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Betriebshaftpflichtversicherung

Sie benötigen eine Betriebshaftpflicht­versicherung?

Mit der Anbietersuche von Gryps finden Sie kostenlos passende Anbieter mit Lösungen für Betriebs-, Anlage-, Produkt-, Umweltrisiken – wie auch für die obligatorische Berufshaftpflicht.

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Ist die Betriebshaft­pflicht­versicherung in der Schweiz obliga­torisch?

Nein, die Betriebs­haft­pflicht­versicherung gehört zu den freiwilligen Unternehmensversicherungen. Dennoch ist sie in der Regel eine der ersten Versicherungen, die ein KMU abschliesst. Denn die Betriebs­haft­pflicht schützt vor den finanziellen Folgen eines Schadens, für den das Unternehmen haftbar gemacht werden könnte. Da solche Folgen rasch sehr teuer werden können, ist eine Betriebs­haft­pflicht­versicherung für praktisch jede Firma sinnvoll, unabhängig von ihrer Grösse und Rechtsform  – also auch fürs Gewerbe oder für Selbstständige.


Ausnahmen von der Freiwillig­keit

Kantonale Regelungen können für verschiedene Branchen und Tätigkeiten eine obligatorische Betriebshaftpflichtversicherung vorsehen, zum Beispiel für das Baugewerbe. Informieren Sie sich bei Ihrem Branchenverband.

Gesamtschweizerisch ist für das Garagengewerbe eine Haft­pflicht­deckung gemäss Art. 71 des Strassenverkehrsgesetzes vorgeschrieben. Denn ein Betrieb im Motorfahrzeuggewerbe haftet für Schäden, die durch ein Motorfahrzeug verursacht werden, das ihm zur Aufbewahrung, Reparatur, Wartung, zum Umbau oder zu ähnlichen Zwecken übergeben wurde. 

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann zudem zur Pflicht werden, wenn ein Auftraggeber dies im Rahmen eines Projekts von Ihnen verlangt.


Was übernimmt die Betriebs­haft­pflicht?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt unbeabsichtigte Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden, die durch den Betrieb eines Geschäfts oder einer Betriebsstätte entstehen (mehr zu den einzelnen Risiken erfahren Sie hier). Dazu gehören beispielsweise

  • Schäden wegen unsachgemässer Bedienung von Maschinen,
  • Unfälle auf dem Betriebsareal, die auf mangelnden Unterhalt zurückzuführen sind,
  • Schäden wegen fehlerhafter Produkte (Rückrufaktionen).

Dabei übernimmt der Versicherer neben den eigentlichen Schadens­kosten auch die Kosten für Sachverständige, Anwälte oder Gerichte.

Tipp Neben den Standardpolicen bieten Versicherungen auch branchenspezifische Lösungen an, zum Beispiel für Handwerksbetriebe, Gastrounternehmen, Baufirmen oder landwirtschaftliche Betriebe.


Betriebshaftpflicht – welche Kosten fallen an?

Für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung sind die Kosten unterschiedlich, je nachdem welche Art Betrieb Sie führen. Beeinflusst werden sie von diesen Parametern:

  • Umsatz, Lohnsumme, Anzahl Mitarbeitende
  • Branche / Tätigkeitsbereich (z. B. reine Bürohaftung, Produktion)
  • Gesetzliche Vorgaben für die Branche
  • Selbstbehalt
  • Vertragsdauer
  • Versicherungssumme (Deckungssumme)

Je nach Berufssparte gibt es weitere Faktoren, die die Höhe Ihrer Prämie beeinflussen. Dazu gehören speziell auch die spezifischen Geschäftsrisiken des jeweiligen Unternehmens. Ein Kostenbeispiel als Orientierungsrahmen:

BeispielEin Anbieter von Ausbildungsberatung und anderen Dienst­leistungen für den Unterricht mit 2 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von rund CHF 250'000 muss für die Betriebshaftpflichtversicherung mit Kosten von CHF 300 (+/– 20%)  pro Jahr rechnen.
Tipps 
  • Privat- oder Betriebshaftpflicht? Bei einem Umsatz bis zu rund CHF 12’000 greift Ihre private Haft­pflicht­versicherung. Liegt Ihr Firmenumsatz über dieser Grenze, benötigen Sie eine Betriebs­haft­pflicht­versicherung.
  • Neu gegründete Unternehmen (Start-ups) profitieren oft von Sonderkonditionen. Beachten Sie dazu auch unsere Partnerspecials.


Wie findet man die passende Betriebs­haftpflicht­versicherung?

In drei Schritten zur richtigen Betriebshaft­pflicht­versicherung für Ihre GmbH, Ihre AB oder Ihre Einzelfirma:

  • 1. Schritt – Risiken analysieren und die nötige Deckung festlegen
    Die ideale Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung deckt genau Ihre spezifischen Unternehmensrisiken ab – nicht mehr und nicht weniger. Klären Sie das potenzielle Schadensrisiko ab und beschränken Sie den Schutz auf die unbedingt zu versichernden Risiken, um Prämien zu sparen. Machen Sie Ihren Versicherungs­experten aktiv darauf aufmerksam, dass Sie nur am wirklich benötigten Versicherungsumfang interessiert sind. Je nach Branche kann es ratsam sein, die Betriebshaftpflicht um individuelle Versicherungs­leistungen zu ergänzen. Sprechen Sie mit mehreren Versicherern, um herauszufinden, welche Deckung die richtige für Ihr KMU ist.
  • 2. Schritt – Offerten einholen
    Ist der Versicherungsumfang definiert, können Sie Offerten einholen. Geben Sie allen Anbietern dieselben Deckungswünsche an und bitten Sie darum, die Kalkulation der Prämien offenzulegen. Nur so werden die Offerten vergleichbar. Am besten geben Sie Ihre Anforderungen im Bedarfs-Check an, und unsere KMU-Einkaufsexperten vermitteln Ihnen kostenlos drei passende Anbieter.
  • 3. Schritt – Deckungssumme überprüfen
    Für Personen- und Sachschäden gilt eine Obergrenze von fünf Millionen Franken. Für Vermögensschäden definieren Sie die Obergrenze selbst. Die meisten KMU legen dafür eine Versicherungssumme von CHF 500'000 bis CHF 1'000'000 fest. Diese Spanne deckt einen Grossteil der Risiken, mit denen ein kleineres oder mittleres Unternehmen rechnen muss. 
Tipps
  • Für die Versicherer ist es wichtig, vor Ort einen Überblick über Ihren Betrieb zu erhalten. So können sie die Risiken genau abschätzen und ein passendes Angebot zusammenstellen. Rabatte gewähren Ihnen die Versicherer in der Regel nur nach einem persönlichen Gespräch.
  • Gryps arbeitet mit allen grossen Schweizer Versicherern zusammen – Die Versicherer beraten Sie gern. Einige bieten alles aus einer Hand: Betriebs­haftpflicht, Berufs­haftpflicht, Rechtsschutz, aber auch die Bereiche BVG, KTG und UVG.


Welche Risiken deckt die Betriebs­haftpflicht­versicherung ab? 

Betriebshaftpflichtversicherungen decken standardmässig diese Risiken ab:

  • Betriebsrisiko
  • Anlagerisiken
  • Produktrisiken
  • Umweltrisiken
  • Weitere Risiken

Betriebsrisiko
Mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sichern Sie sich und Ihr Unternehmen gegen Risiken ab, die mit der täglichen beruflichen Tätigkeit verbunden sind – Ihrer eigenen und derjenigen Ihrer Mitarbeitenden. 

BeispielBeim Auswechseln eines Küchengeräts durch Ihren Monteur wird der Esstisch in der Küche beschädigt und muss ersetzt werden.

Anlagerisiken
Als Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden, Hallen, Maschinen und Werksanlagen haftet Ihr Unternehmen für alle Schäden, die davon ausgehen. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn auf dem Firmenareal gefährliche Maschinen betrieben oder heikle Stoffe gelagert werden. Auch Unfälle auf dem Firmengelände können grosse finanzielle Schäden nach sich ziehen.

BeispielDas Auto eines Kunden auf Ihrem Firmenparkplatz wird von herabfallendem Material beschädigt.

In der Betriebshaftpflichtversicherung sind auch zu transportierende Waren bis zu einem bestimmten Wert gedeckt. Bei grösseren Transporten ist es jedoch ratsam, eine Transportversicherung abzuschliessen.

Produktrisiken
Produktionsfehler oder Defekte an Produkten können immer wieder vorkommen. Produzierende Unternehmen tun gut daran, sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Ansprüche aus solchen Schäden abzusichern. Die Produkthaftpflicht kommt auch für Schäden auf, die durch den Gebrauch der Produkte entstehen.

BeispielEin mangelhaftes Küchengerät erhitzt sich zu stark und löst einen Brand in der Küche aus.

Umweltrisiken
Entsteht durch unternehmerisches Handeln ein Schaden an der Umwelt, haftet das Unternehmen dafür. In solchen Fällen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten.

BeispielWegen einer undichten Stelle läuft eine flüssige Chemikalie aus und verschmutzt den angrenzenden Bach.


Weitere Risiken: Zusatzver­sicherungen

Die oben beschriebene Grunddeckung der Betriebs­haft­pflicht­versicherung genügt nicht für jedes KMU. Eine genaue Risikoanalyse hilft Ihnen zu erkennen, welche Restrisiken in Ihrem Betrieb bestehen – diese sind von Branche zu Branche unterschiedlich. So können Sie die Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung gezielt mit Zusatzbausteinen erweitern. Eine Checkliste mit den wichtigsten Zusatzversicherungen finden Sie in unserem Praxisratgeber.

Die Versicherer bieten neben ihren Standardpolicen auch mass­geschneiderte Lösungen an, die auf die jeweiligen Bedürfnisse einer Branche zugeschnitten sind. Geben Sie im Bedarfs-Check Ihre Branche an.

Gut zu wissenEine Betriebshaftpflichtversicherung deckt in der Regel ausschliesslich Personen- und Sachschäden sowie die daraus entstehenden Folgeschäden. Vermögensschäden, wie sie bei Cyberangriffen entstehen können, sind nicht abgedeckt. Dafür empfiehlt sich der Abschluss einer Cyberversicherung, die Ihr KMU vor den finanziellen und rechtlichen Schäden schützt.


Wann bezahlt die Betriebs­haftpflicht nicht?

Eine Betriebshaftpflicht­versicherung ist kein Freipass. Nicht gedeckt sind

  • Schäden, die durch vorsätzliches Handeln verursacht werden,
  • Schäden, die voraussehbar waren oder in Kauf genommen wurden,
  • Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder mangelhafter Leistungserbringung.


Betriebshaftpflicht für GmbH oder Einzelfirma – gibt es Unterschiede?

Was die Deckung angeht, besteht kein Unterschied zwischen einer Betriebshaftpflichtversicherung für eine GmbH oder AG und derjenigen für eine Einzelfirma. Auch die Prämien für die Betriebshaftpflichtversicherung unterscheiden sich nicht – sie hängen ab von der Grösse des Unternehmens, vom Umsatz, von der Branche und davon, wie risikoreich die Unternehmenstätigkeit ist.

Ein Unterschied besteht dagegen bei der Frage nach der persönlichen Haftung der Inhaber:

  • Bei der GmbH oder AG sind das Unternehmen und die persönliche Haftung der Gesellschafter vollständig getrennt. Die Betriebshaftpflichtversicherung wird auf den Namen der Firma abgeschlossen und deckt Schäden der Geschäftstätigkeit. 
  • Auch bei einer Einzelfirma wird die Betriebshaftpflicht auf den Namen der Firma abgeschlossen. Doch die persönliche Haftung des Inhabers ist nicht von der Geschäftstätigkeit getrennt. Unter Umständen haftet der Inhaber, die Inhaberin auch mit dem persönlichen Vermögen für Schäden, die aus der Geschäftstätigkeit entstehen.

Wichtig wird dieser Unterschied dann, wenn die Betriebshaftpflicht zum Beispiel wegen Grobfahrlässigkeit Rückgriff auf den Versicherungsnehmer nimmt und einen Teil der Schadenskosten von ihm verlangt. Bei einer GmbH oder AG ist das persönliche Vermögen der Inhaber nicht betroffen, bei einer Einzelfirma unter Umständen schon.


Braucht es neben der Betriebshaft­pflicht in der Schweiz auch einen Rechts­schutz?

Viele KMU sind unsicher, ob sie zusätzlich zur Betriebs­haft­pflicht­versicherung eine Rechtsschutz­versicherung abschliessen sollen. Die Antwort lautet: Eine Betriebs­haft­pflicht in der Schweiz deckt nur den Bereich des Haftpflichtrechts ab. Ihr Unternehmen ist also geschützt, wenn Dritte wegen der betrieblichen Tätigkeit Ansprüche geltend machen. Dann übernimmt der Versicherer auch Rechtsberatungskosten und Anwaltsgebühren. Der rechtliche Schutz ist aber auf die Versicherungs­summe und die in der Versicherungs­police beschriebenen Gebiete begrenzt.

Eine Rechtsschutzversicherung deckt hingegen weitere Bereiche ab – zum Beispiel Markenrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht – und unterstützt Sie auch, wenn Sie aktiv klagen wollen. 

BeispielEine Mitarbeiterin beschuldigt Sie, den Arbeitsvertrag verletzt zu haben, und klagt gegen Sie. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gerichtskosten für Ihr Unternehmen.


Ist bei einem Nebenerwerb eine Betriebs­haftpflicht­versicherung notwendig?

Bei Nebenerwerbstätigkeiten mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 12'000 sind die Betriebsrisiken meistens durch die Privat­haftpflicht­versicherung gedeckt. Informieren Sie sich bei Ihrem bestehenden Versicherer. Nicht selten fordern aber Kunden für eine Zusammenarbeit, dass man dennoch eine Betriebs­haft­pflicht­versicherung abschliesst.

Auch eine Vereinshaftpflicht­versicherung ist in verschiedenen Bereichen empfehlenswert. Sie schützt einen Verein und seinen Vorstand vor Forderungen aus Schadensfällen.


Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaft­pflicht und Berufshaft­pflicht?

Die Berufshaftpflicht und die Betriebshaftpflicht weisen an vielen Stellen Überschneidungen auf. Beide kommen für Schäden auf, für die das Unternehmen haftbar gemacht wird. Hier die Unterschiede: 

  • Die Betriebshaftpflicht kommt für Ansprüche von Dritten aus Personen- und Sachschäden auf, für die Ihr Unternehmen haftet. Sie bezahlt ausserdem begründete Schadenersatzansprüche und wehrt unbegründete Forderungen in Ihrem Namen ab.
  • Reine Vermögensschäden, die wegen Ihrer Tätigkeit entstanden sind, übernimmt hingegen die Berufshaftpflicht.
TippJe nach Tätigkeit sind beide Deckungen wichtig. Viele Versicherer bieten deshalb kombinierte Betriebs- und Berufshaftpflichtpolicen mit optionalen Leistungen für verschiedene Branchen an. 

Für Berufsleute, die ein erhöhtes Risiko haben, durch ihre Tätigkeit Dritten einen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen – etwa für Ärzte oder Finanzanlagenvermittlerinnen –, ist die Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich oder durch den Berufsverband vorgeschrieben. Aber auch in anderen Dienstleistungsbranchen (z. B. Treuhand, IT, Architektur) empfiehlt sich diese Versicherung. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Spezialseite zur Berufshaftpflichtversicherung.


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In aller Kürze – FAQ zur Betriebs­haft­pflicht­versicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für die meisten Unternehmen nicht obligatorisch, jedoch sehr empfehlenswert. Schaden­ersatz­forderungen stellen eine ernstzunehmende Gefahr für Ihr KMU dar.

Je höher Umsatz, Gesamtlohnsumme und Mitarbeiterzahl, desto höher fällt die Prämie aus. Die Branchen sind in verschiedene Risikostufen eingeteilt. Ein Bürobetrieb beispielsweise kann für die Betriebshaftpflicht mit tieferen Kosten rechnen als ein Transportunternehmen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert Schäden von Dritten ab, die durch Sie oder Ihre Mitarbeitenden bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit verursacht werden. In der Police können Sie Schwerpunkte auf verschiedene Bereiche legen, etwa Umweltrisiken oder Produktrisiken.

Das kommt auf die Höhe Ihres Umsatzes an. Liegt dieser unter ca. CHF 12’000 pro Jahr, übernimmt Ihre private Haftpflichtversicherung allfällige Schäden an Dritten. Sobald der Umsatz höher ist, greift die private Versicherung nicht mehr.

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Sandro Weber

Sandro Weber

Leiter Kundenberatung