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Was ist die berufliche Vorsorge nach BVG?


BVG steht für Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Die berufliche Vorsorge bildet (zusammen mit der Unfallversicherung nach UVG ) die 2. Säule im schweizerischen Vorsorgesystem. Ziel ist es, den Versicherten den gewohnten Lebensstandard zu sichern, indem sie – zusammen mit den Leistungen der AHV, der 1. Säule – rund 60 Prozent des früheren Lohnes erhalten. Allerdings reichen diese 60 Prozent heute längst nicht mehr aus.

Ein wichtiges Merkmal der beruflichen Vorsorge ist, dass das BVG nur ein Minimum gesetzlich garantiert – das sogenannte Obligatorium. Viele Pensionskassen kennen darüber hinausgehende, überobligatorische Leistungen. Für diese ist nicht das Gesetz, sondern das Reglement der jeweiligen Kasse massgebend.


Wer ist in der beruflichen Vorsorge versichert?

Arbeitnehmende, deren Jahreslohn über der sogenannten Eintrittsschwelle liegt – 2024 sind das 22'050 Franken –, sind über die Pensionskasse ihres Arbeitgebers in der 2. Säule versichert. Die Angestellten sind ab 18 – genauer: ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag – in der beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Mit dem Jahr, in dem sie 25 werden, beginnt das Sparen fürs Alter – die Pensionskassen können in ihrem Reglement auch einen früheren Beginn für die Altersvorsorge vorsehen. Viele Kassen kennen zudem eine tiefere Eintrittsschwelle, dank der Teilzeitangestellte zu besseren Konditionen versichert sind.
Vom Obligatorium ausgenommen sind:
  • Angestellte bis zum 31. Dezember nach dem 17. Geburtstag
  • Angestellte, die weniger als 22'050 Franken verdienen (Stand 2024)
  • Angestellte mit einem befristeten Vertrag von höchstens drei Monaten
  • Selbstständigerwerbende
  • Angestellte, die nebenberuflich für Sie tätig sind und bereits für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert oder hauptberuflich selbstständig erwerbend sind
  • Personen, die gemäss IV zu mindestens 70 Prozent erwerbsunfähig sind
  • Im eigenen Landwirtschaftsbetrieb tätige Familienmitglieder


Freiwillige Versicherung

Selbstständigerwerbende sind dem BVG nicht unterstellt, haben aber die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern: bei der Pensionskasse ihres Personals, bei einer Branchenkasse oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Auch Angestellte mit mehreren kleinen Teilzeitpensen, die bei keinem Arbeitgeber die Eintrittsschwelle erreichen, können sich freiwillig versichern, sofern sie insgesamt mindestens 22'050 Franken verdienen (Stand 2024). In der Regel tun sie dies ebenfalls über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG – alle Arbeitgeber sind dann verpflichtet, ihren Anteil am Beitrag an die Stiftung zu leisten.


Was leistet die berufliche Vorsorge?

Zur beruflichen Vorsorge gehören sowohl Altersleistungen als auch Leistungen bei Invalidität und im Todesfall, die sogenannten Risikoleistungen.

Erreicht eine versicherte Person das Rentenalter, hat sie Anspruch auf Altersleistungen. Diese werden von den Pensionskassen in der Regel als monatliche Rente ausgezahlt, deren Höhe durch einen fixen Umwandlungssatz bestimmt ist. Stattdessen können sich die Versicherten das Altersguthaben auch als Kapital auszahlen lassen oder eine Mischform wählen. Hat ein Rentenbezüger Kinder unter 18 oder unter 25 und in Ausbildung, wird zudem eine Kinderrente ausgezahlt.

Die Risikoleistungen der Pensionskasse sind individuell definiert. Die berufliche Vorsorge sieht bei Invalidität eine Invalidenrente vor, dazu eine Kinderrente für minderjährige Kinder und für Kinder in Ausbildung bis 25. Im Todesfall bezahlt die Pensionskasse eine Witwen- oder Witwerrente, Waisenrenten sowie in Ausnahmefällen ein Todesfallkapital.


Was ist das projizierte Altersguthaben?

Als projiziertes Altersguthaben bezeichnet man das voraussichtliche Guthaben zum Zeitpunkt der ordentlichen oder vorzeitigen Pensionierung. Es besteht aus den bisherigen und den künftigen Sparbeiträgen plus den zu erwartenden Zinsen und ist auf dem Vorsorgeausweis vermerkt. Allerdings ist die ausgewiesene Zahl mit Vorsicht zu geniessen: Sie gilt nur unter der Voraussetzung, dass alle Bedingungen, insbesondere der versicherte Lohn, der Umwandlungssatz und die Verzinsung, bis zum Rentenalter unverändert bleiben.


Wann spricht man von einer Überentschädigung?

Richten mehrere Versicherungen Leistungen aus, stellt sich die Frage der Überentschädigung. Einfach ausgedrückt: Wer invalid geworden ist, soll mit den Renten nicht bessergestellt sein, als wenn das Risiko gar nicht eingetreten wäre. In der beruflichen Vorsorge gibt es dazu einen klaren Grundsatz: Die Leistungen im Invaliditätsfall insgesamt – beispielsweise von IV, Unfallversicherung und Pensionskasse – dürfen nicht höher sein als 90 Prozent des entgangenen Einkommens. Sonst darf die Pensionskasse ihre Leistungen kürzen.

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Wie wird die berufliche Vorsorge finanziert?

Die berufliche Vorsorge ist im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Das bedeutet, dass jeder Angestellte, jede Mitarbeiterin in den eigenen Topf spart, auf den er oder sie im Versicherungsfall zurückgreifen kann. Das Ersparte legen die Pensionskassen fortlaufend am Kapitalmarkt an. Die Anlagestrategien der Pensionskassen sind unterschiedlich – je nachdem ob es sich um eine Vollversicherung, eine teilautonome oder autonome Versicherung oder einen 1e-Plan handelt. Vollversicherungen, die einen Kapitalschutz anbieten, legen konservativer an, was verglichen mit den teilautonomen und autonomen Pensionskassen zu tieferen Renditen führt. Für alle Vorsorgeeinrichtungen gelten gesetzliche Vorgaben, insbesondere was das Risiko – sprich: den Aktienanteil – der Anlagen betrifft.


Was ist der technische Zinssatz?

Beim technischen Zinssatz handelt es sich um einen Referenzwert, den die Vorsorgeeinrichtungen für ihre Berechnungen verwenden. Er beziffert die Höhe der erwarteten Rendite auf dem Vorsorgekapital. Der technische Zinssatz ist nicht zu verwechseln mit dem effektiven Zinssatz, den die Versicherten auf ihrem angesparten Vermögen erhalten. Für das BVG-Obligatorium wird dieser vom Bundesrat festgelegt, seit 2024 liegt er bei 1,25 Prozent (Mindestzinssatz). Im überobligatorischen Teil bestimmen die Pensionskassen den Zinssatz und setzen ihn oft deutlich tiefer an.


Wie setzen sich die BVG-Beiträge zusammen?

Die Leistungen der beruflichen Vorsorge werden hauptsächlich durch Lohnbeiträge finanziert. Im Pensionskassenreglement sind die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerbeiträge festgehalten. Die BVG-Beiträge setzen sich aus einem Spar- und einem Risikoanteil zusammen.


Der Sparanteil

Der Sparanteil erhöht sich in der Regel mit zunehmendem Alter und ist – zumindest für das BVG-Minimum – gesetzlich verankert (siehe Tabelle). Die Pensionskassen können aber auch höhere Beiträge vorsehen.

Sparanteil gemäss BVG-Obligatorium
(mindestens die Hälfte muss der Arbeitgeber übernehmen)
AlterProzentsatz des versicherten LohnsTotal Prozente (Anzahl Jahre × Prozentsatz)
25–34770
35–4410100
45–5415150
55–6418180
Total500

Angenommen, der versicherte Lohn liegt das ganze Erwerbsleben lang immer bei 65'000 Franken. Multipliziert mit dem Beiträge-Total von 500 Prozent resultiert ein Alterskapital bei der Pensionierung von 325'000 Franken. Mit dem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent ergibt dies eine Jahresrente von 22'100 Franken. Allerdings gilt dieser Umwandlungssatz nur für das BVG-Obligatorium; im überobligatorischen Teil setzen ihn die Pensionskassen deutlich tiefer an.


Risikoanteil

Mit dem Risikoanteil des Pensionskassenbeitrags werden die Leistungen im Todes- oder Invaliditätsfall finanziert. Dieser Teil der Beiträge dient allen versicherten Personen, ähnlich wie die Prämie für die Krankenkasse oder die Hausratsversicherung: Aus dem gemeinsamen Topf, in den alle einzahlen, werden Leistungen an diejenigen ausgezahlt, die sie benötigen. Der Risikoanteil kann individuell ausgestaltet und der Situation des Personals angepasst werden. Ein Start-up mit vielen jungen Mitarbeitenden zum Beispiel hat andere Bedürfnisse als ein Unternehmen mit einer reiferen Belegschaft.


Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung, die im Auftrag des Bundes tätig ist und zum Ziel hat, das BVG-Obligatorium durchzusetzen. Wenn ein Arbeitgeber seiner BVG-Pflicht nicht nachkommt, springt die Auffangeinrichtung ein und versichert die Mitarbeitenden nachträglich. Die Auffangeinrichtung belastet dem säumigen Arbeitgeber die Prämien rückwirkend und verrechnet ihm weitere Kosten. Auch arbeitslose Personen sind obligatorisch über die Auffangeinrichtung versichert. Selbstständigerwerbende und Angestellte mit kleinen Pensen bei mehreren Arbeitgebern können sich freiwillig der Auffangeinrichtung anschliessen.

Wenn jemand aus einer Pensionskasse austritt und keine neue Vorsorgeinstitution bekannt gibt, wird die Freizügigkeitsleistung an die Auffangeinrichtung überwiesen.


Sammelstiftung, Gemeinschaftsstiftung, Firmenpensionskasse

Eine Sammelstiftung ist eine Vorsorgeeinrichtung, der mehrere Unternehmen angeschlossen sind. Pro Arbeitgeber führt sie eine eigene Rechnung. Solche Sammelstiftungen werden vor allem von Banken und Versicherern geführt.

Daneben gibt es auch Gemeinschaftsstiftungen, die Unternehmen mit ähnlicher Tätigkeit versichern. Organisation und Rechnungsführung sind für alle Mitglieder einheitlich geregelt. Gemeinschaftsstiftungen sind typischerweise Branchenkassen.

Konzerne errichten teilweise eine eigene Pensionskasse, mit der sie die Beiträge der Versicherten nach eigener Strategie verwalten und anlegen. Es liegt damit in der Verantwortung des Konzerns, im Fall von Tod, Invalidität oder Pensionierung die vereinbarten Leistungen zu erbringen, wobei häufig eine Rückversicherung abgeschlossen wird. Diese Form ist für kleinere und mittlere Unternehmen nicht erstrebenswert.