue Anlagestrategie fest und erstellen Sie einen neuen Finanz­plan, der alle Angaben bis zur Pen­sio­nierung aufzeigt.


Ca. 1 Jahr vor der Pen­sio­nierung

  1. Sie sollten spätestens jetzt auswählen, wie Sie Ihr Gut­haben aus der Pen­sions­kasse beziehen wollen. Dabei haben Sie die Möglich­keit, dieses als monat­liche Rente, als ein­ma­lige Ka­pi­tal­aus­zahlung oder als Kombi­nation aus beidem zu beziehen. Für diese Ent­scheidung sollten Sie sich Zeit nehmen, da sie end­gültig ist und nicht rück­gängig gemacht werden kann.
  2. Wenn Sie Ihr Vermögen nicht selbst bewirt­schaften wollen, macht es Sinn, einen Ver­mögens­ver­walter oder eine Ver­mögens­ver­walterin zu engagieren.
  3. Spätestens jetzt sollten Sie sich mit Ihrer rechtlichen Vorsorge aus­ein­an­der­setzen, um abzu­klären, wer sich für Ihre Be­dürf­nisse ein­setzt, wenn Sie wegen Krank­heit oder Un­fall nicht mehr ur­teils­fähig sind.
  4. Klären Sie ab, ob Sie in Ihrer letzt­willigen Ver­fügung einen Willens­voll­strecker bzw. eine Willens­voll­streckerin hinzu­ziehen wollen.
  5. Spätestens jetzt sollten Sie sichmit der Erbschaftsplanung beschäftigen, damit Sie Ihr Ver­mögen selbst­bestimmt und nach Ihrem Willen weiter­geben können. Wenn Sie Ihren Kindern bereits zu Leb­zeiten einen Teil des Erbes aus­zahlen möchten, kann ein Erb­vor­bezug der richtige Weg sein. Unsere An­bieter für Pen­sions­planung können Sie gerne beraten.
  6. Melden Sie Ihre Pensionierung drei bis vier Monate vor dem letzten Arbeits­tag bei Ihrer AHV-Zweig­stelle an, damit Ihre erste Rente pünktlich über­wiesen wird.
  7. Nun ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um den 3a-Beitrag für das Jahr Ihrer Pen­sio­nierung einzu­zahlen.


Nach der Pensionierung

  1. Ist Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehe­part­nerin weder im AHV-Alter noch erwerbs­tätig, muss er oder sie evtl. AHV-Bei­träge zahlen, damit Ihre Rente nicht beein­flusst wird. Prüfen Sie diesen Fall.
  2. Kontrollieren Sie regelmässig Ihre Finanzen, damit Ihnen später nicht das Geld aus­geht. Sie sollten sofort beginnen, das fehlende Ver­mögen anzu­sparen, sobald Ein­kommens­lücken ent­stehen. Als Rentner oder Rent­nerin können Sie auch staat­liche Er­gän­zungs­leis­tungen bean­tragen. Diese sollen helfen, die mini­malen Lebens­kosten zu decken.
  3. Wenn Sie über das ordentliche Pensio­nie­rungs­alter hinaus erwerbs­tätig bleiben, dürfen Sie weiter­hin in die Säule 3a ein­zahlen (Männer bis 70, Frauen bis 69 Jahre).

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Sandro Weber

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