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Videoüberwachung

Mit einem Videoüberwachungssystem haben Sie Ihr KMU, Ihr Betriebsgelände oder auch Ihr Eigenheim unter Kontrolle und schrecken potenzielle Einbrecher ab. Hier finden Sie Auswahlkriterien, Expertentipps und Kostenvergleiche, die Ihnen den Beschaffungsprozess erleichtern.

Unsere KMU-Einkaufsexperten kennen den Schweizer Markt und arbeiten mit rund 70 geprüften Anbietern für Videoüberwachungsanlagen zusammen, um die passende Überwachungsanlage für Sie zu finden. Geben Sie Ihre Anforderungen im Bedarfs-Check ein.

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Was sind die wichtigen Elemente eines Videoüberwachungssystems?

Die Videoüberwachung zur Prävention, Abschreckung und Beweissicherung besteht im Wesentlichen aus 

  • hochauflösenden Kameras für den Innen- und Aussenbereich,
  • dem Videomanagementsystem zur Aufzeichnung, Darstellung, Speicherung und Verwaltung der Kamerabilder
  • sowie einem oder mehreren Monitoren.

Solche Systeme sind in unzähligen Konfigurationen in unterschiedlichen Preissegmenten erhältlich. Unabhängig vom gewählten System müssen Sie sich für die ordnungsgemässe Installation in Ihrem KMU wie auch für die Videoüberwachung für zu Hause vergewissern, dass Ihr Überwachungssystem die Anforderungen des Datenschutzgesetzes der Schweiz (DSG) erfüllt. Im KMU müssen Sie zudem die arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten.


Welche Kriterien bestimmen die Wahl einer Überwachungsanlage?

Wenn Sie die Anschaffung eines Videoüberwachungssystems erwägen, sollten Sie folgende Fragen klären:

  • Welche Bereiche sollen überwacht werden – Eingang / Ausgang, Plätze, Produktionshalle, Verkaufsladen etc.?
  • Wie gross ist die Fläche des zu überwachenden Bereichs?
  • Benötigen Sie eine Videoüberwachung outdoor oder in Innenräumen?
  • Sind Aufnahmen im Dunkeln notwendig? Für Nachtaufnahmen benötigen Sie Infrarot- oder Wärmebildkameras.
  • Soll die Videoüberwachung mit der Zutrittskontrolle, einer Alarmanlage oder einer Brandmeldeanlageverbunden werden?
  • Wünschen Sie eine verkabelte Anlage oder vertrauen Sie auf ein System mit Funkübertragung?
  • Inwieweit schränkt das Datenschutzgesetz Ihre Überwachungsziele ein?
Tipp der KMU-EinkaufsexpertenAchten Sie bei einer Funkübertragung auf die Reichweite des WLAN-Signals. Ist die Reichweite respektive die Signalstärke nicht ausreichend, kann es zu Störungen kommen. Die Signalstärke kann durch Stahlbauten, zu viel Beton oder massives Mauerwerk beeinträchtigt werden. 


Wie viel kostet ein Videoüberwachungssystem?

Die Preise für eine Videoüberwachung hängen vom Hersteller, vom Modell, von den gewählten Funktionen und von der Anzahl Kameras im Überwachungssystem ab. Unsere Kostenübersicht erlaubt Ihnen eine Schätzung, welche Ausgaben auf Sie zukommen.

Ein Gastrobetrieb mit einer Fläche von 150m² zum Beispiel zahlt für drei verkabelte Sicherheitskameras im System, inklusive Aufnahmefunktion, Beratung vor Ort und Installation zwischen CHF 4’000 und CHF 5’000.

Weitere Informationen und Kostenerwartungen für Videoüberwachungssysteme finden Sie in unserem Kostenplaner.


Kabelgebundene und Funk-Überwachungsanlagen – was sind die Unterschiede?

Kabelgebundene Videoüberwachungssysteme senden ihre Videoaufnahmen per Kabel an ein bestimmtes Endgerät. Dazu muss ein Kabel zwischen dem Rekorder / Server und den Kameras im Überwachungssystem verlegt werden. In Neubauten lassen sich die Kabel beim Bau einziehen; in bestehenden Gebäuden muss vor der Installation geprüft werden, ob eine Kabellegung möglich ist. Die PoE-Technologie (Power over Ethernet) ermöglicht es, die Stromversorgung und die Internetverbindung über ein einziges Kabel zu realisieren. Die Daten werden lokal auf einer SD-Karte gespeichert. 

Bei Funk-Überwachungssystemen wird das aufgezeichnete Videomaterial über das interne Netzwerk auf ein Gerät oder einen Server übertragen. Dieser Prozess läuft in den meisten Fällen über WLAN. Anders als bei der kabelgebundenen Videoüberwachung kann man bei der kabellosen Videoüberwachung das Videomaterial ortsunabhängig abrufen, zum Beispiel über ein Smartphone oder Tablet. Die Überwachungssysteme sind aber nur wirklich kabellos, wenn sie über Akkus oder Solarzellen betrieben werden. Ansonsten braucht es für die Stromversorgung dennoch ein Kabel.

Andere kabellose Systeme arbeiten nicht mit Funkübertragung, sondern mit Bild- und Datenübertragung über das Stromnetz. Hier ist die Verbindung trotz grossen Datenmengen jederzeit garantiert.


Was sind die Vor- und Nachteile von kabelgebundenen Videoüberwachungsanlagen?

Vorteile: Die Verbindung von kabelgebundenen Überwachungsanlagen ist stabil und zuverlässig, die Videoaufzeichnungen sind von hoher Qualität und die Systeme immer mit Strom versorgt, solange die Stromversorgung des Gebäudes gewährleistet ist.

Nachteile: Einmal installiert, können die Sicherheitskameras im System nur mit grösserem Aufwand an einem anderen Ort eingerichtet werden. Zudem erfordert die Installation das Know-how des entsprechenden Fachpersonals, was mit höheren Kosten verbunden ist.


Was sind die Vor- und Nachteile von Funk-Überwachungsanlagen?

Vorteile: Funk-Überwachungsanlagen sind einfach zu installieren, da keine Netzwerkkabel verlegt werden müssen. Die Sicherheitskameras im System können mit weniger Aufwand neu positioniert werden, die Einbindung weiterer Kameras ins Überwachungssystem ist ohne Probleme möglich.

Nachteile: Für Hacker ist das Eindringen ins System einfacher, zudem können die Signale bei der Funk- / WLAN-Übertragung leichter gestört werden. Auch wird die Signalstärke möglicherweise durch Stahlkonstruktionen oder massives Mauerwerk (Beton) beeinträchtigt. Mit WLAN-Repeatern lässt sich die Reichweite aber ausbauen.


Aus welchen Komponenten besteht ein Videoüberwachungssystem?

  • Überwachungskamera(s)
  • Anzeigemonitor
  • Software
  • Rekorder, Speicherkarte, Cloud-Zugang zur Speicherung/Archivierung
  • Netzwerkverkabelung / Power-over-Ethernet-Switch für Netzwerkanbindung und Stromversorgung
Tipp der KMU-EinkaufsexpertenHäufig werden Videoüberwachungen zusammen mit Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollsystemen installiert. Die verschiedenen Komponenten bieten einen höheren Schutz als reine Videoüberwachung. Auch kann die Videoüberwachung ins Smart-Home-System eingebunden werden. Achten Sie darauf, dass die nötigen Schnittstellen vorhanden sind. Im Bedarfs-Check können Sie angeben, welche Komponenten Sie benötigen.


Welche Vorteile bieten cloudbasierte Überwachungssysteme?

Mit cloudbasierter Videoüberwachung können Sie die Aufnahme über das Internet stets und überall abrufen. Betrachten lassen sich sowohl die Live-Aufnahme als auch die Archivbilder. Zudem können Sie sich automatisch per Telefon, SMS oder E-Mail benachrichtigen lassen, sobald der Videoaufnahme eine Bewegung erkannt wird – wenn gewünscht auch mit angehängtem Überwachungsbild. Die Videodaten werden diebstahlsicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt in hochsicheren Rechenzentren gespeichert.

Cloudbasierte Videoüberwachungssysteme bieten Ihnen folgende Vorteile:

  • Neben den Kameras ist keine weitere Hardware vor Ort erforderlich.
  • Die Videoaufzeichnungen werden sicher in der Cloud gespeichert. 
  • Einfache Installation
  • Umfangreiche Suchfilter, die die Datenverwaltung verbessern
  • Mehrere Standorte in einer Oberfläche verwaltbar
  • Videoaufzeichnungen bis zu 30 Tage oder länger verfügbar


Detailhandel, Baustelle, Industriebetrieb – was gilt für die Videoüberwachung in verschiedenen Branchen?

Videoüberwachungssysteme sind in unterschiedlichen Branchen im Einsatz. Bevor Sie jedoch ein solches System installieren, müssen Sie sich vergewissern, dass alle Vorgaben des Datenschutzes und auch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden:

Datenschutz: Bisher genügte es, mit einem Kamera-Piktogramm auf die Videoüberwachung hinzuweisen. Das neue Datenschutzgesetz (DSG, in Kraft ab 1. September 2023) verlangt mehr: Sie müssen folgende Angaben machen:

  • Verantwortliche Person (samt Kontaktdaten)
  • Zweck der Videoüberwachung
  • Ob Sie Daten an Dritte weitergeben
  • Ob Sie Daten ins Ausland bekannt geben (z. B. bei Hosting)

Zudem müssen Sie sicherstellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Aufzeichnungen haben.

Arbeitsrecht: Eine generelle Videoüberwachung von Angestellten ist nicht erlaubt. Grundsätzlich sollten Videoüberwachungsanlagen am Arbeitsplatz nur dann eingesetzt werden, wenn keine weniger einschneidenden Massnahmen (z. B. zusätzliche Verriegelung der Türen oder Alarmsysteme) zur Verfügung stehen. Zulässig ist eine Videoüberwachung, wenn sie notwendig ist, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen oder um Diebstahl zu verhindern. Die Angestellten müssen informiert sein, wo die Kameras für das Überwachungssystem platziert sind und wie die Videoüberwachung stattfindet. Zudem müssen sie wissen, dass sie jederzeit Auskunft verlangen können zu den über sie gesammelten Personendaten.

Aufbewahrung: Die Videoaufnahmen dürfen Sie nur für eine begrenzte Zeit aufbewahren. Wie lange, das hängt vom Zweck der Überwachung ab. Bei einer Überwachung aus Sicherheits- oder Diebstahlschutzgründen genügt eine Frist von 24 Stunden, wenn innerhalb dieses Zeitraums keine nennenswerten Ereignisse entdeckt wurden.   

Tipps der KMU-Einkaufsexperten
  • Was mit dem neuen Datenschutzgesetz am 1. September 2023 für KMU konkret ändert, können Sie unserem Blogbeitrag entnehmen. Auch im Praxisratgeber zum Datenschutz finden Sie viele nützliche Informationen und Vorlagen.
  • Bei der Videoüberwachung für zu Hause gilt: Ein Überwachungssystem outdoor ist auf Ihrem eigenen Grundstück erlaubt. Ihre Kameras dürfen aber weder das Nachbargrundstück noch das Trottoir vor Ihrem Haus (öffentlicher Raum) erfassen. Bringen Sie ein gut sichtbares Hinweisschild an.
  • Ob als Ladenbesitzer oder als Hauseigentümer: Vergewissern Sie sich, dass Ihr Überwachungssystem den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Bei Nichteinhaltung machen Sie sich strafbar. Am besten wenden Sie sich an ausgewiesene Datenschutzexperten.

Grundsätzlich hält der Bund Videoüberwachungssysteme an diesen Plätzen für denkbar:

  • Ausserhalb der Gebäude und bei den Parkplätzen
  • Bei Zugängen und Eingängen
  • Bei Durchgängen
  • Bei gefährlichen Maschinen und Anlagen
  • In Tresorräumen
  • Bei Gasinstallationen im Freien
  • In Lagern mit gefährlichen oder wertvollen Gütern
  • In Schalterhallen von Banken


Videoüberwachung im Detailhandel

Videoüberwachungskameras im Detailhandel können die Privatsphäre des Verkaufspersonals verletzen und sind deshalb nur mit Einschränkungen zulässig. Einige Hinweise:

  • Videokameras sind nur zulässig, wenn sie nicht zu einer permanenten Überwachung der Mitarbeitenden führen.
  • Überwachen Sie gezielt die Bereiche, in denen durch Diebstahl hoher Schaden entstehen kann, zum Beispiel Alkohol- oder Zigarettenabteilungen. Als Alternative können teure Gegenstände auch in abschliessbaren Schränken präsentiert werden.
  • Der Zugang zu den Aufzeichnungen und Bildern muss stark eingeschränkt und durch sichere Passwörter geschützt sein.
  • Die Kameraeinstellungen und -positionen müssen Sie mit dem Personal besprechen und die Kunden über die Videoüberwachung im Geschäft informieren.
Tipp der KMU-EinkaufsexpertenIst der Einsatz von Videoüberwachung unumgänglich, empfiehlt der Datenschutzbeauftragte des Bundes die Verwendung datenschutzfreundlicher Technologien, etwa «Privacy Filter». Diese Filter verschlüsseln die gefilmten Gesichter in Echtzeit und wahren so die Privatsphäre.


Videoüberwachung in Hotels und in der Gastronomie

Wenn Hoteliers oder Gastronominnen ihre Räumlichkeiten per Video überwachen wollen, um die Sicherheit ihrer Gäste zu erhöhen, sind sie dazu berechtigt. Arbeitgebende dürfen zum Schutz ihrer eigenen Interessen ein Videoüberwachungssystem an strategischen Orten innerhalb des Unternehmens einsetzen. Videokameras sind aber nur zulässig, wenn sie nicht zu einer permanenten Überwachung der Mitarbeitenden führen und wenn die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Gäste müssen über die Videoüberwachung informiert werden.


Videoüberwachung in Landwirtschaftsbetrieben

Eine Videoüberwachung kann Landwirtinnen und Landwirte in verschiedenen Bereichen unterstützen. So kann sie in der Tierhaltung sinnvoll sein, zum Beispiel zum Schutz der Tiergesundheit. Aber auch beim Diebstahlschutz, etwa im Hofladen oder bei der Unfallverhütung kann die Videoüberwachung wertvolle Dienste bieten, ebenso bei der Kontrolle der Funktionalität von Anlagen wie Melkanlagen. 


Videoüberwachung auf Baustellen

Nachts ist eine Videoüberwachung outdoor auf der Baustelle oder auf dem Firmengelände grundsätzlich gestattet. Problematischer ist eine Überwachungskamera tagsüber. Werden die Mitarbeitenden nicht ausreichend über den Zweck der Aufzeichnungen informiert, handelt es sich um eine unverhältnismässige systematische Überwachung. Für eine Videoüberwachung auf der Baustelle braucht es also eine Information der betroffenen Mitarbeitenden und eine sichere Regelung, wer auf die Aufnahmen zugreifen darf. 

Baustellenkameras sollten folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Live-View-Modus
  • Integrierte Bewegungsmelder
  • Nachtaufnahmen
  • Statische oder schwenkbare Kameras
  • Bildaufnahmen im Zeitraffer für die Dokumentation und Überprüfung von Baufortschritt

Kameras für das Überwachen des Baufortschritts sind meistens relativ einfach gehalten und nehmen in vorgegebenen Zeitintervallen einzelne Bilder auf. Damit kann der Baufortschritt an Projekten im Zeitraffer angesehen werden.


Videoüberwachung in der Industrie

Mit Videoüberwachungssystemen in Industriebetrieben lässt sich die Effizienz von Produktions- und Lieferprozesse optimieren. Zudem ermöglicht die Videoüberwachung eine schnelle Reaktion bei Störungen. Gleichzeitig wird die Arbeitssicherheit erhöht, wenn Mitarbeitende sich in Gefahrenzonen aufhalten. Generell kann eine Videoüberwachung überall dort sinnvoll sein, wo Angestellte bei der Arbeit Gefahren ausgesetzt sind. Auch hier gilt, dass die Mitarbeitenden nicht permanent überwacht werden dürfen und über die Überwachung informiert sein müssen.


Videoüberwachung in Mehrfamilienhäusern

Nirgendwo wird so oft eingebrochen wie in Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Entsprechend gross ist der Wunsch nach einer Videoüberwachung für zu Hause. Doch dieser sind Grenzen gesetzt und jeder Fall muss gesondert beurteilt werden.

Das Bundesgericht anerkennt grundsätzlich, dass der Schutz vor Einbruch, Übergriffen und Vandalenakten ein legitimes Anliegen ist. Gemäss seinem Urteil kann die Videoüberwachung zum Beispiel im Eingangsbereich eines grossen, anonymen Wohnblocks, in dem das Risiko von Übergriffen besteht, zulässig sein, nicht aber in kleineren Mehrfamilienhäusern, wo sich die Nachbarn kennen und keine konkrete Gefährdung besteht. Das sind die Regeln:

  • Bei der Überwachung darf nicht aufgezeichnet werden, wer welche Wohnung betritt und welchen Briefkasten sie oder er öffnet.
  • Die Mieterinnen und Mieter müssen ihr Einverständnis geben, und im Überwachungsbereich muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Personen gefilmt werden.
  • Die Videoüberwachung darf nur zum Einsatz kommen, wenn andere weniger beeinträchtigende Massnahmen wie Alarmanlagen, Sicherheitstüren, zusätzliche Beleuchtung nachweislich nicht zum beabsichtigten Erfolg führen oder nicht umsetzbar sind.
  • Ist auch Überwachungssystem outdoor gewünscht, müssen sich die Aufnahmen auf das eigene Grundstück beschränken. Nachbargrundstücke, gemeinsame Zugangswege und öffentliche Wege dürfen nicht gefilmt werden.

Wie bei jeder Videoüberwachung müssen auch im Mehrfamilienhaus die Regeln des Datenschutzgesetzes eingehalten werden, da Aufnahmen gemacht werden, auf denen Personen identifiziert werden können. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Praxisratgeber.


Kundenbewertung aus 14 Jahren Gryps

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Fakten und Zahlen zu Gryps

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In aller Kürze – FAQ zu Video­überwachungs­systemen

Ein Videoüberwachungssystem mit drei HD-Kameras inklusive Installation ist für rund CHF 5'000 erhältlich. Kostenfaktoren sind in erster Linie die Art und Anzahl der Kameras im Überwachungssystem sowie der Installationsaufwand. Wenn Sie Gesichtserkennung im Dunkeln wünschen, kann der Preis deutlich steigen. Detaillierte Preisangaben finden Sie in unserem Kostenplaner.

Sie dürfen die Aufnahmen nur für Sicherheitszwecke und keinesfalls für Marketing- oder sonstige Zwecke nutzen. Beachten Sie, dass unbefugte Drittpersonen keinen Zugriff auf die Daten erhalten dürfen. Das Videomaterial muss gut gesichert sein.

Im Gegensatz zu einer analogen Videoüberwachung werden die Bilder bei Netzwerkanlagen respektive IP-Überwachungsanlagen über ein Netzwerk übermittelt. Die Daten können entweder kabellos über WLAN oder Funk übertragen werden oder über ein Ethernet-Kabel. Der Zugriff zum IP-Überwachungssystem ist so von überall her und zu jeder Zeit gewährleistet.

Für eine cloudbasierte Überwachungslösung benötigen Sie Netzwerk-Überwachungskameras und einen Breitbandanschluss. Diese Art der Videoüberwachung ermöglicht es, zu jeder Zeit und von überall aus Liveaufnahmen und Archivbilder aufzurufen.

Für ein Privatgrundstück können Sie einfach und ohne Meldung an die Behörde eine Videoüberwachung installieren. Sie dürfen aber nur Aufnahmen vom eigenen Grundstück machen. Weder Nachbargrundstücke, öffentliche Wege noch gemeinsame Zugangswege dürfen mit einer Überwachungskamera gefilmt werden. Auch das Anbringen einer Attrappe ist auf öffentlichem Grund nicht erlaubt.

Eine Türsprechanlage mit Videokamera zeigt Ihnen, wer Eintritt in Ihre Firma oder Ihr Haus verlangt. Zudem bietet sie auf einen Einbruchschutz: Einbrecher klingeln häufig, um zu prüfen, ob sich jemand im Gebäude befindet. Über die Anlage werden Sie bei jeder Betätigung der Türklingel auf dem Smartphone oder Tablet benachrichtigt und sehen, wenn sich unerwünschte Gäste vor der Tür befinden.

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Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.

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Sandro Weber

Sandro Weber

Leiter Kundenberatung