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Was ist die Abredeversicherung?


Wird ein Arbeitsverhältnis beendet und tritt der oder die Arbeitnehmende keine neue Stelle an, endet auch die obligatorische Unfall­ver­sicherung . Während 31 Tagen gilt noch die sogenannte Nach­deckung. In dieser Zeit können Arbeit­nehmer­innen und Arbeit­nehmer beim bisherigen Unfall­ver­sicherer eine Abrede­ver­sicherung ab­schliessen.

Mit einer solchen Abredeversicherung lässt sich die Versicherung für Nichtberufsunfälle (NBU) um bis zu sechs Monate verlängern. Das ist von Vor­teil, etwa bei einem längeren unbe­zahlten Urlaub oder wenn zwischen zwei An­stellungen mehr als ein Monat Pause liegt.

Die Prämien für die Abredeversicherung bezahlt der oder die Arbeitnehmende. Arbeitgeber sind aber verpflichtet, ihre austretenden Ange­stellten auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen (mehr zur Unfall­ver­sicherung und zu Ihren Pflichten als Arbeit­geber oder Arbeit­geberin erfahren Sie in unserem Praxisratgeber).

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