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Kompetente Begleitung und Beratung bei Firmenänderungen
Sie möchten Ihren Firmenstandort wechseln, den Firmennamen oder die Rechtsform ändern? Mit Gryps erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Offerten von Treuhändern, die Sie bei diesen und weiteren handelsregisterpflichtigen Firmenänderungen begleiten. Füllen Sie dazu einfach unseren Fragebogen aus.
Zudem erfahren Sie hier mehr über Handelsregister-Mutationen, wie unsere Partnerinnen und Partner Sie unterstützen und die damit verbundenen Kosten.

Diese Änderungen müssen im Handelsregister nachgeführt werden
Wenn sich Strukturen, Verantwortlichkeiten oder der Standort Ihres Unternehmens verändern, müssen diese Änderungen korrekt im Schweizer Handelsregister nachgeführt werden. Erst dann ist die Firmenänderung rechtsgültig.
Zu den HR-pflichtigen Änderungen gehören zum Beispiel:
- Domiziländerung/Sitzwechsel: Eine neue Domiziladresse oder ein Standortwechsel innerhalb oder zwischen Kantonen ist immer HR-pflichtig, inklusive Statuenanpassung bei AG/GmbH.
- Änderungen der Zeichnungsberechtigungen: Der Eintrag/die Löschung von Einzelunterschrift, Kollektivunterschrift oder Prokura sind immer HR-pflichtig und benötigen beglaubigte Unterschriften.
- Verwaltungsrats- und Geschäftsführungsänderungen: Die Wahl, der Rücktritt oder der Ersatz von VR-Mitgliedern oder Geschäftsführenden sind immer HR-pflichtig. Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig.
- Statutenänderungen: Änderungen am Geschäftsjahr, Zweckpräzisierungen und formelle Anpassungen sind HR-pflichtig. Ist die Änderung strukturbestimmend (Kapital, Zweck komplett neu, Rechtsformänderung etc.), ist sie notarpflichtig.
- Firmennamen anpassen: Bei AG/GmbH müssen meist die Statuten angepasst werden, häufig mit notarieller Beurkundung (einige Kantone erlauben es ohne Notar).
- Kapitalveränderungen: Deklaratorische Kapitalveränderungen wie eine Kapitalherabsetzung nach Abschluss Gläubigerschutz sind HR-pflichtig, Notarpflicht je nach Art.
- Rechtsformänderung: Wird etwa eine Einzelfirma in eine AG umgewandelt, ist dies HR-pflichtig. Immer mit öffentlicher Beurkundung.
- Änderungen in der Revisionsstelle : Die Einführung, der Wechsel oder Wegfall der Revisionsstelle sind HR-pflichtig.
Unternehmen müssen Mutationen nicht selbst einreichen: Um Rückweisungen, Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, lohnt sich die Unterstützung von Treuhändern oder anderen spezialisierten Anbietern.
Kompetente Begleitung bei HR-Mutationen
Firmenänderungen bzw. HR-Mutationen sind oft komplexer, als sie auf den ersten Blick wirken. Sie erfordern korrekte Beschlüsse, beglaubigte Unterschriften, saubere Dokumente und eine formell einwandfreie Einreichung beim Handelsregister. Spezialisierte Anbieter begleiten und beraten Unternehmen bei allen handelsregisterpflichtigen Änderungen – von der Vorbereitung bis zur rechtsgültigen Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB):
Prüfung der gesetzlichen Anforderungen
- Art der Mutation
- Kantonale Vorgaben
- Notarpflicht
- Notwendige Statutenänderungen
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
Erstellung aller relevanten Dokumente
- Generalversammlungsprotokolle (AG) bzw. Gesellschafterbeschlüsse (GmbH)
- Statuten bzw. Statuenänderungen
- HR-Anmeldungen
- Vollmachten
- Formulare für Zweck-, Namen- oder Kapitaländerungen
Organisation von Unterschriften und Beglaubigungen
- Vorbereitung auf Beglaubigungstermine
- Sicherstellen, dass die richtigen Personen unterschreiben
- Koordination internationaler Beglaubigungen (falls Personen im Ausland wohnen)
- Prüfen der Vollständigkeit und Form der Unterschriften
Kommunikation mit dem Handelsregister
- Einreichung aller Dokumente beim zuständigen Handelsregisteramt
- Klärung von Rückfragen direkt mit den Sachbearbeitenden
- Überwachung der Bearbeitung
- Prüfung der SHAB-Publikation
Falls nötig: Koordination mit weiteren Stellen
- Notariat
- Banken
- Revisionsstelle
- Versicherungen, MWST oder AHV
Nachführung interner Unterlagen
- Aktualisierung von Verträgen, Vollmachten, Website, Signaturen
- Anpassung bei Banken, Partnern und Behörden
Wünschen Sie Unterstützung oder Beratung für eine geplante HR-Mutation, können Sie unseren Fragebogen ausfüllen. Wir vermitteln Ihnen kostenlos passende Partner aus unserem Netzwerk.
Vorteile
Einen spezialisierten Anbieter für Ihre Firmenänderung zu engagieren, bringt Ihnen diese Vorteile:
- Garantierte Rechtssicherheit und Compliance
- Zeitersparnis und Effizienz
- Vermeidung von Zusatzkosten/Rückweisungsgebühren
- Professionelle Dokumentenverwaltung (Erstellung aller Unterlagen, Organisation von Beglaubigungen, Nachführung interner Unterlagen)
Kosten einer Firmenänderung
Für eine Firmenänderung ist in der Schweiz ungefähr mit diesen Kosten zu rechnen:
HR-Mutation ohne Notar (deklaratorische Änderungen):
- Handelsregister: je nach Änderung 30 bis 200 Franken
- Dokumenterstellung/Administrative Services: ca. 150 bis 700 Franken
HR-Mutation mit Notar (statutarische oder strukturelle Änderungen):
- Notariat: ca. 300 bis 1'200 Franken
- Handelsregister: ca. 150 bis 800 Franken
- Zusätzliche Unterlagen: ca. 50 bis 400 Franken
Hinzu kommen jeweils die Kosten für die Leistungen des Anbieters, etwa für Beratung, Dokumentenerstellung oder Begleitung der Anmeldung.
Kostenbeispiel 1: Sitzwechsel
Eine GmbH möchte ihren Firmensitz innerhalb des gleichen Kantons verlegen. Sie beschliesst, den gesamten Prozess an einen Treuhänder auszulagern.
Es entstehen Gesamtkosten von ca. 300 bis 750 Franken. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Treuhänder: ca. 250 bis 500 Franken
- Handelsregister: bis ca. 120 Franken
- Beglaubigung: 20 bis 40 Franken pro Unterschrift
- Auslagen: ca. 20 bis 60 Franken
Kostenbeispiel 2: Firmennamen ändern
Eine AG führt ein Rebranding durch und möchte ihren Firmennamen ändern. Um Fehler zu vermeiden, beauftragt sie eine Treuhänderin. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1'000 bis 1'900 Franken und setzen sich wie folgt zusammen:
- Treuhand-Honorar für Beratung und Dokumentenerstellung: ca. 600 bis 1'000 Franken
- Notariat: ca. 300 bis 600 Franken
- Beglaubigung: 20 bis 40 Franken pro Unterschrift
- Handelsregister: ca. 120 bis 200 Franken, abhängig vom Kanton
Kostenbeispiel 3: Rechtsform ändern
Eine GmbH soll in eine AG umgewandelt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf insgesamt ca. 2'500 bis 6'200 Franken:
- Treuhand-Honorar: ca. 1'200 bi 2'500 Franken
- Notariat: ca. 600 bis 1'200 Franken
- Handelsregister: ca. 200 bis 400 Franken
- Beglaubigungen und Auslagen: ca. 50 bis 120 Franken
Über unseren Fragebogen erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Offerten von Treuhändern für Ihre Firmenänderungen.
Zuletzt aktualisiert am: 16.02.2026 von Cheyenne Spycher
Firmenverzeichnis
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Fakten und Zahlen zu Gryps
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Häufig gestellte Fragen
Ein Treuhänder übernimmt diese Aufgaben für Sie, um eine saubere und rechtsgültige Firmenänderung zu gewährleisten:
- Prüfung der gesetzlichen Anforderungen
- Erstellung aller relevanten Dokumente
- Organisation von Unterschriften und Beglaubigungen
- Kommunikation mit dem Handelsregister
- Koordination mit weiteren Stellen
- Nachführung interner Unterlagen
Eine Handelsregister-Mutation (HR-Mutation) ist die Änderung eines bereits bestehenden Eintrags im Handelsregister eines Unternehmens.
Insbesondere bei Kapital- oder Rechtsformänderungen ist es ratsam, einen Treuhänder beizuziehen. Eine Kapitaländerung ist eine der fehleranfälligsten Mutationen überhaupt. Die Rechtsformänderung ist ohne Treuhänder praktisch unmöglich korrekt umzusetzen.
Nein. Grundsätzlich gilt: Was einmal im Handelsregister drin ist, muss aktuell gehalten werden. Zudem müssen eintragungspflichtige Änderungen gemeldet werden. Dazu zählen unter anderem die Änderung der Geschäftsadresse, des Firmennamens, der Art der Vertretung und der Statuen.
Eine Namensänderung muss im Handelsregister eingetragen werden und ist bei AG und GmbH in der Regel mit einer Statutenänderung verbunden. Viele Unternehmen lassen sich dabei von einem Treuhänder oder einer Treuhänderin unterstützen, um Rückweisungen zu vermeiden.
Ja, sofern die Änderung nicht strukturbestimmend ist. Treuhänder prüfen dies im Einzelfall.
Nein, viele Firmenänderungen (etwa Domizilwechsel, Änderungen der Zeichnungsberechtigten) benötigen keine Beurkundung.
Eine statutarische Änderung ist ein Beschluss zur Änderung der Grundordnung (Statuten) einer Gesellschaft – zum Beispiel ein neuer Firmenname oder eine Zweckänderung. Oft sind solche statutarische Änderungen konstitutiv, das heisst, sie sind erst mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.
Deklaratorische Änderungen sind Änderungen, die bereits vor der Eintragung ins Handelsregister eingetreten sind. Die Eintragung macht die Änderungen lediglich bekannt.
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Caroline Schupp
Leiterin Einkaufsberatung

