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meinJurist GmbH
Der ewige Abschluss
Wenn Sie bisher den Abschluss des Vorjahres jeweils im Juni erhalten haben, fragt man sich, wozu Sie eine Buchhaltung führen lassen. Der Jahresabschluss sollte Ihnen spätestens im Februar vorliegen. Daraus können Sie in Bezug auf den Gewinn oder Verlust die strategischen Schlüsse für das laufende Jahr ziehen. Eine Bilanz ist wie ein Geschichtsbuch. Es legt die Vergangenheit offen. Eine Bilanz ist wie eine Glaskugel, aus welcher sich die Zukunft vermuten lässt.
Wenn (auch) bei Ihnen der Jahresgewinn eine massgebende Grösse für den Zweck Ihres Unternehmens darstellt, dann können Sie zwar mit einer Neupositionierung oder Verstärkung der Verkaufsbemühungen den Ertrag steigern. Falls die Kosten im gleichen Verhältnis zunehmen, dann sind Sie gleich weit, wie wenn Sie weniger arbeiten würden. Dank der Erfolgsrechnung zeigen wir Ihnen, wo Kosten gewinnwirksam reduziert werden können, ohne dass der Wert Ihrer Unternehmung darunter leidet.
Es gibt Fälle, wo vorübergehend Verluste steuermässig «sinnvoll» sind. In den meisten Situationen muss aus Ihrer geschäftlichen Tätigkeit jedoch ein Gewinn resultieren. Wie lässt sich ein Verlust «wegzaubern»? Welche Positionen erhöhen oder vermindern den Wert Ihrer Firma?
Wir sind Ihr externes Rechnungswesen. Wir sind zuständig für die laufende buchhalterische Erfassung von Transaktionen und die Betreuung und Verwaltung der Buchhaltungs-Konten des Rechnungswesens. Die drei Schlüsselbereiche, welche wir für Sie erledigen sind: