Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version 3.1 vom 7. November 2023
B Besondere AGB für Kaufinteressent/innen bezüglich Anbietersuche
C Besondere AGB für Anbieter/innen bezüglich Anbietersuche
D Besondere AGB für Online-Veranstaltungen
E Besondere AGB für Werbepartner
A Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Bereiche von Gryps
1 Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Personen und Unternehmen, welche die Website gryps.ch besuchen oder die Angebote der Gryps AG wie Anbietersuche, digitale Produkte, Beratungen sowie Inhalte, Newsletter und Online-Veranstaltungen (nachfolgend insgesamt «Services von Gryps») nutzen.
Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter www.gryps.ch/agb/.
Mit der Nutzung der Services der Gryps AG (kurz Gryps) (nachfolgend entweder «Gryps» oder «wir») erklären Sie, dass Sie diese AGB gelesen und verstanden haben und diese akzeptieren. Eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat keinen Einfluss auf die übrige Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses und dieser AGB.
Die Services von Gryps richten sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sowie an Personen mit gewerblichen Anliegen mit Wohnsitz in der Schweiz. Für die Nutzung der Services von Gryps gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Gewisse Angebote von Gryps können nur nach Registrierung bei OneLog genutzt werden und unterliegen, zusätzlich zu den vorliegenden AGB von Gryps, auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Datenschutzbestimmungen von OneLog. OneLog ist ein kostenloser Registrierungs- und Log-in-Dienst für die Nutzung von digitalen Angeboten von Medienunternehmen in der Schweiz, welches von OneLog AG, Zürich, betrieben wird. Im Fall eines Widerspruchs zwischen den AGB von Gryps und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OneLog gehen die vorliegenden AGB von Gryps vor.
Gewisse Services von Gryps unterliegen speziellen AGB, auf die bei den entsprechenden Angeboten bzw. Produkten ausdrücklich hingewiesen wird (z. B. spezielle AGB für die Anbieter bezüglich Anbietersuche). Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und den speziellen AGB haben die speziellen AGB Vorrang.
Der Nutzer darf die Website gryps.ch nur mit den üblichen Programmen (Browser) nutzen. Es ist unzulässig, mittels automatisierter Software auf gryps.ch zuzugreifen, um Daten zu generieren oder zu gewinnen.
2 Datenschutz
Die Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Zu den Datenschutzbestimmungen
Hat sich der/die Nutzer/in bei OneLog registriert, gelten zusätzlich die Datenschutzbestimmungen von OneLog.
3 Immaterialgüterrechte
Sämtliche von Gryps angebotenen oder dargestellten Inhalte und Arbeitshilfen wie Texte, Merkblätter, Vorlagen, Tools, Software oder Checklisten sowie die verwendeten Marken, Namen, Logos, Bilder, Grafiken, Designs und andere Elemente sowie die damit zusammenhängenden Darstellungsweisen, Designs und Software sind rechtlich geschützt und stehen Gryps oder ihren Partnerunternehmen oder berechtigten Dritten zu. Durch das Herunterladen oder Kopieren werden Ihnen keinerlei Rechte im Hinblick auf die Software oder andere Elemente der unter der Internet-Adresse www.gryps.ch abrufbaren Inhalte übertragen.
Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Marken, Namen, Logos, Bilder, Grafiken, Designs, Texte und anderer Elemente von Gryps für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gryps untersagt.
Die systematische Extraktion von Inhalten oder Daten der Website von Gryps (Web Scraping) sowie das Text- und Data-Mining (TDM) (einschliesslich Abrufen von Daten, Crawlen von Websites, Scrapen von Inhalten oder das Durchsuchen von Datenbanken), sei es durch Robots, Spiders, automatisiert oder manuell, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Gryps ausdrücklich untersagt. Insbesondere ist auch die Nutzung von Inhalten oder Daten unserer Webseite für die Entwicklung von Softwareprogrammen untersagt, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf das Training eines Systems für maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz (KI). Durch die Nutzung der Website stimmen Sie zu, dass Sie keine solche oder ähnliche Aktivitäten durchführen werden. Bei Verstoss behält sich Gryps das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Sie dürfen die Inhalte auf grpys.ch zum Eigengebrauch verwenden. Eine vollständige oder teilweise kommerzielle Verbreitung ist nicht gestattet.
4 Inhalte und Werbung
Die digitalen Inhalte, Publikationen sowie Newsletter von Gryps werden von Fachleuten und Journalisten erstellt. Diese orientieren sich dabei am Journalistenkodex des Schweizer Presserats. Die Beschaffung, Auswahl und Aufbereitung der Informationen liegen in der Kompetenz der Redaktion bzw. der jeweiligen Fachautor/innen.
Zur Finanzierung platziert Gryps Werbung in ihren digitalen Inhalten, Publikationen und Newslettern. Die Werbung wird im Newsletter optisch von den redaktionellen Inhalten getrennt und ist auf der Website als Werbebotschaft jeweils klar erkennbar. Partner/innen und Werbekund/innen haben zudem die Möglichkeit, einzelne Inhalte zu sponsern. Die gesponserten Artikel werden ebenfalls entsprechend gekennzeichnet (Sponsored Content). Für die Recherche und für die Erstellung der Inhalte zeichnet allein die Redaktion verantwortlich. Eine Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich, indem im entsprechenden Newsletter auf den Abmeldelink geklickt oder eine E-Mail an newsletter[at]gryps.ch geschickt wird.
5 Haftungsausschluss
Gryps wendet bei der Erbringung ihrer Leistungen die geschäftsübliche Sorgfalt an. Gryps kann jederzeit ohne Benachrichtigung des Kunden Anpassungen der Website gryps.ch vornehmen und die Angebotspalette ändern und erweitern, unabhängig davon, ob dies aus technischen oder anderen Gründen erfolgt. Gryps ist nicht verpflichtet, Rechenschaft über die Notwendigkeit dieser Anpassungen abzulegen. Die Kund/innen erklären sich mit solchen Änderungen einverstanden, soweit diese ihre Leistungsansprüche nicht beeinträchtigen.
Damit die digitalen Inhalte auf gryps.ch und in den Newslettern zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt sind, wird bei der Erstellung der digitalen Inhalte (inklusive der ergänzenden Unterlagen wie Vorlagen, Factsheets, Checklisten, Links auf Informationsangebote von Dritten) die geschäftsübliche Sorgfalt angewandt. Gleichwohl kann hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Inhalte keine Zusicherung gemacht oder Gewährleistung abgegeben werden. Die Inhalte auf gryps.ch können ohne Vorankündigung ergänzt, modifiziert oder gelöscht werden.
Jegliche Haftung für materielle oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung oder die Nichtnutzung von Informationen aus Inhalten von Gryps verursacht worden sind, wird ausgeschlossen. Vorbehalten sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Soweit eine Haftung von Gryps besteht, ist sie in allen Fällen, soweit zulässig, betragsmässig auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens aber auf die Auftragssumme beschränkt.
Die Services von Gryps können wegen Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen zeitweise nicht oder nur beschränkt zur Verfügung stehen. Gryps übernimmt keine Gewährleistung für das Funktionieren oder die ununterbrochene und jederzeitige Verfügbarkeit sowie für die vollständige und korrekte Wiedergabe der digitalen Angebote und Inhalte auf gryps.ch.
Sodann übernimmt Gryps keine Haftung für Datenverluste, verzögerte Zustellung von E-Mails und Dokumenten sowie für Fehler, die nicht im Verantwortungsbereich von Gryps liegen, namentlich für Fehler von Betreibern von Telekommunikationsdiensten, Access und Hostingprovidern etc. sowie für technisches Versagen oder Malware, insbesondere Schadsoftware.
Zur Erweiterung des Informationsangebots finden sich in den digitalen Inhalten von Gryps auch Links zu Informationsangeboten Dritter. Gryps hat keinerlei Einfluss auf Inhalt und Gestaltung dieser verlinkten Webseiten. Diese liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Gryps. Wenn Sie solche Links anklicken, verlassen Sie die Website gryps.ch und nutzen die Websites Dritter auf eigene Verantwortung. Gryps lehnt jegliche Haftung für den Inhalt und Betrieb von verlinkten Webseiten bzw. Angeboten ab.
Stellt Gryps Kontakte zu Partner/innen (bspw. Beratungspartner/in), Anbieter/innen, Fachpersonen oder Institutionen her, übernimmt Gryps keine Haftung für deren Beratung, Produkte oder sonstigen Dienstleistungen.
Die Nutzer/innen sind verpflichtet, ihre Passwörter und Identifikationsschlüssel vor Missbrauch zu schützen und für jeden Schaden einzustehen, der Gryps aus dem Missbrauch entsteht. Die Art des Zugangsschutzes unterliegt der Verantwortung und Bestimmung von Gryps. Gryps ist nicht verpflichtet, die Identitätsangaben von Nutzer/innen zu prüfen und darf jeden Zugang mit dem richtigen Passwort als berechtigten Zugang betrachten. Zudem ist Gryps nicht verpflichtet, Kopierschutzmassnahmen zu treffen.
6 Leistungshindernisse und höhere Gewalt
Liegt ein Fall von höherer Gewalt vor, ist Gryps von der Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht befreit.
«Höhere Gewalt» im Sinne dieser AGB liegt (auch) vor, falls ein ausserhalb des Einflussbereiches von Gryps liegendes Ereignis Gryps an der Vertragserfüllung ganz oder teilweise hindert, diese verunmöglicht oder stark erschwert, wie z. B. Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Energieausfall oder eine Energiemangellage, Streik, Unruhen, Krieg, Terror oder andere staatliche, gesetzliche oder gerichtliche Anordnungen.
Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen werden nicht zurückerstattet bzw. sind von den Nutzer/innen zu entschädigen. Hingegen sind die noch nicht erbrachten Leistungen nicht mehr zu erbringen. Gryps kann aber im eigenen Ermessen die noch nicht erbrachten Leistungen in wertmässig gleichem Umfang entweder ohne Kostenfolgen für den Kunden annullieren oder in wertmässig gleichem Umfang in ein vergleichbares Angebot umwandeln oder ein bestehendes Angebot ohne Kostenfolgen für die Nutzer/innen entsprechend verlängern.
7 Beratungsdienstleistungen
7.1 Umfang und Haftung
Gryps bietet ihren Kund/innen digitale Beratungsinhalte und je nach Service persönliche Beratung an. Die Beratungsdienstleistungen richten sich grundsätzlich an Unternehmenskund/innen mit gewerblichen Anliegen und Fragen.
Die Beratung erfolgt durch Gryps oder ausgewählte Partner/innen. Die Beratung erfolgt einerseits als Hilfe zur Selbsthilfe über digitale Beratungsinhalte auf gryps.ch durch Ratgeberartikel ergänzt mit Downloads wie Vorlagen, Checklisten, Merkblätter. Die Downloads sind kostenlos erhältlich, es ist lediglich eine Registrierung notwendig. Zudem erfolgt die Beratung per Telefon/Videotelefonie, E-Mail oder Chat-Tool. Diese Beratungen sind Kurzberatungen für Fragen aus dem Alltag des KMU. Pro Erstberatung stehen max. 15 Minuten kostenlos zur Verfügung. Grundsätzlich von einer Beratung ausgeschlossen sind Fälle mit internationalen Sachverhalten und Bezügen zum Ausland.
Die Expert/innen wenden bei der Beratung die geschäftsübliche Sorgfalt an, um ihre Beratungen und Empfehlungen (inklusive der ergänzenden Unterlagen wie Checklisten, Vorlagen, Factsheets, Tools und Links auf Informationsangebote Dritter etc.) fachlich korrekt zu erbringen. Die Beratung erfolgt ausschliesslich gestützt auf Ihre Schilderungen und Angaben zum Sachverhalt und auf die von Ihnen u. U. eingereichten Unterlagen. Hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit der Beratung kann daher keine Gewährleistung abgegeben werden.
Bei komplexen Fällen empfiehlt Gryps nach Möglichkeit ausgewählte Fachpersonen oder Institutionen. Die Beratung durch externe, von Gryps empfohlene Fachleute, erfolgt auf deren Verantwortung und unterliegt deren Bedingungen; sie ist im Angebot von Gryps nicht inbegriffen.
Um qualitativ hochwertige Beratungen in möglichst vielen Fachgebieten anbieten zu können, arbeitet Gryps mit ausgesuchten Beratungspartner/innen zusammen. Ohne Ihr Einverständnis werden keine Daten an Dritte weitergeleitet oder externe Fachleute beauftragt. Die Beratung durch externe Fachleute erfolgt auf deren Verantwortung und unterliegt deren Bedingungen.
Eine Haftung seitens Gryps für die Beratung, die seitens der Beratungspartner/innen bzw. externen Fachpersonen erbracht wird, ist ausgeschlossen.
8 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gryps behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Sind die Änderungen wesentlich, werden sie die Nutzer/innen jeweils durch Benachrichtigung an geeigneter Stelle auf den digitalen Angeboten zur Kenntnis gebracht. Die neue Version der AGB gilt ab Publikation.
Nachträgliche Änderungen der AGB gelten als von den Nutzer/innen genehmigt, wenn die Nutzer/innen nicht innert 14 Tagen seit Kenntnisnahme der Änderung schriftlich den neuen AGB widersprechen.
Mit der fortgesetzten Nutzung eines Services von Gryps anerkennen die Nutzer/innen die jeweils gültigen AGB.
9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle von unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt bei Auftreten ausfüllungsbedürftiger Lücken.
10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Rapperswil SG, unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände.
Es gilt das schweizerische materielle Recht, unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und des Wiener Kaufrechts (CISG).
11 Kontaktadressen
Gryps AG
Untere Bahnhofstrasse 12
CH-8640 Rapperswil
Tel. 055 211 05 30
E-Mail: support[at]gryps.ch
B Besondere AGB für Kaufinteressent/innen bezüglich Anbietersuche
1 Grundsätzliches zur Nutzung der Anbietersuche durch Kaufinteressent/innen
Gryps unterstützt Kaufinteressent/innen bei der Suche nach passenden Anbieter/innen von verschiedenen Produkten und Dienstleistungen, indem diese Ihre Bedarfsanforderungen über den Bedarfs-Check erfassen können. Damit Gryps die Adressen der Kaufinteressent/innen an passende Anbieter/innen übermitteln kann, sind detaillierte Informationen nötig. Diese werden in der Regel in einem kurzen Telefongespräch zwischen den Kaufinteressent/innen und einem KMU-Einkaufsexperten/einer KMU-Einkaufsexpertin von Gryps erhoben. In einem ersten Schritt sendet Gryps die Suchanfrage des Kaufinteressenten/der Kaufinteressentin («Lead») anonymisiert an passende registrierte Anbieter/innen; bei Bedarf kann Gryps auch noch nicht registrierte Unternehmen anschreiben, um diese für eine Offertenerstellung zu gewinnen. Passende Anbieter/innen werden nach objektiven Kriterien (wie Regionalität und Produktpalette) ausgewählt. Die angeschriebenen Anbieter/innen können Gryps daraufhin bekannt geben, ob sie interessiert sind, den betreffenden Lead gegen Bezahlung einer Kontaktgebühr an Gryps zu kaufen. Eine solche Zusage ist verbindlich. In einem zweiten Schritt teilt Gryps die Suchanfrage, gestützt auf Regionalität und Partnerstatus, in der Regel an drei der zuvor angeschriebenen Unternehmen (registrierte Anbieter/innen) zu, die Ihr Kaufinteresse eingegeben haben. Diese erhalten dann die Kontaktdaten sowie die Bedarfsanforderung mit den individuellen Bedürfnissen des Kaufinteressenten/der Kaufinteressentin und können ihrerseits mit dem Kaufinteressenten/der Kaufinteressentin Kontakt aufnehmen, um eine Offerte zu unterbreiten oder einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Gryps ist bemüht, für die Kaufinteressent/innen drei Anbieter/innen zu finden, kann dies aber nicht in jedem Fall garantieren.
Gryps agiert ausschliesslich als Adressgeberin. Es wird keine Gewähr übernommen für ein Zustandekommen des Vertragsabschlusses zwischen Kaufinteressent/in und Anbieter/in für den Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen. Allfällig zustande kommende Verträge entstehen nur zwischen einem Kaufinteressenten/einer Kaufinteressentin und einem Anbieter/einer Anbieterin. Gryps ist in keinem Fall als Vertragspartnerin beteiligt.
Das Eingeben einer Suchanfrage via Bedarfs-Check bei Gryps ist kostenlos. Der Kaufinteressent/die Kaufinteressentin verpflichtet sich, den Bedarfs-Check vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und nur ernst gemeinte Suchanfragen zu übermitteln. Gryps ist jederzeit berechtigt, Suchanfragen zu löschen oder nicht zu bearbeiten. Ein eingegebenes Kaufinteresse durch die Übermittlung des Bedarfs-Checks an Gryps ist eine unverbindliche Aufforderung zur Offertabgabe und kein bindendes Vertragsversprechen. Kaufinteressent/innen entscheiden selbst, ob und mit wem sie einen Vertrag abschliessen.
Suchanfragen von Kaufinteressent/innen werden von Gryps nur an registrierte Anbieter/innen weitergegeben. Gryps kann jedoch nicht garantieren, dass die Anbieter/innen, die ein Angebot unterbreiten, den Auftrag zur Zufriedenheit des Kunden/der Kundin durchführen können. Die Kaufinteressent/innen sind für die Überprüfung der Offerte, der Qualifikation sowie der Bonität des Anbieters/der Anbieterin selbst verantwortlich.
Als Kaufinteressent/in können alle unbeschränkt handlungsfähigen natürlichen und juristischen Personen die Anbietersuche von Gryps nutzen. Natürlichen Personen steht die Anbietersuche ab Vollendung des 18. Lebensjahrs zur Verfügung.
Zur Übermittlung der Suchanfrage des Kaufinteressenten/der Kaufinteressentin an Gryps ist eine Registrierung erforderlich. Dazu werden die Kontaktangaben sowie die Bedarfsanforderungen beim Kaufinteressenten/bei der Kaufinteressentin abgefragt und in einem Kundenkonto hinterlegt. Besteht bereits ein Kundenkonto, wird die Suchanfrage mit dem bestehenden Kundenkonto verknüpft.
Gryps bietet den Kaufinteressent/innen mit dem KMU-Cockpit ein umfassendes Einkaufsassistenten-Tool. Die Kaufinteressent/innen erhalten über das KMU-Cockpit die Kontaktdaten der Anbieter/innen, können Termine mit den Anbieter/innen vereinbaren, die Chat-Funktion nutzen sowie Offerten einsehen, kommentieren und Notizen für sich selbst erstellen. Die Anbieter/innen haben auch die Möglichkeit, Offerten direkt ins Tool hochzuladen. Zugriff auf die Offerten haben nur die Kaufinteressent/innen. Die Anbieter/innen haben lediglich Einsicht in die eigenen Offerten. Gryps wird über die Zu- und Absagen zu Offerten, die über das KMU-Cockpit getätigt werden, informiert.
2 Bewertungen
Gryps ist berechtigt, gegenseitige Bewertungen zwischen Kaufinteressent/innen und Anbieter/innen einzuholen. Diese Bewertungen dienen der Sicherstellung der Qualität des angebotenen Dienstes und der Informationen der Nutzer/innen der Plattform. Die Kaufinteressent/innen und die Anbieter/innen verpflichten sich, bei der Bewertung ausschliesslich wahrheitsgetreue Angaben zu machen und geltendes Recht zu beachten. Es dürfen keine persönlich verletzenden, beleidigende, verleumderische oder herabwürdigenden Angaben gemacht werden. Die Bewertung muss sachlich sein und darf sich nur auf die zu bewertende Offerte und den/die Anbieter/in beziehen. Gryps ist berechtigt, Bewertungen oder Teile davon zu löschen, wenn einer der obigen Punkte verletzt ist oder eine Rechtsverletzung nach Ansicht von Gryps zu befürchten ist. Die Beurteilung liegt im Ermessen von Gryps.
Gryps kann die Bewertungen von Kaufinteressent/innen über Anbieter/innen nach Prüfung und Freigabe im öffentlichen Firmenprofil des/r Anbieters/Anbieterin im Firmenverzeichnis anonymisiert aufschalten. Zudem können die Anbieter/innen die Bewertungen in ihrem Anbieter-Profil einsehen. Die Bewertung ist nur teilweise anonym, da der Absender/die Absenderin der Bewertung dem/der Anbieter/in sowie Gryps bekannt ist.
3 Haftungsausschluss
Gryps ist lediglich Adressgeberin und übernimmt keine Verantwortung oder Garantie für den Erfolg eines Geschäfts, Produkts oder einer Dienstleistung, das/die durch von Gryps übermittelte Kontaktdaten zustande gekommen ist. Gryps garantiert nicht die Qualität oder Eignung der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen der Anbieter/innen und ist nicht verantwortlich für die Erfüllung von Verpflichtungen, welche die Parteien untereinander eingehen.
Gryps haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Anbieter/innen oder Kaufinteressenten/innen, deren Kontaktdaten durch Gryps übermittelt wurden, d. h. Gryps übernimmt für Schäden, die aus der Zusammenarbeit zwischen einem/r Anbieter/in und einem/r Kaufinteressent/in entstehen, keinerlei Haftung.
C Besondere AGB für Anbieter/innen bezüglich Anbietersuche
1 Grundsätzliches zur Nutzung der Anbietersuche durch Anbieter/innen
Gryps unterstützt Kaufinteressent/innen bei der Suche nach passenden Anbieter/innen zu verschiedenen Produkten und Dienstleistungen, indem diese Ihre Bedarfsanforderungen über den Bedarfs-Check erfassen können. Damit Gryps die Adressen der Kaufinteressent/innen an passende Anbieter/innen übermitteln kann, sind detaillierte Informationen nötig. Diese werden in der Regel in einem kurzen Telefongespräch zwischen den Kaufinteressent/innen und einem KMU-Einkaufsexperten/einer KMU-Einkaufsexpertin von Gryps erhoben. In einem ersten Schritt sendet Gryps die Suchanfrage des Kaufinteressenten/der Kaufinteressentin («Lead») anonymisiert an passende registrierte Anbieter/innen; bei Bedarf kann Gryps auch noch nicht registrierte Unternehmen anschreiben, um diese für eine Offertenerstellung zu gewinnen. Passende Anbieter/innen werden nach objektiven Kriterien (wie Regionalität und Produktpalette) ausgewählt. Die angeschriebenen Anbieter/innen können Gryps daraufhin bekannt geben, ob sie interessiert sind, den betreffenden Lead gegen Bezahlung einer Kontaktgebühr (Leadpreis) an Gryps zu kaufen. Eine solche Zusage ist verbindlich. In einem zweiten Schritt teilt Gryps die Suchanfrage, gestützt auf Regionalität und Partnerstatus, in der Regel an drei der zuvor angeschriebenen Unternehmen (registrierte Anbieter/innen) zu, die Ihr Kaufinteresse eingegeben haben. Diese erhalten dann die Kontaktdaten sowie die Bedarfsanforderung mit den individuellen Bedürfnissen des Kaufinteressenten/der Kaufinteressentin und können ihrerseits mit dem Kaufinteressenten/der Kaufinteressentin Kontakt aufnehmen, um eine Offerte zu unterbreiten oder einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Die Anbieter/innen sind sich bewusst, dass die Auswahl derjenigen Anbieter/innen, aus denen, die angegeben haben, dass sie den Lead erwerben möchten, die den Lead auch tatsächlich zugeteilt erhalten und erwerben können, nach den Kriterien und im Ermessen von Gryps erfolgt. Eine (auch wiederholte) Nicht-Auswahl kann nicht beanstandet werden, noch berechtigt sie zur vorzeitigen Vertragsauflösung oder sonstigen Ansprüchen. Es wird kein Minimum an Lead-Zuteilungen garantiert.
Gryps agiert ausschliesslich als Adressgeberin. Es wird keine Gewähr übernommen für ein Zustandekommen des Vertragsabschlusses zwischen Kaufinteressent/in und Anbieter/in für den Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen. Allfällig zustande kommende Verträge entstehen nur zwischen einem Kaufinteressenten/einer Kaufinteressentin und einem Anbieter/einer Anbieterin. Gryps ist in keinem Fall als Vertragspartnerin beteiligt.
Ein eingegebenes Kaufinteresse durch die Übermittlung des Bedarfs-Checks an Gryps ist eine unverbindliche Aufforderung zur Offertabgabe und kein bindendes Vertragsversprechen. Die Kaufinteressent/innen sind dafür verantwortlich, dass sie den Bedarfs-Check von Gryps vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen. Sie entscheiden selbst, ob und mit wem sie einen Vertrag abschliessen.
Bei Erwerb eines Leads verpflichten sich die Anbieter/innen innerhalb von 2 Werktagen mit dem Kaufinteressenten/der Kaufinteressentin Kontakt aufzunehmen, um ihm/ihr eine Offerte zu unterbreiten. Die Anbieter/innen verpflichten sich, die gängigen Standards und Leistungen ihrer Branche einzuhalten und den Kaufinteressent/innen bestmögliche Leistung zu bieten. Anbieter/innen anerkennen ausdrücklich, dass sie nicht berechtigt sind, die Kontaktgebühr (Leadpreis) auf die Kaufinteressent/innen abzuwälzen.
2 Registrierung als Anbieter/in
Zur Nutzung der Anbietersuche von Gryps als Anbieter/in ist eine Registrierung auf gryps.ch erforderlich. Ein Anspruch auf Registrierung als Anbieter/in bei Gryps besteht nicht. Gryps kann Registrierungen im eigenen Ermessen ablehnen und ist nicht verpflichtet, über den Ablehnungsgrund Auskunft oder Rechenschaft abzugeben. Die Registrierung kann von Gryps jederzeit ohne weitere Angaben von Gründen beendet werden (z. B. bei wiederholtem Verstoss gegen unsere AGB, wiederholt unzuverlässiges oder unseriöses Verhalten, wiederholten negativen Bewertungen seitens Kaufinteressent/innen, Zahlungsverzug, Befürchtung von Reputationsschäden für Gryps, etc.). Die bereits bezahlte Abo-Gebühr wird pro rata zurückerstattet.
Die Anbieter/innen verpflichten sich zur vollständigen und wahrheitsgetreuen Eingabe der erforderlichen Angaben. Veränderungen der Anbieterdaten sind im Anbieter-Account entsprechend vorzunehmen oder Gryps mitzuteilen. Gryps behält sich vor, weitere Informationen (z. B. Referenzen, Handelsregisterauszug oder Bonitätsprüfung) von einem Anbieter/einer Anbieterin einzuholen, um über die Registrierung als Anbieter/in zu entscheiden.
Über den Anbieter-Account erhalten alle Anbieter/innen auch Zugang zum KMU-Cockpit.
2.1 Anbieter-Abos
Für die Registrierung als Anbieter/in stehen grundsätzlich folgende Anbieter-Abos zur Auswahl:
Gryps behält sich vor, einen Vertrag jederzeit zu kündigen oder eine Vertragsverlängerung ohne vorgängige Kündigung und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
a) Economy Partner
Laufzeit und Kündigung bei Test-Partnerschaft
Für Anbieter/innen, die sich neu registrieren, kann der Economy-Partnerplan als kostenlose Testversion für 3 Monate abgeschlossen werden. Nach Ablauf der Testperiode von 3 Monaten verlängert sich der Vertrag ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung oder schriftliche Kündigung automatisch um 12 Monate zum Standardpreis des Economy-Partnerplans. Eine allfällige Kündigung muss spätestens 1 Tag vor Ende der Testperiode bei Gryps eintreffen und hat per E-Mail oder Briefpost zu erfolgen.
Auch der anschliessende 12-monatige Vertrag zum Standardpreis verlängert sich ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung oder schriftliche Kündigung nach Ablauf der Vertragsperiode jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Anbieter, welche beim Vertragsabschluss von einem Spezialangebot (Abweichung vom Standardpreis) profitieren, profitieren die erste Vertragsperiode von diesen Konditionen. Der anschliessende 12-monatige Vertrag wird automatisch zum dann geltenden Standardpreis verlängert. Eine allfällige Kündigung muss spätestens vor Ende der Testperiode bei Gryps eintreffen und hat per E-Mail oder Briefpost zu erfolgen. (Die aktuellen Preise finden Sie auf unsere Partnerseite auf gryps.ch/partner).
Laufzeit und Kündigung für bestehende Anbieter/innen
Die Economy-Partnerschaft kann ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung von bestehenden Anbieter/innen für 12 Monate zum Standardpreis abgeschlossen werden. Nach Ablauf der Vertragsperiode verlängert sich der Vertrag ohne schriftliche Kündigung jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Eine allfällige Kündigung muss spätestens 30 Tage vor Ende der Vertragsperiode bei Gryps eintreffen und hat per E-Mail oder Briefpost zu erfolgen.
Produktkategorien, Verkaufsregion, Standort
Economy Partner können 1 bis 4 Produktkategorien auswählen, in denen sie ihre Produkte respektive Dienstleistungen offerieren möchten. Die gewählten Produktkategorien sowie die Verkaufsregion können jederzeit vom Anbieter/von der Anbieterin selbst im Anbieter-Account angepasst werden. Für den Economy Partner ist keine Bevorzugung beim Leadversand und bei der Leadzuteilung vorgesehen. Economy Partner können 1 Standort auswählen, der im öffentlichen Firmenverzeichnis (siehe unter 2.2 Eintrag im Firmenverzeichnis) angezeigt wird.
b) Select Partner
Laufzeit und Kündigung
Die Select-Partnerschaft wird ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung jeweils für 12 Monate abgeschlossen und verlängert sich nach Ablauf dieser Frist ohne eine schriftliche Kündigung automatisch für weitere 12 Monate. Eine allfällige Kündigung muss spätestens 30 Tage vor Ende der Vertragsperiode bei Gryps eintreffen und hat per E-Mail oder Briefpost zu erfolgen. (Die aktuellen Preise finden Sie auf unsere Partnerseite auf gryps.ch/partner).
Produktkategorien, Verkaufsregion, Standorte
Select Partner können – je nach Stufe – die vereinbarte Anzahl Produktkategorien auswählen, in denen sie ihre Produkte respektive Dienstleistungen priorisiert offerieren möchten. Die gewählten Produktkategorien sowie die Verkaufsregion können jederzeit vom Anbieter/von der Anbieterin selbst im Anbieter-Account angepasst werden. Innerhalb der gewählten Produktkategorien und Verkaufsregionen werden Select Partner, sofern eine Übereinstimmung mit den Anforderungen des Kaufinteressenten/der Kaufinteressentin aus dem Bedarfs-Check besteht, beim Leadversand sowie der Leadzuteilung prioritär behandelt. Leadabsagen sind jedoch nicht ausgeschlossen. Select Partner können bis zu 40 Standorte auswählen, die im öffentlichen Firmenverzeichnis (siehe unter 2.2 Eintrag im Firmenverzeichnis) angezeigt werden.
Multi-User-Funktion
Select Partner haben die Möglichkeit, die Multi-User zu verwenden, die es ihnen ermöglicht, ihren Anbieter-Account mit ihrem Team gemeinsam zu nutzen. Dafür können die Teammitglieder dem Anbieter-Account der Firma hinzugefügt werden.
c) Dynamic Partner
Laufzeit und Kündigung
Die Dynamic-Partnerschaft wird ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung jeweils für 12 Monate abgeschlossen und verlängert sich nach Ablauf dieser Frist ohne schriftliche Kündigung automatisch um weitere 12 Monate. Eine allfällige Kündigung muss spätestens 30 Tage vor Ende der Vertragsperiode bei Gryps eintreffen und hat per E-Mail oder Briefpost zu erfolgen. (Die aktuellen Preise finden Sie auf unsere Partnerseite auf gryps.ch/partner).
Produktkategorien, Verkaufsregion, Standorte
Dynamic Partner können – je nach Stufe – die vereinbarte Anzahl Produktkategorien auswählen, in denen sie ihre Produkte respektive Dienstleistungen priorisiert offerieren möchten. Die gewählten Produktkategorien können jederzeit vom Anbieter/von der Anbieterin selbst im Anbieter-Account angepasst werden. Dynamic Partner werden, sofern eine Übereinstimmung mit den Anforderungen des Kaufinteressenten/der Kaufinteressentin aus dem Bedarfs-Check besteht, beim Leadversand sowie der Leadzuteilung prioritär behandelt. Leadabsagen sind jedoch nicht ausgeschlossen. Dynamic Partner können bis zu 40 Standorte auswählen, die im öffentlichen Firmenverzeichnis (siehe unter 2.2 Eintrag im Firmenverzeichnis) angezeigt werden.
Multi-User-Funktion
Dynamic Partner haben die Möglichkeit, die Multi-User zu verwenden, die es ihnen ermöglicht, ihren Anbieter-Account mit ihrem Team gemeinsam zu nutzen. Dafür können die Teammitglieder dem Anbieter-Account der Firma hinzugefügt werden.
2.2 Eintrag im Firmenverzeichnis
Mit ihrer Registrierung erklären sich die Anbieter/innen aller Anbieter-Abos einverstanden, im Firmenverzeichnis auf gryps.ch aufgeführt zu werden. Die dort veröffentlichten Angaben variieren je nach gewähltem Anbieter-Abo. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
2.3 Landingpage im Firmenverzeichnis für Select- und Dynamic-Partner
Select und Dynamic Partner haben die Möglichkeit, ihr Unternehmen sowie ihr Angebot auf ihrer Landingpage im Firmenverzeichnis detaillierter zu beschreiben. Für das rechtzeitige und technisch einwandfreie Erstellen ihrer Landingpage im Firmenverzeichnis sind die Select- und Dynamic Partner selber verantwortlich. Sie übernehmen auch die Verantwortung für die Sicherung dieser Daten. Bei Verlust müssen die Daten von den Anbieter/innen an Gryps neu zugestellt werden. Es obliegt den Anbieter/innen sicherzustellen, dass die Zielseiten der im Profil zu verwendenden externen Links verfügbar sind.
Select und Dynamic Partner verpflichten sich, auf ihrer Landingpage nur korrekte und aktuell gültige Angaben über ihr Unternehmen zu veröffentlichen. Zudem garantieren sie, dass sie an den Unterlagen, Bildern sowie Logos, die sie Gryps zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen, sämtliche erforderlichen Rechte besitzen und frei und unbeschränkt darüber verfügen können. Die Anbieter/innen sichern zu und übernehmen die alleinige Verantwortung dafür, dass die Inhalte auf ihrer Landingpage im Firmenverzeichnis nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstossen. Gryps ist nicht verpflichtet, die Inhalte zu prüfen und lehnt jegliche diesbezügliche Haftung ausdrücklich ab. Die Anbieter/innen halten Gryps vor Ansprüchen, die in diesem Zusammenhang gegen sie geltend gemacht werden, vollständig schadlos.
Gryps kann nach eigenem, freiem Ermessen den Auftritt in der Landingpage jederzeit wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen löschen, insbesondere wenn der Inhalt nicht den vorgenannten Zusicherungen entspricht. Wird die Aufschaltung abgelehnt, haben die Anbieter/innen keinen Anspruch auf Rückzahlung der von ihnen bereits bezahlten Beträge oder Verweigerung von noch offenen Zahlungen, soweit sie dem Wert der von Gryps bereits erbrachten Leistungen entsprechen. Ersatzansprüche eines Anbieters/einer Anbieterin sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Gryps ist berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern, solange die Landingpage nicht verwendungsbereit, mangelhaft, qualitativ ungenügend ist oder darauf gesetzlich unzulässiger Inhalt oder Inhalt, der mutmasslich Rechte Dritter verletzt, eingefügt wurde.
Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Die Landingpage im Firmenverzeichnis bleibt während der gesamten Vertragszeit des Anbieter-Abos aufgeschaltet. Gryps kann keine Garantie darüber geben, wie häufig die Landingpage aufgerufen wird. Die Aufschaltung der Landingpage erfolgt in der für Online-Publikationen üblichen Wiedergabequalität.
3 Kosten und Rechnungsstellung
3.1 Preise für Anbieter-Abos
Die jeweils aktuellen Preise finden Sie auf unserer Partnerseite auf gryps.ch/partner. Massgebend ist der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Technische Änderungen, Irrtümer, Schreib- und Druckfehler bleiben vorbehalten. Gryps behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.
Der vereinbarte Nettopreis gilt als Festpreis und wird 20 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe ist im Nettopreis nicht enthalten und wird zusätzlich verrechnet.
Wird das Partner-Profil durch das Verschulden des Anbieters/der Anbieterin nicht rechtzeitig oder gar nicht erstellt, wird der vereinbarte Betrag trotzdem fällig und muss vom Anbieter/von der Anbieterin beglichen werden.
3.2 Leadpreise
Anbieter/innen können Gryps, nach Sichtung der anonymisierten Bedarfsanforderung, bekannt geben, ob sie interessiert sind, diesen Lead gegen eine Kontaktgebühr (Leadpreis) zu erwerben. Eine solche Zusage ist verbindlich. Als Kontaktgebühr gilt der im jeweils per E-Mail zugestellten Leadangebot genannte Leadpreis. Gryps verkauft einen Lead in der Regel an drei passende Anbieter/innen, die angegeben haben, dass sie am Lead interessiert sind. Die erworbenen Leads sind von den Anbieter/innen lediglich für die Kontaktaufnahme und die Erstellung des Angebotes zu nutzen. Der Leadpreis ist zu entrichten, unabhängig davon, ob ein Vertragsabschluss zwischen Kaufinteressent/in und Anbieter/in zustande kommt. Die Leadpreise werden den Anbieter/innen, nach Kauf und Zuteilung, einmal pro Monat in Rechnung gestellt und werden 20 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Anbieter/innen anerkennen ausdrücklich, dass sie nicht berechtigt sind, die Kontaktgebühr (Leadpreis) auf die Kaufinteressent/innen abzuwälzen.
3.3 Rechnungsstellung
Die im Anbieter-Account als Kontaktperson eingetragene Person muss vertretungsberechtigt sein. Ohne anderweitige Absprache erhält sie die Rechnungen und ist dafür verantwortlich, dass diese rechtzeitig bezahlt werden. Die Rechnung wird per E-Mail versendet. WIR-Checks werden nicht akzeptiert.
Gryps kann Dritte zur Durchführung der Rechnungsstellung beauftragen und ist berechtigt, die hierzu erforderlichen Daten an Dritte weiterzugeben.
Sämtlicher Mehraufwand, der bei Gryps durch das Mahnen von nicht bezahlten Rechnungen entsteht, geht zulasten des Anbieters. Bei der dritten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 erhoben und dem Anbieter in Rechnung gestellt. Im Falle eines Nichtbezahlens der dritten Mahnung ziehen wir ein Inkasso-Unternehmen hinzu und sind berechtigt, die hierzu erforderlichen Daten des Schuldners an dieses weiterzugeben. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
Bei Nichtbezahlung von Rechnungen kann Gryps ihre Leistungen mit vorgängiger Benachrichtigung einstellen, bis sämtliche geschuldeten Beträge bei Gryps eingegangen sind. Weitere Gryps zustehende Rechte bleiben in jedem Fall vorbehalten.
3.4 Stornierungen von Kontaktgebühren
Stornoprozess
Gryps dient für Sie als Anbieter als Neukundenkanal. Als Anbieter erhalten Sie von Gryps vorqualifizierte Leads. Sie bezahlen für den Kontakt zu einem potenziellen Käufer, der von uns verifiziertes Interesse an einer Beschaffung hat. Dabei besteht keine Garantie für eine Offerte oder einen Abschluss. Sobald der Erstkontakt stattgefunden hat, bzw. Ihr Unternehmen in irgendeiner Form geprüft wurde, werden die Leadgebühren fällig.
Gryps ist bemüht, nur seriöse Kaufanfragen an Anbieter/innen weiterzuleiten und hat zu diesem Zweck eine Qualitätskontrolle und Bewertung eingerichtet. Sollte trotzdem ein Lead die unten stehenden Voraussetzungen erfüllen, besteht innerhalb von 15 Tagen nach Leadzuteilung ein Recht auf einen Stornoantrag.
Voraussetzungen
Damit ein Stornoantrag bewilligt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Beim Kaufinteressenten lag vor dem Erstkontakt kein Kaufinteresse vor.
- Sie haben innerhalb von 2 Arbeitstagen versucht, per Telefon und E-Mail den Erstkontakt zum Interessenten herzustellen respektive sich an die buchbaren Termine oder die vermerkte Erreichbarkeit gehalten.
- Sie haben in den darauffolgenden Tagen weitere Kontaktversuche über mehrere Kanäle unternommen.
- Der Stornoantrag wurde innerhalb von 15 Tagen nach dem Leadkauf eingereicht
Abklärungen im Rahmen eines Stornoantrags
In allen Fällen ist der Sachverhalt durch den Anbieter nachzuweisen. Jeder Stornoantrag wird von Gryps geprüft. Gegebenenfalls nehmen wir erneut Kontakt mit dem Kaufinteressenten auf, um den Stornoantrag zu überprüfen. Liegt gemäss der Einschätzung Gryps ein Stornogrund vor, werden die Leadkosten storniert. Sie werden in jedem Fall per E-Mail und via Anbieteraccount über die Entscheidung informiert.
Stornogutschriften
Stornierte Leadkosten werden im Folgemonat mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben.
Hinweis:
Bei einer zu hohen Stornoantragsquote behält sich Gryps vor, neue Stornoanträge ohne Prüfung abzulehnen, bis die Stornoantragsquote wieder einen angemessenen Wert erreicht hat.
Eine Absage aufgrund der Region, nach Prüfung der Webseite, schlechte Bonität oder Projektverschiebungen sind keine Stornogründe.
Sollte der Kaufinteressent bereits nachweislich eine Anfrage zur gleichen Beschaffung beim Anbieter gestellt haben, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 12 Stunden die Leadgebühren zu stornieren.
4 Bewertungen
Gryps ist berechtigt, gegenseitige Bewertungen zwischen Kaufinteressent/innen und Anbieter/innen einzuholen. Diese Bewertungen dienen der Sicherstellung der Qualität des angebotenen Dienstes und der Informationen der Nutzenden der Plattform. Die Kaufinteressent/innen und die Anbieter/innen verpflichten sich bei der Bewertung ausschliesslich wahrheitsgetreue Angaben zu machen und geltendes Recht zu beachten. Es dürfen keine persönlich verletzenden, beleidigende, verleumderische oder herabwürdigenden Angaben gemacht werden. Die Bewertung muss sachlich sein und darf sich nur auf die zu bewertende Offerte und den Anbieter/die Anbieterin beziehen. Gryps ist berechtigt, Bewertungen oder Teile davon zu löschen, wenn einer der obigen Punkte verletzt ist oder eine Rechtsverletzung nach Ansicht von Gryps zu befürchten ist. Die Beurteilung liegt im Ermessen von Gryps.
Gryps kann die Bewertungen von Kaufinteressent/innen über Anbieter/innen nach Prüfung und Freigabe im öffentlichen Firmenprofil des/r Anbieters/Anbieterin im Firmenverzeichnis anonymisiert aufschalten. Zudem können die Anbieter/innen die Bewertungen in ihrem Anbieter-Profil einsehen. Die Bewertung ist nur teilweise anonym, da der Absender/die Absenderin der Bewertung dem Anbieter/der Anbieterin sowie Gryps bekannt ist.
Anbieter/innen können ihren Anbieter-Account jederzeit schliessen, indem sie über die Benutzereinstellungen ihr Profil auf Gryps deaktivieren. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Bewertungen mehr über ihr Unternehmen veröffentlicht.
5 Haftungsausschluss
Gryps ist lediglich Adressgeberin und übernimmt keine Verantwortung oder Garantie für den Erfolg eines Geschäfts, Produkts oder einer Dienstleistung, das/die durch von Gryps übermittelte Kontaktdaten zustande gekommen ist. Gryps garantiert nicht die Qualität oder Eignung der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen der Anbieter/innen und ist nicht verantwortlich für die Erfüllung von Verpflichtungen, welche die Parteien untereinander eingehen.
Gryps haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Anbieter/innen oder Kaufinteressenten/innen, deren Kontaktdaten durch Gryps übermittelt wurden, d. h. Gryps übernimmt für Schäden, die aus der Zusammenarbeit zwischen einem/r Anbieter/in und einem/r Kaufinteressent/in entstehen, keinerlei Haftung.
D Besondere AGB für Online-Veranstaltungen
Für unsere Online-Veranstaltungen, wie Praxis-Webinare oder Online-Sprechstunden, gilt unter Vorbehalt allfälliger Spezialbestimmungen für die jeweilige Veranstaltung Folgendes:
1 Format, Teilnahmemöglichkeiten und Aufzeichnung
Je nach Art der Online-Veranstaltung kommen unterschiedliche Rahmenbedingungen in Bezug auf Format und Teilnahme zur Anwendung. Manche Online-Veranstaltungen sind gänzlich anonym gehalten, sodass für andere Teilnehmende keinerlei Personendaten ersichtlich sind und allfällige schriftliche Fragen anonym gestellt werden können. Manche Online-Veranstaltungen sind nicht anonym, sodass man beispielsweise den Namen sieht und auch Bild und Ton aktiviert werden oder Fragen nicht anonym gestellt werden können.
In der Regel wird von einem Praxis-Webinar eine Aufzeichnung erstellt und im Anschluss an die angemeldeten Personen verschickt. Auch darüber werden die Teilnehmenden im Voraus informiert. Sollten auf der Aufzeichnung Personendaten der einzelnen Teilnehmenden ersichtlich sein, so müssen sich die Teilnehmenden jeweils vor dem Webinar damit einverstanden erklären.
2 Teilnehmende und Durchführung
Wir behalten uns das jederzeitige Recht vor (so bspw. bei ungenügender Teilnehmerzahl oder Krankheit des Referenten), eine Online-Veranstaltung nicht durchzuführen.
Wir behalten uns vor, in Ausnahmefällen angekündigte Referent/innen durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen der Online-Veranstaltung (Inhalte, Termine) unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Notwendige Programmänderungen, z. B. bei Erkrankung eines Referenten/einer Referentin oder aus aktuellem Anlass, bleiben vorbehalten. Wir sind bemüht, den Teilnehmenden solche Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.
Für die Online-Veranstaltungen gibt es in der Regel keine Beschränkung der Teilnahmeplätze. Bei allfälliger Beschränkung werden die Teilnahmeplätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Der Link zu den Online-Veranstaltungen ist ausschliesslich für die angemeldeten Teilnehmenden bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Auch ein vorübergehendes Überlassen des Zugangs zur Online-Veranstaltung ist ausdrücklich untersagt.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, vor der Nutzung einer Online-Veranstaltung die Mindestvoraussetzungen (z. B. Internetverbindung, aktuelle Browserversion) für die Nutzung des Dienstes zu prüfen.
3 Abmeldungen und nicht besuchte Webinare
Man kann sich jederzeit von den Webinaren abmelden, respektive nicht daran teilnehmen. Nicht besuchte Online-Veranstaltungen können nicht nachgeholt werden. Sofern von der Online-Veranstaltung eine Aufzeichnung verschickt wird, kann jedoch die Aufzeichnung angeschaut werden (registrierungspflichtig).
4 Versicherung und Haftung
Für alle von uns organisierten Online-Veranstaltungen schliessen wir im gesetzlich zulässigen Umfang jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Teilnehmenden sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Ausserdem ist jeder/jede Teilnehmende selbst dafür verantwortlich, welche persönlichen Daten er/sie im Rahmen der zugelassenen Interaktionsmöglichkeiten von sich gegenüber anderen Teilnehmenden bekannt gibt. Dafür übernehmen wir keine Haftung.
In Bezug auf die Inhalte der Online-Veranstaltungen wenden wir die geschäftsübliche Sorgfalt an und erstellen diese nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Informationen und Inhalte, die im Rahmen von Online-Veranstaltungen vermittelt werden, übernehmen wir daher keine Haftung. Wir übernehmen auch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Online-Veranstaltungen/Inhalte der Online-Veranstaltungen. Die Online-Veranstaltungen/Inhalte der Online-Veranstaltungen dienen ausschliesslich zur Information und können insbesondere bei Themen mit rechtlichem Bezug eine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Online-Veranstaltungen/Inhalte der Online-Veranstaltungen stellen nie eine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Wir übernehmen keine Gewährleistung für eine dauerhafte Erreichbarkeit oder Störungsfreiheit der Online-Veranstaltung und weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Zugriff zu den Online-Veranstaltungen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein kann (z. B. bei Wartungsarbeiten, Störungen, auf die wir keinen Einfluss hat). Die vorübergehende, kurzzeitige Nichtverfügbarkeit einer Online-Veranstaltung berechtigt nicht zu Schadensersatzansprüchen.
Ebenso lehnen wir jegliche Haftung ab, wenn es um technische Probleme aufseiten des Anbieters des Webinartools geht oder bei Fällen höherer Gewalt.
5 Geistiges Eigentum
Der Inhalt aller Online-Veranstaltungen inklusive der darin enthaltenen Materialien, Unterlagen, Präsentationen (insgesamt: Online-Veranstaltung) sind geistiges Eigentum der jeweiligen Expert/innen/Referent/innen bzw. von Gryps.
Die vollständige oder teilweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung sowie die Aufzeichnung einer Online-Veranstaltung, z. B. in Audio oder Video bzw. mittels Screenshots, sind nicht erlaubt. Die systematische Extraktion von Inhalten oder Daten der Online-Veranstaltungen von Gryps (Web Scraping) sowie das Text- und Data-Mining (TDM) (einschliesslich Abrufen von Daten, Crawlen von Websites, Scrapen von Inhalten oder das Durchsuchen von Datenbanken), sei es durch Robots, Spiders, automatisiert oder manuell, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Gryps ausdrücklich untersagt. Insbesondere ist auch die Nutzung von Inhalten oder Daten der Online-Veranstaltungen von Gryps für die Entwicklung von Softwareprogrammen untersagt, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf das Training eines Systems für maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz (KI).
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Urheberrechte zu wahren und die Online-Veranstaltungen nur im Rahmen dieser AGB zum eigenen Gebrauch individuell zu nicht kommerziellen Zwecken nutzen.
6 Weitere Bestimmungen
Sollte eine Interaktion im Rahmen einer Online-Veranstaltung möglich sein, ist es den Teilnehmenden untersagt
- Inhalte, die gegen persönlichkeits-, urheber-, datenschutz-, strafrechtliche oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstossen, im Rahmen der Webinare oder mit deren Hilfe;
- beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische, gewaltverherrlichende oder pornografische Äusserungen oder Abbildungen im Rahmen der Webinare oder mit deren Hilfe
zu verbreiten.
Sollten wir Grund zur Annahme haben, dass eine unerlaubte, missbräuchliche Nutzung der Online-Veranstaltung/Inhalte der Online-Veranstaltung oder ein Verstoss gegen diese AGB vorliegt, sind wir berechtigt, vom/von der Teilnehmenden einen Registrierungsnachweis zu verlangen, eine Änderung des Links vorzunehmen, den Zugang teilweise oder ganz zu sperren oder auch die weitere Nutzung von allfällig zugesandten Materialien der Online-Veranstaltung zu untersagen.
E Besondere AGB für Werbepartner
1 Inkrafttreten
Mit der Zusage der Werbepartner/innen tritt der Werbevertrag gemäss diesen AGB in Kraft. Die Werbepartner/innen erhalten eine Auftragsbestätigung mit allen vereinbarten Positionen.
Werden während der Vertragsdauer zusätzliche oder neue Leistungen vereinbart, gilt für alle zusätzlichen oder neuen Leistungen die neuste Version der AGB.
2 Dauer, Weiterführung und Kündigung
Vertragsbeginn, Vertragsdauer sowie Kündigungsmodalitäten werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.
Gryps behält sich vor, einen Vertrag jederzeit zu kündigen oder eine Vertragsverlängerung ohne vorgängige Kündigung und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3 Rechtliche Verantwortung der Werbepartner/innen
Die Werbepartner/innen sind für die Bereitstellung der Werbemittel in der definierten Form verantwortlich und verpflichten sich, nur korrekte und aktuell gültige Angaben über ihr Unternehmen zu veröffentlichen. Zudem garantieren sie, dass sie an den Unterlagen, Bildern sowie Logos, die sie Gryps zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen, sämtliche erforderlichen Rechte besitzen und frei und unbeschränkt darüber verfügen können.
Die Werbepartner/innen sichern ausdrücklich zu, dass sie geltendes Recht einhalten und die Rechte Dritter respektieren. Sie haben davon Kenntnis, dass an Bildern, Grafiken, Daten, Tondokumenten, Programmen oder Teilen davon etc. in der Regel Drittrechte bestehen und erklären, dass sie die nötigen Nutzungsrechte vorgängig eingeholt haben. Gryps ist nicht verpflichtet, das Bestehen solcher Drittrechte oder das Vorliegen der erforderlichen Nutzungsrechte der Werbepartner/innen zu prüfen. Gryps kann jederzeit Berechtigungsnachweise einverlangen, die Annahme der betreffenden Unterlagen verweigern oder die umstrittenen Texte, Bilder etc. vom Netz nehmen und nicht mehr veröffentlichen. Gryps kann die Leistung suspendieren, bis sich eine Klärung ergeben hat und allfällige Rechtsverletzungen beseitigt sind.
Die Werbepartner/innen wenden bei der Erbringung der Leistungen die geschäftsübliche Sorgfalt an.
Die Werbepartner/innen stellen Gryps von allen Kosten (inkl. Abwehrkosten) und Ansprüchen Dritter frei, die gegen Gryps in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden.
4 Rechtliche Verantwortung und Leistungen von Gryps
Gryps wendet bei der Erbringung ihrer Leistungen die geschäftsübliche Sorgfalt an. Gryps kann jederzeit ohne Benachrichtigung der Werbepartner/innen Anpassungen der Website gryps.ch vornehmen und die Angebotspalette ändern und erweitern, unabhängig davon, ob dies aus technischen oder anderen Gründen erfolgt. Gryps ist nicht verpflichtet, Rechenschaft über die Notwendigkeit dieser Anpassungen abzulegen. Die Werbepartner/innen erklären sich mit solchen Änderungen einverstanden, soweit diese ihre Leistungsansprüche nicht beeinträchtigen.
Die erteilten Aufträge werden von Gryps nach Eingang der vollständigen Unterlagen zum vereinbarten Zeitpunkt aufgeschaltet.
Gryps ist berechtigt, die Zustellung von Informationen und Rechnungen via E-Mail vorzunehmen. Die von den Werbepartner/innen zur Verfügung gestellten Marketingdaten werden von Gryps nur für den vorgesehenen Zweck verwendet. Gryps ist nicht verpflichtet, Kopierschutzmassnahmen zu treffen.
5 Werbeinhalt
Gryps kann nach eigenem, freiem Ermessen die Aufschaltung der Werbemittel jederzeit wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen ablehnen, insbesondere wenn der Inhalt nicht den vorgenannten Zusicherungen entspricht. Wird die Aufschaltung abgelehnt, haben die Werbepartner/innen die Möglichkeit, Gryps alternative Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Bei Ablehnung haben die Werbepartner/innen keinen Anspruch auf Rückzahlung der von ihnen bereits erbrachten Zahlungen. Offene, aus diesem Vertrag entstandene Rechnungen sind in diesem Fall von den Werbepartner/innen weiterhin zu begleichen. Ersatzansprüche von Werbepartner/innen sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Gryps ist berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern, solange die Unterlagen nicht in verwendungsbereit, mangelhaft, qualitativ ungenügend oder mit gesetzlich unzulässigem Inhalt zur Verfügung gestellt wurden.
Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Die vereinbarten Werbemittel bleiben während der gesamten Vertragszeit (gemäss Auftragsbestätigung) aufgeschaltet. Ausgenommen ist die Zeit während technischer Probleme oder Ausfällen. Gryps kann keine Garantie über die Häufigkeit der Abfrage geben. Die Aufschaltung erfolgt in der für Online-Publikationen üblichen Wiedergabequalität. Es obliegt den Werbepartner/innen sicherzustellen, dass die Zielseiten, die in den entsprechenden Werbemitteln verwendenden externen Links, verfügbar sind.
6 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Nettopreis gilt als Festpreis und wird 20 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe ist im Nettopreis nicht enthalten und wird zusätzlich verrechnet. Die Rechnung wird per E-Mail verschickt. WIR-Checks werden nicht akzeptiert.
Gryps kann Dritte zur Durchführung der Rechnungsstellung beauftragen und ist berechtigt, die hierzu erforderlichen Daten an Dritte weiterzugeben.
Sämtlicher Mehraufwand, der bei Gryps durch das Mahnen von nicht bezahlten Rechnungen entsteht, geht zulasten der Werbepartner/innen. Bei der dritten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 erhoben und dem Anbieter in Rechnung gestellt. Im Falle eines Nichtbezahlens der dritten Mahnung ziehen wir ein Inkasso-Unternehmen hinzu und sind berechtigt, die hierzu erforderlichen Daten des Schuldners an dieses weiterzugeben. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
Werden die Werbemittel durch das Verschulden der Werbepartner/innen nicht rechtzeitig oder gar nicht zur Verfügung gestellt, wird der vereinbarte Betrag trotzdem fällig und muss von den Werbepartner/innen beglichen werden. Bei Nichtbezahlung von Rechnungen kann Gryps ihre Leistungen mit vorgängiger Benachrichtigung einstellen, bis sämtliche geschuldeten Beträge bei Gryps eingegangen sind. Die Gryps zustehenden Rechte bleiben in jedem Fall vorbehalten.
7 Haftungsausschluss
Soweit eine Haftung von Gryps besteht, ist sie, soweit gesetzlich zulässig, in allen Fällen betragsmässig auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens aber auf die Auftragssumme beschränkt.
Die Services von Gryps können wegen Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen zeitweise nicht oder nur beschränkt zur Verfügung stehen. Gryps übernimmt keine Gewährleistung für das Funktionieren oder die ununterbrochene und jederzeitige Verfügbarkeit sowie für die vollständige und korrekte Wiedergabe der digitalen Angebote und Inhalte auf gryps.ch.
Gryps übernimmt für die Gestaltung der Werbung keine Haftung. Auch für rechtswidrige Handlungen von Benutzern von gryps.ch übernimmt Gryps keine Haftung.
Sodann übernimmt Gryps keine Haftung für Datenverluste, verzögerte Zustellung von E-Mails und Dokumenten sowie für Fehler, die nicht im Verantwortungsbereich von Gryps liegen, namentlich für Fehler von Betreibern von Telekommunikationsdiensten, Access und Hostingprovidern etc. sowie für technisches Versagen oder Malware, insbesondere Schadsoftware.
Die Werbepartner/innen stehen gegenüber Gryps für alle Nachteile ein, die ihr durch die Verletzung von Vertragsbestimmungen entstehen und befreien Gryps von allen Ansprüchen Dritter, welche an Gryps wegen angeblicher Verletzung vom Immaterialgütern oder sonstigen Rechten geltend gemacht werden.