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Alles, was Sie zum Thema Gründung wissen müssen
Sie möchten eine Firma in der Schweiz gründen? Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu Rechtsformen, Ablauf, Kosten, Dokumenten, Steuern, Sozialversicherungen und typischen Fallstricken. Zudem vermitteln wir passende Anbieter für die Gründung Ihrer GmbH, AG, Einzelfirma, Ihres Vereins oder Ihrer Stiftung.

Warum eine sorgfältige Firmengründung sinnvoll ist
Eine Firmengründung schafft eine klare rechtliche Basis. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung, Steuern, Kapitalbedarf, Organisation, Buchführungspflichten und das Vertrauen von Geschäftspartnern. Eine sorgfältige Vorbereitung verhindert Korrekturen, Verzögerungen und unnötige Kosten.
In der Schweiz sind Bank, Notariat, Handelsregister, AHV, MWST, Versicherungen und je nach Branche zusätzliche Behörden in den Prozess eingebunden. Eine gut koordinierte Gründung sorgt für klare Abläufe und spart Zeit und Geld.
Rechtsformen in der Schweiz im Detail
Einzelfirma gründen
Die Einzelfirma eignet sich für Personen, die schnell und unkompliziert starten möchten. Sie ist besonders beliebt bei Beratungen, Kreativberufen, Freelancerinnen und Handwerksbetrieben. Die Gründung erfolgt ohne formelle Hürden und ohne vorgegebenes Kapital.
- Kein Mindestkapital: Es muss kein Startkapital einbezahlt werden, da die Einzelfirma keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Der Unternehmer oder die Unternehmerin finanziert den Betrieb direkt.
- Einfacher Gründungsprozess: Keine Beurkundung oder Kapitaleinlage notwendig; die Anmeldung erfolgt lediglich bei der AHV und ab 100’000 Franken Jahresumsatz im Handelsregister.
- Persönliche Haftung: Die Inhaberin oder der Inhaber haftet mit dem gesamten Privatvermögen. Das ist einer der wichtigsten Punkte bei der Wahl der Rechtsform.
- Handelsregistereintrag ab 100’000 Franken Umsatz: Erst ab dieser Umsatzgrenze wird ein Eintrag Pflicht. Vorher ist er freiwillig, kann jedoch für die Aussenwirkung sinnvoll sein.
Die Einzelfirma eignet sich für kleine Tätigkeiten oder erste Geschäftsschritte, ist jedoch weniger geeignet, wenn ein erhöhtes Risiko oder grössere Investitionen geplant sind.
GmbH gründen
Die GmbH bietet Haftungsschutz und ist ideal für KMU und Start-ups.
- Stammkapital 20’000 Franken: Das Stammkapital ist das gesetzlich vorgeschriebene Eigenkapital einer GmbH. Es muss vollständig einbezahlt oder als Sacheinlage eingebracht werden und bildet die finanzielle Basis der Gesellschaft. Die Höhe des Stammkapitals sowie die klare Trennung zwischen Privatvermögen und Gesellschaftsvermögen schaffen Sicherheit und Vertrauen bei Geschäftspartnern, Kunden und Banken.
- Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen: Das Privatvermögen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter ist geschützt.
- Klare Organisationsstruktur: Dazu gehören Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und ggf. Revisionsstelle.
- Übertragung der Stammanteile: Eigentumsanteile können übertragen werden, was die Aufnahme neuer Partner erleichtert.
- Sacheinlagegründung möglich: Statt Geld können Vermögenswerte wie Maschinen, Fahrzeuge oder IT-Ausrüstung eingebracht werden, wenn sie durch eine Revisionsstelle bewertet wurden.
Die GmbH eignet sich für Unternehmen mit mehreren Beteiligten oder wenn eine professionelle Struktur mit klarer Haftungsbegrenzung wichtig ist.
AG gründen
Die AG ist die bevorzugte Rechtsform für Wachstumsbetriebe, technologieorientierte Firmen, Investorenprojekte und Unternehmen mit höheren Kapitalanforderungen.
- Aktienkapital 100’000 Franken (mind. 50’000 einbezahlt): Das Aktienkapital ist in Aktien mit einem frei wählbaren Nennwert von mehr als 0 Franken aufgeteilt (in der Praxis häufig 1 Franken pro Aktie). Dieses gesetzlich vorgeschriebene Eigenkapital sowie die strengen Regeln zur Buchführung und zur Meldung bei drohender Überschuldung schaffen Vertrauen bei Geschäftspartnern, Kunden, Banken und weiteren Stakeholdern, da sie die Zahlungsfähigkeit und Stabilität der Firma unterstreichen.
- Schweizer Wohnsitzvertretung: Mindestens eine Person im Verwaltungsrat muss in der Schweiz wohnhaft sein.
- Hohe Glaubwürdigkeit: Die AG gilt als solide und professionell, was sie für grössere Geschäfte attraktiv macht.
- Einfache Übertragung der Aktien: Die Übertragung von Aktien ermöglicht unkomplizierte Wechsel im Aktionariat, wodurch neue Investoren einfach und rasch einsteigen können. Zudem werden Aktionäre nicht im Handelsregister genannt, was grundsätzlich zu einer höheren Anonymität der Beteiligten führt.
- Sacheinlagegründung möglich: Wie bei der GmbH können auch hier Vermögenswerte als Kapital eingebracht werden.
Die AG bietet maximale Flexibilität und ist ideal für Unternehmen mit Wachstumsplänen oder mehreren Kapitalgebern.
Kollektivgesellschaft gründen
Die Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die von zwei oder mehr natürlichen Personen gemeinsam geführt wird. Sie eignet sich für kleinere Betriebe, die eng zusammenarbeiten und keine Kapitalgesellschaft gründen möchten. Häufig wird sie von Familienunternehmen, Handwerksbetrieben oder Beratungsduos gewählt.
- Kein Mindestkapital: Die Gründung ist ohne gesetzliche Kapitalvorgaben möglich. Das eingebrachte Vermögen gehört der Gesellschaft, die Finanzierung erfolgt direkt durch die Gesellschafter.
- Unbeschränkte und solidarische Haftung: Alle Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gemeinsam für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Diese Haftung ist der wichtigste Punkt bei dieser Rechtsform.
- Eintragung ins Handelsregister: Eine Kollektivgesellschaft muss zwingend eingetragen werden. Dadurch entsteht eine klare rechtliche Struktur und Aussenwirkung.
- Einfache Organisation: Es gibt keine vorgeschriebenen Organe wie Verwaltungsrat oder Geschäftsführung. Die Gesellschafter können ihre Rollen frei definieren und den Gesellschaftsvertrag nach ihren Bedürfnissen gestalten.
- Gesellschaftsvertrag empfohlen: Obwohl nicht zwingend, ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag sehr wichtig. Er klärt Rechte, Pflichten, Gewinnverteilung, Entscheidungsprozesse und Austrittsregelungen.
Die Kollektivgesellschaft eignet sich, wenn mehrere Personen gemeinsam unternehmerisch tätig sein möchten und sich gegenseitig vertrauen, da alle Beteiligten vollumfänglich haften. Für risikoreichere Geschäftsideen ist eine GmbH oder AG meist sinnvoller.
Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft ist eine Mischform aus persönlicher und beschränkter Haftung. Sie besteht aus mindestens zwei Personen: einem Komplementär und einem Kommanditär.
Wesentliche Merkmale:
- Kein Mindestkapital: Es gibt kein vorgeschriebenes Startkapital.
- Komplementär haftet unbeschränkt: Diese Person führt meist die Geschäfte und trägt das volle Risiko.
- Kommanditär haftet bis zur Kommanditeinlage: Die Kommandite ist ein vertraglich festgelegter Betrag, den der Kommanditär einbringt und bis zu dem er haftet.
Sie eignet sich für kleine Handels-, Familien- oder Kreativbetriebe, bei denen eine Person die Leitung übernimmt und eine zweite Person Kapital einbringt.
Einfache Gesellschaft
Eine Zusammenarbeit ohne rechtliche Struktur. Häufig entsteht sie unbewusst.
- keine juristische Person
- keine Eintragung im Handelsregister
- gesamtschuldnerische Haftung
Verein
- Vereine eignen sich für soziale, kulturelle oder sportliche Zwecke.
- Wirtschaftliche Vereine benötigen einen HR-Eintrag.
Stiftung
- Stiftungen dienen langfristigen oder gemeinnützigen Zwecken.
- Sie sind streng reguliert und wenig flexibel.
Genossenschaft
- Genossenschaften fördern den gemeinsamen wirtschaftlichen Nutzen ihrer Mitglieder.
- Mindestens sieben Gründer erforderlich

Ablauf der Firmengründung in der Schweiz
1. Rechtsform bestimmen
Die Wahl der Rechtsform ist der erste zentrale Schritt. Sie beeinflusst Haftung, Kapitalanforderungen, Steuern, Organisation, Buchführungspflichten und die Wirkung nach aussen. Je nach Geschäftsmodell eignen sich unterschiedliche Strukturen – von der Einzelfirma bis zur AG.
2. Firmennamen prüfen
Der Firmenname muss eindeutig sein und darf nicht zu Verwechslungen führen. Gleichzeitig muss er die gesetzlichen Vorgaben erfüllen (z. B. Rechtsformzusatz bei GmbH/AG).
Eine gründliche Prüfung erfolgt über:
- Zefix (Einzigartigkeit im Handelsregister)
- Swissreg (Markenschutz)
- Google (Praxisrelevanz, Verwechslungsgefahr)
3. Statuten erstellen
Die Statuten bilden die rechtliche Grundlage der Firma. Sie enthalten Zweck, Struktur, Vertretungsregelung, Kapitalangaben sowie alle organisatorischen Bestimmungen. Fehler in den Statuten führen häufig zu Rückfragen oder Rückweisungen durch das Handelsregister.
4. Kapitaleinlagekonto eröffnen
Für GmbH, AG und Stiftung ist ein Kapitaleinlagekonto zwingend. Auf dieses Konto wird das Stamm- oder Aktienkapital einbezahlt, bevor die Firma gegründet werden kann.
Banken verlangen für die Eröffnung:
- Identifikationsdokumente aller Beteiligten
- Statutenentwurf
- Protokoll oder Gründungsbeschluss
- Angaben der wirtschaftlich Berechtigten
- bei ausländischen Gründerinnen und Gründern: zusätzliche Unterlagen wie Wohnsitz- oder Steuerregisterauszüge
Das Konto wird nach der Gründung in ein klassisches Geschäftskonto umgewandelt.
5. Öffentliche Beurkundung
Bei GmbH, AG und Stiftung ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Der Notar prüft die Unterlagen, bestätigt die Gründung und erstellt die Gründungsurkunde.
Bei einer Sacheinlagegründung (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, IT-Anlagen statt Geld) sind zusätzlich Bewertungsberichte und Prüfbestätigungen notwendig.
6. Handelsregistereintrag
Der Handelsregistereintrag macht die Firma offiziell sichtbar. Erst mit diesem Schritt entsteht die juristische Person.
- Bearbeitungszeit: je nach Kanton 3–10 Arbeitstage
- Häufige Rückweisungen: unklarer Zweck, unpräzise Zeichnungsregelung, fehlerhafte Kapitalunterlagen
- Rechtsgrundlagen: Obligationenrecht (OR) und Handelsregisterverordnung (HRegV)
Der Handelsregistereintrag wird publiziert und ist öffentlich einsehbar.
7. Sozialversicherungen anmelden
Nach der Gründung müssen die relevanten Sozialversicherungen eingerichtet werden. Dazu zählen:
- AHV (obligatorisch für alle Beschäftigten)
- Unfallversicherung (UVG)
- Pensionskasse (BVG) bei Löhnen ab definierter Schwelle
- Familienausgleichskasse, je nach Kanton und Unternehmensart
Selbstständige müssen ihre Tätigkeit ebenfalls bei der AHV anmelden.
8. MWST anmelden
Unternehmen müssen sich bei der MWST anmelden, sobald sie jährlich 100’000 Franken Umsatz erzielen.
Eine freiwillige MWST-Unterstellung kann sinnvoll sein, z. B. wenn viele Vorsteuern anfallen oder das Unternehmen überwiegend im B2B-Bereich tätig ist.
9. Versicherungen und Buchhaltung
Nach der Gründung sind Versicherungen und die Buchhaltung zentrale organisatorische Schritte. Wichtige Themen sind:
- Betriebshaftpflicht
- Unfallversicherung UVG und Zusatzdeckung UVG-Z
- Pensionskasse BVG
- Buchhaltungssystem, Belegwesen, Aufbewahrungspflichten
Eine saubere Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben und erleichtert die Steuerdeklaration.
10. Geschäftskonto eröffnen
Das Geschäftskonto wird nach der Gründung eingerichtet und ist die Basis für Buchhaltung, Zahlungsverkehr und die operative Finanzverwaltung.
Banken prüfen dabei insbesondere:
- Geschäftszweck
- Inhaber- und Beteiligungsstruktur
- wirtschaftlich Berechtigte
- geplante Aktivitäten und Herkunft von Mitteln
Kosten einer Firmengründung
GmbH – typische Kosten
- Notariat: 600 - 1’200 Franken
- Handelsregister: 600 - 900 Franken
- Kapitaleinlagekonto: 100 - 300 Franken
- Kapitalbestätigung: 50 - 150 Franken
- Statuten: 200 - 600 Franken
- Apostille: 50 - 250 Franken
AG – typische Kosten
- Notariat: 800 - 1’500 Franken
- Handelsregister: 700 - 1’000 Franken
- Bankgebühren: 150 - 350 Franken
- Dokumente: 50 - 200 Franken
Weitere mögliche Kosten
- Markenprüfung
- Beglaubigungen
- Übersetzungen
- Sacheinlagekosten
- Gebühren bei Sitzwechsel
Typische Fehler bei der Firmengründung
- ungeprüfter Firmenname → HR-Rückweisung
- unklare Statuten → erneute Beurkundung
- falsche Kapitalunterlagen → Konto nicht genehmigt
- fehlerhafte Sacheinlage → erneute Bewertung
- fehlende Wohnsitzvertretung → HR lehnt Eintrag ab
- fehlende Versicherungen → Nachzahlungen an AHV/BVG
- keine MWST-Anmeldung → Verzugszinsen
Wie Gryps bei der Firmengründung unterstützt
Gryps vermittelt passende Anbieter, die den gesamten Prozess begleiten. Unsere Partner kennen kantonale Regeln, Dokumentanforderungen und Abläufe bei Banken, Notaren und Behörden.
- Statuten und Gründungsunterlagen
- Vorbereitung der Beurkundung
- Kapitalnachweis und Bankunterlagen
- Handelsregistereinreichung
- Zeichnungsberechtigungen definieren
- Zweck- und Strukturberatung
Firmenverzeichnis
Hier gehts zum Anbieterverzeichnis mit mehr als 4'900 Einträgen.
Fakten und Zahlen zu Gryps
- 50'000 KMU-Kunden
- 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
- 110 Produkte und Dienstleistungen
- 14 Jahre Markterfahrung
Häufig gestellte Fragen
Der HR-Eintrag macht Ihre Firma offiziell und enthält Name, Zweck, Kapital und Organe.
Ein Notar bestätigt die Richtigkeit aller Gründungsdokumente. Pflicht bei GmbH, AG und Stiftung.
Ein Bankkonto, auf das das Gründungskapital einbezahlt wird. Die Bank erstellt die Kapitalbestätigung.
Die Statuten definieren Zweck, Organisation, Kapital und Vertretung.
Einzelfirma: sofort. GmbH/AG: meist 1–3 Wochen.
Einzelfirma für einfache Tätigkeiten, GmbH für KMU, AG für Wachstum und Investoren.
Ja. Ein unklarer Zweck führt zu HR-Nachfragen.
Ab CHF 100’000 Umsatz pro Jahr. Freiwillige Anmeldung möglich.
Ausweis, Statutenentwurf, Protokoll, Angaben wirtschaftlich Berechtigter und teilweise eine geschäftliche Begründung.
Eine Gründung, bei der Vermögenswerte statt Geld eingebracht werden. Der Wert muss durch einen Revisor bestätigt werden.
Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person einer AG oder GmbH muss in der Schweiz wohnhaft sein.
Eine Zusammenarbeit ohne HR-Eintrag und ohne juristische Person. Alle Beteiligten haften persönlich.
Je nach Kanton 3–10 Arbeitstage.
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Caroline Schupp
Leiterin Einkaufsberatung

