Was ist die Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt, ähnlich wie die Privathaftpflicht im privaten Bereich, vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Versichert sind Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, den Räumlichkeiten oder den Produkten vorkommen.
Was versteht man unter einem Personenschaden?
Was beinhaltet ein Sachschaden?
Was ist ein Vermögensschaden?
Das Anlagerisiko
Ein Anlagerisiko besteht im Zusammenhang mit Eigentum und Besitz (zum Beispiel Miete oder Pacht) von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten oder Anlagen. Eine Haftung besteht bei:
- Mangelhaftem Unterhalt von Gebäuden, Betriebseinrichtungen, Maschinen und Anlagen
- Ungenügenden Sicherheitsmassnahmen (zum Beispiel Gruben oder Schächte, die nicht abgedeckt wurden)
- Fehlen von Warn- und Verbotsschildern
Das Betriebsrisiko
Die Gefahren, die von der Geschäftstätigkeit ausgehen, sind das Betriebsrisiko des Unternehmens. Dabei ist es unwesentlich, ob eine Maschine oder ein Mensch für den Schaden verantwortlich ist und ob dieser auf dem Betriebsareal eingetreten ist oder nicht (der örtliche Geltungsbereich der Haftung geht über das Betriebsareal hinaus). Eine Haftung besteht bei:
- Falscher Bedienung von Maschinen und Einrichtungen
- Missachtung von Sicherheitsvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen
- Ungenügender Beaufsichtigung von Arbeitskräften
- Arbeiten mit toxischen oder ätzenden Stoffen
- Nachlässiger Erledigung der Arbeiten
Das Produktrisiko
Stellt ein Unternehmen ein Produkt her, ist es für dessen Sicherheit und Qualität verantwortlich. Eine Haftung besteht insbesondere bei Fehlern, die
- bei der Entwicklung des Produkts entstehen, weil eine bekannte Gefahr übersehen wurde,
- bei der Konstruktion oder Herstellung entstehen, sodass das Produkt nicht mehr gefahrlos benutzt werden kann,
- bei der Formulierung von Gebrauchsanweisungen entstehen, sodass die Nutzerinnen und Nutzer des Produkts zu wenig auf mögliche Gefahren hingewiesen werden.
Welche Geltungsbereiche gibt es in der Haftpflichtversicherung?
Welche zeitlichen Geltungsbereiche gibt es?
1. Verursachungsprinzip: Wurde der Schaden während der Vertragsdauer verursacht, muss die Versicherung dafür zahlen. Da das Verursachungsprinzip dazu geführt hat, dass Versicherer für Schadenfälle zahlen mussten, die viele Jahre nach der Verursachung entstanden (zum Beispiel Schädigung durch Asbestfasern), wird dieser Geltungsbereich heute nicht mehr angewendet.
2. Schadeneintrittsprinzip: Ist der Schaden während der Vertragsdauer eingetreten, muss die Versicherung dafür aufkommen. Dieses Prinzip ist bei der Betriebshaftpflichtversicherung und teilweise bei der Berufshaftpflichtversicherung üblich.
3. Ansprucherhebungsprinzip: Wurde der Anspruch infolge eines Schadens während der Vertragsdauer erhoben, muss die Versicherung zahlen. Dieses Prinzip ist im angelsächsischen Bereich verbreitet und teilweise bei der Berufshaftpflicht auch hierzulande üblich.
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