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Pensionsplanung

Brauchen Sie Unterstützung bei der Pensions­planung, dann finden Sie bei Gryps die passenden Ex­pertinnen und Ex­perten für Vor­sorge­planung, Finanzen, Nach­lass­planung und alles drumherum.

Unsere Übersicht und Tipps, worauf bei der Planung zu achten ist, welche Möglich­keiten bei der Pensionierung be­stehen und was bei einer Früh­pensionierung beachtet werden muss, er­leichtern Ihnen den Planungs­- und Ent­schei­dungs­pro­zess.

Unsere Expertinnen und Experten für Pensions­planung kennen den Schweizer Markt und unter­stüt­zen Sie kosten­los bei der Suche nach den pas­sen­den Vor­sor­ge­be­ra­terinnen und Finanz­planern.

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Pensionsplanung – Das Wich­tigste auf einen Blick

  • Das ordentliche Rentenalter beträgt bei Männern 65 Jahre und bei Frauen 64 Jahre.
  • Eine Frühpensionierung ist frühestens mit 58 Jahren möglich.
  • Die Rente wird nicht automatisch aus­be­zahlt. Sie müssen den Bezug der Rente bei der AHV Aus­gleichs­kasse an­melden.

Sie können auch einen Auszahlungsplan mit dem Online-Rechner von Pax (Werbung) berechnen:



Pensionierung planen durch Vor­sorge- und Fi­nanz­be­ratung

Eine Pensionsplanung ist ein wichtiger Schritt zu mehr finan­zieller Sicher­heit im späteren Lebens­ab­schnitt. Sicher­heit kann nur durch eine opti­male Analyse und Planung erreicht werden. Deshalb ist es wichtig, früh­zeitig mit der Pensions­planung zu beginnen. Bei einem solch komplexen Thema müssen Sie sich nicht alleine darum kümmern, sondern können sich die Unter­stützung von spezia­li­sierten Vor­sorge­be­ra­terinnen und Finanz­planern holen. Themen, zu denen Sie im Rahmen der Pensions­planung beraten werden können, sind z.B.:

  • Versicherung des Partners bzw. der Partnerin / der Familie: Je nach Lebens­situa­tion muss eine Lösung gesucht werden, bei der der Partner bzw. die Partnerin oder die Familie nach Ab­leben mit­ver­sichert bleibt.
  • Zeitpunkt der Pensionierung: Vorzeitige, ordent­liche oder auf­ge­scho­bene Pensionierung? In einer Beratung wird geprüft, welche Möglich­keiten für Sie sinn­voll und finan­ziell umsetz­bar sind.
  • Optimierung der Steuern: Durch gezielte An­lage­stra­tegien können Steuern gespart werden.
  • Allgemeine Finanzplanung / Vor­sorge­gelder: Eine Finanz­planung sorgt für finanzielle Sicher­heit nach der Pen­sio­nierung. Ein Finanz­planer oder eine Finanz­planerin kann Sie dabei unter­stützen.


Preise Pensionsplanung

Die Kosten für eine ausführliche Pensions­planung variieren je nach An­bieter. Während einige ein fixes Honorar für die Beratung und Finanz­planung verlangen, ar­beiten andere An­bieter auf Stunden­basis. Für eine ein­stündige Beratung ist mit Kosten ab ca. 150 CHF zu rechnen. Durch Steuer­opti­mierungen und lang­fristige Planung werden die Kosten in der Regel aber schnell wieder amorti­siert. Erfahren Sie mehr zu den Preisen für eine Pensions­beratung auf unserer Kostenseite.


Tipps von unseren Ex­pertinnen und Ex­perten für Pen­sions­planung

  • Es ist möglich, eine Rentenvorausberechnung über die AHV-Zweig­stelle Ihres Wohn­kantons oder direkt bei der zu­ständigen Aus­gleichs­kasse anzu­fordern. Somit erhalten Sie Aus­kunft über voraus­sichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV.
  • Die freiwillige Einzahlung in die 3. Säule ist empfehlens­wert, da die 1. und 2. Säule lediglich 60% des früheren Er­werbs­ein­kommens er­geben und sonst eine Vor­sorge­lücke ent­stehen kann.
  • Überlegen Sie sich frühzeitig, ob Sie Ihr Guthaben als Kapital beziehen wollen: Einige Pensions­kassen verlangen die Anmeldung eines Kapital­bezugs bis zu spätestens drei Jahre vor der Aus­zahlung.
  • Die Anmeldung für eine auf­geschobene Rente muss innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordent­lichen Renten­alters ein­gereicht werden.
  • Nach einer Scheidung erfolgt das AHV-Splitting nicht automatisch, sondern Sie müssen es selbst bei der Aus­gleichs­kasse beantragen. Am besten ist es, dies un­mittel­bar nach der Scheidung zu erledigen, damit sich die Berechnung der Renten­höhe später bei der Pensionierung nicht ver­zögert.
  • Die Rente wird nicht automatisch aus­bezahlt, sondern Sie müssen sich selbst um die Aus­zahlung kümmern: Um die Rente zu erhalten, müssen Sie den Bezug der Rente bei der für Sie zu­ständigen AHV Aus­gleichs­kasse an­melden. Dies sollte am besten drei bis vier Monate vor der Pen­sio­nierung erfolgen, damit die erste Rente pünktlich aus­bezahlt wird.


Altersvorsorge Schweiz – 3 Säulen-Prinzip

Die Altersvorsorge in der Schweiz ist in drei Säulen unterteilt:

1. Säule – staatliche Vor­sorge
Einzahlungen in die 1. Säule sind Pflicht. Die 1. Säule setzt sich aus der Inva­liden- sowie der Alters- und Hinter­lassenen­ver­si­cherung und Er­gän­zungs­leis­tungen (IV, AHV und EL) zusammen, wobei die AHV ent­schei­dend für die Rente ist.

2. Säule – berufliche Vor­sorge
Einzahlungen in die 2. Säule sind obliga­torisch, sobald man das Alter von 25 Jahren erreicht hat und das Jahres­ein­kommen mindestens 22'050 CHF (Stand 2024) beträgt. Während die 1. Säule (AHV-Rente) eine exis­tenz­si­chernde Funktion hat, soll die 2. Säule eine Lebens­führung er­mög­lichen, die mit der während der Erwerbs­phase ver­gleich­bar ist. Die 1. und 2. Säule ergeben zusammen etwa 60% des letzten Lohns.

3. Säule – private Vor­sorge
Einzahlungen in die 3. Säule sind frei­willig und dienen als Er­gänzung zu den Leis­tungen der 1. und 2. Säule. Will man sein Leben wie gewohnt weiter­leben, so ist man in der Regel auf die private Alters­vor­sorge an­ge­wiesen.
Innerhalb der 3. Säule wird zwischen der gebundenen (3a) und der freien Vor­sorge (3b) unter­schieden. Gelder der Säule 3a sind steuer­be­günstigt und an gewisse Be­dingungen ge­knüpft: Für Personen, die einer beruf­lichen Vor­sorge­ein­richtung an­ge­hören (2. Säule), liegt der vom Ein­kommen steuer­lich absetz­bare Be­trag bei maximal 7'056 CHF (Stand 2024). Gehört man keiner Vor­sorge­ein­richtung an, liegt der Maximal­be­trag bei 35'280 CHF (Stand 2022) oder für Selbst­ständig­er­werbende bei maximal 20% des Er­werbs­ein­kommens. Ein­zahlungen sind bis maximal fünf Jahre über das ordent­liche Renten­alter mög­lich. Der ange­sparte Betrag ist zweck­gebunden.

Möglichkeiten für eine Alters­vor­sorge durch die Säule 3a sind:

Unter die Säule 3b fallen alle übrigen Vermögenswerte wie beispiels­weise private Spar­konten. Diese sind jederzeit frei verfüg­bar und nicht zweck­gebunden. Dennoch ist zu beachten, dass Bank­lösungen anders als Ver­si­cherungs­lösungen keine Risiken (z.B. Inva­li­di­tät oder Todes­fall) abdecken.


Zeitpunkt der Pensionierung – Welche Möglich­keiten haben Sie?

Wann der richtige Zeitpunkt für die Pensionierung ist, hängt von Ihren per­sönlichen Wünschen und Zielen sowie den fi­nan­ziellen Mitteln ab. Mit einer Pensions­planung wird ab­ge­klärt, welche diesesr Varianten für Sie in Frage kommen:

  • Frühpensionierung: Eine Frühpensionierung ist frühestens mit 58 Jahren möglich. Sie erfordert eine komplexe Planung und hat Kür­zungen der Alters­leistungen zur Folge.
  • Teilpensionierung: Bei einer Teilpensionierung findet kein vor­zei­tiger Aus­stieg aus dem Berufs­leben statt. Sie ist finanziell besser trag­bar als eine Früh­pen­sionierung und ermög­licht einen sanften Aus­stieg sowie steuer­liche Vorteile.
  • ordentliche Pensionierung: Bei einer ordentlichen Pensionierung (bei Männern mit 65 Jahren, bei Frauen mit 64 Jahren) muss kein orga­ni­sa­to­rischer Auf­wand betrieben werden. Allerdings entspricht sie oft­mals nicht den indi­vi­duellen Wünschen.
  • aufgeschobene Pensionierung: Die Rente kann ein bis maximal fünf Jahre nach dem ordent­lichen Renten­alter aufge­schoben werden. Eine aufgeschobene Pensionierung bietet zwar eine höhere Gesamt­rente, erfordert jedoch im Gegen­zug eine längere Erwerbs­tätigkeit.


Finanzierung und Höhe der AHV-Rente

Die Höhe der Renten hängt von den anrechen­baren Beitrags­jahren und dem mass­gebenden durch­schnitt­lichen Jahres­ein­kommen ab.

Für das Jahr 2022 beträgt die maximale Einzel­rente 2’450 CHF pro Monat. Pro Jahr ergibt das 29'400 CHF. Diese Maximal­rente erhält man, wenn man ab dem 1. Januar nach Voll­endung des 20. Altersjahres bis zum ordent­lichen Renten­alter lücken­los AHV-Beiträge bezahlt und ein mass­gebendes jähr­liches Durch­schnitts­ein­kommen von mindestens 86’040 CHF hat.

Alle Rentnerinnen und Rentner, bei denen das Durch­schnitts­ein­kommen 14’340 CHF oder weniger beträgt und keine Beitrags­lücken vorliegen, erhalten eine Minimal­rente von 1’225 CHF pro Monat. Hinzu kommen Zahlungen der zweiten Säule (BVG) und der Säule 3a, sofern in diese ein­ge­zahlt wurde, sowie per­sön­liche Erspar­nisse. Um sicher­zugehen, dass dies für die Finanzierung des dritten Lebens­ab­schnitts aus­reicht, empfehlen wir Ihnen eine Finanz­planung.

Im Konkubinat lebende Paare können zusammen bis zu 4’900 CHF AHV-Rente pro Monat bekommen.

Bei Ehepaaren dürfen die zwei Einzel­renten zusammen nicht mehr als 150% der Maximal­rente für Allein­stehende betragen (3’585 CHF pro Monat). Wenn die Summe der beiden Einzel­renten den Maximal­betrag von 3'585 CHF über­steigt, werden die Renten an­teils­mässig gekürzt.


Pensionskasse auszahlen – Vorteile der Rente und des Kapital­bezugs

Die Gelder der Pensionskasse können entweder in Form einer lebens­langen Rente oder als ein­malige Kapital­aus­zahlung bezogen werden. Bei den meisten Pensions­kassen ist auch ein Teil­kapital­bezug möglich. Welche Variante bevorzugt wird, hängt vom Vor­sorge­bedarf, der per­sön­lichen Lebens­situation und der Pensions­kasse ab.

Vorteile einer lebens­langen Rente:

  • Lebenslängliche Auszahlung
  • Partner bzw. Partnerin bleibt mit­versichert (Hinter­lassenen­leistung)
  • kein Anlagerisiko
  • keine Vermögensver­waltung not­wendig

Vorteile eines Kapital­bezugs:

  • grosse Flexibilität
  • individuelle Anlagen mög­lich
  • Steuervorteil gegenüber dem Renten­bezug


Beitragslücken schliessen

Für eine lückenlose Beitragsdauer werden bei Männern 44 Beitrags­jahre und bei Frauen 43 Beitrags­jahre voraus­gesetzt. Fehlt ein Beitrags­jahr, so wird die Rente an­teils­mässig gekürzt.

Beitragslücken entstehen zudem dann, wenn jemand z.B. nicht immer in der Schweiz erwerbs­tätig war oder während der Studien­jahre nicht wenigstens die minimalen AHV-Beiträge bezahlt hat.

Die geschuldeten AHV-Beiträge können inner­halb von fünf Jahren nach­gezahlt werden. Dabei liegt der Minimal­beitrag seit 2023 bei 514 Franken pro Jahr.

Wird die Frist von fünf Jahren verpasst, so müssen nicht unbedingt Beitrags­lücken be­fürchtet werden. Wenn schon vor dem 21. Lebens­jahr AHV-Bei­träge ein­be­zahlt wurden, so schliesst die Aus­gleichs­kasse mit­hilfe dieser Bei­träge all­fällige Lücken.

Sind Lücken vor 1979 ent­standen, gilt: Nach 20 Beitrags­jahren bekommt man ein Beitrags­jahr geschenkt, nach 27 Jahren zwei und nach 34 Beitrags­jahren drei Jahre. Bei Bedarf werden auch noch die im Jahr der Pensionierung ein­be­zahlten AHV-Bei­träge als Beitrags­zeit ange­rechnet.


Schritte einer Pensionsplanung

1. Analyse der Situation, Be­rechnung der Ein­nahmen und Aus­gaben

  • Was ist das frühestmögliche Pensions­alter, das finanziell trag­bar wäre?
  • Lohnt sich ein Kapitalbezug eher als ein monat­licher Bezug der Rente?
  • Wo entstehen Einkommenslücken und wie kann man diesen ent­gegen­wirken?
  • Wie sieht die Budgetplanung vor und nach der Pensionierung aus?
  • Wie können Steuern gespart werden?
  • Welche Art der Patientenverfügung ist gewünscht und wie soll die Kosten­planung für das Alters- und Pflege­heim aussehen?

2. Aufnahme von individuellen Wünschen und Zielen

3. Vergleich verschiedener Optionen

  • Vorbezug oder Aufschub der AHV
  • Bezug oder Transfer von Frei­zügig­keits­konten bzw. -fonds
  • Konto der 3. Säule oder Kollektiv­anlage
  • Gestaffelte oder einmalige Aus­zahlung

4. Erstellen eines persön­lichen Pensions­plans

5. Evtl. weiterführende Betreuung und Beratung nach der Pensionierung
Die Vor­sorge­planung hört nicht mit der Pensionierung auf. Individuelle Be­dürfnisse wie etwa die Vor­sorge­planung der Ange­hörigen kann ein weiter­führendes Thema sein. Mög­liche Fragen sind:

  • Wie sieht die Nachlassplanung bzw. der Vor­sorge­auftrag aus?
  • Wann machen Vermögensüber­tragungen an die nächste Generation Sinn?
  • Wie sind die Familie und der Partner oder die Partnerin lang­fristig abge­sichert?
  • Wie wird die Vermögenssituation der über­lebenden Person bei Ab­leben des Partners nach der Pensionierung sicher­gestellt?

Eine detaillierte Checkliste für die Pensionierung finden Sie auf unserer Seite Checkliste vor der Pensionierung.


AHV-Reform – Wird das Renten­alter der Frauen bald auf 65 erhöht?

Der Bundesrat hat beschlossen, das ordentliche Renten­alter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen. Der Entscheid wurde im Rahmen der Reform­vorlage AHV 21 gefällt, deren Ziel es ist, das finanzielle Gleich­gewicht der AHV bis 2030 zu sichern und das Leistungs­niveau der Alters­vor­sorge zu erhalten. Da die AHV-Reform auch die Mehr­wert­steuer erhöhen will, muss das Schweizer Volk zuerst darüber abstimmen. Die Volks­ab­stimmung findet voraus­sichtlich im September 2022 statt. Linke haben dagegen bereits das Referendum ange­kündigt. Weiter ist im Zusammen­hang mit der Alters­vor­sorge die so­genannte Renten­initiative ent­standen, die eine Er­höhung der Rente auf 66 Jahren für Männer und Frauen vorsieht.


Rentenstatistik Schweiz

Im Jahr 2019 bezogen 85% der Neurentnerinnen und Neu­rentner ihre AHV-Alters­rente mit Erreichen des ordent­lichen Renten­alters, 10% bezogen sie bereits vor dem ordent­lichen Renten­alter. Dabei gab es keine wesent­lichen Unter­schiede zwischen Männern und Frauen. Aus der zweiten oder dritten Säule hingegen bezogen deutlich mehr Männer als Frauen eine Leistung. Der Median­wert der AHV-Alters­neu­rente lag 2019 bei 1’786 CHF pro Monat, der­jenige der BV-Neurente bei 1’713 CHF pro Monat. (Quelle: Bundesamt für Statistik)

Kundenbewertung aus 14 Jahren Gryps

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Fakten und Zahlen zu Gryps

  • 50'000 KMU-Kunden
  • 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
  • 110 Produkte und Dienstleistungen
  • 14 Jahre Markterfahrung

Häufige Fragen zur Pensionsplanung

Sie müssen den Bezug der Rente drei bis vier Monate vor der Pensionierung bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse anmelden.

Um eine langfristig sinnvolle Planung der Vorsorge und Finanzierung nach der Pension zu gewährleisten, werden in der Regel unter anderem diese Faktoren berücksichtigt:

  • Analyse der Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf die Situation
  • Definition von Wünschen und Zielen
  • Vergleich der situationsbezogenen Möglichkeiten
  • Erarbeitung eines persönlichen Pensionsplans
  • Bei Bedarf weiterführende Betreuung und Beratung im Pensionsalter

Für eine ausführliche Planung der Pension variieren die Kosten je nach Anbieter. Durch gezielte Anlagestrategien können Steuern gespart werden und die Kosten für eine langfristige Planung amortisieren sich in der Regel innert kurzer Zeit.

Die Rückzahlung der Hypothek kann mit dem Altersguthaben finanziert werden. Dadurch sinkt jedoch das Renteneinkommen erheblich.

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Sandro Weber

Sandro Weber

Leiter Kundenberatung