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Was ist die Betriebshaftpflicht­versicherung?


Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt, ähnlich wie die Privathaftpflicht im privaten Bereich, vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Versichert sind Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, den Räumlichkeiten oder den Produkten vorkommen.


Was versteht man unter einem Personenschaden?

Personenschäden sind die Tötung, eine Körperverletzung oder eine andere Gesundheitsschädigung von Personen – einschliesslich der daraus entstehenden Vermögenseinbussen und Ertragsausfälle.


Was beinhaltet ein Sach­schaden?

Die Zerstörung, die Beschädigung oder den Verlust beweglicher und unbeweglicher Sachen bezeichnet man als Sachschäden. Auch die daraus entstehenden Vermögenseinbussen und Ertragsausfälle zählen dazu. Wenn Tiere verletzt oder getötet werden, gilt dies ebenfalls als Sachschaden.


Was ist ein Vermögens­schaden?

Versicherungen unterscheiden zwischen echten (reinen) und unechten Vermögensschäden. Letztere sind eine Folge von Sach- oder Personenschäden. Echte Vermögensschäden sind rein finanzielle Schadenersatzansprüche und können insbesondere bei Beratungsfirmen auftreten. Sie sind von der Betriebshaft­pflicht­versicherung ausgeschlossen und können in einer separaten Berufs­haft­pflicht­versicherung versichert werden.


Das Anlagerisiko

Ein Anlagerisiko besteht im Zusammenhang mit Eigentum und Besitz (zum Beispiel Miete oder Pacht) von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten oder Anlagen. Eine Haftung besteht bei:

  • Mangelhaftem Unterhalt von Gebäuden, Betriebseinrichtungen, Maschinen und Anlagen
  • Ungenügenden Sicherheitsmassnahmen (zum Beispiel Gruben oder Schächte, die nicht abgedeckt wurden)
  • Fehlen von Warn- und Verbotsschildern


Das Betriebsrisiko

Die Gefahren, die von der Geschäftstätigkeit ausgehen, sind das Betriebsrisiko des Unternehmens. Dabei ist es unwesentlich, ob eine Maschine oder ein Mensch für den Schaden verantwortlich ist und ob dieser auf dem Betriebsareal eingetreten ist oder nicht (der örtliche Geltungsbereich der Haftung geht über das Betriebsareal hinaus). Eine Haftung besteht bei:

  • Falscher Bedienung von Maschinen und Einrichtungen
  • Missachtung von Sicherheitsvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen
  • Ungenügender Beaufsichtigung von Arbeitskräften
  • Arbeiten mit toxischen oder ätzenden Stoffen
  • Nachlässiger Erledigung der Arbeiten


Das Produktrisiko

Stellt ein Unternehmen ein Produkt her, ist es für dessen Sicherheit und Qualität verantwortlich. Eine Haftung besteht insbesondere bei Fehlern, die

  • bei der Entwicklung des Produkts entstehen, weil eine bekannte Gefahr übersehen wurde,
  • bei der Konstruktion oder Herstellung entstehen, sodass das Produkt nicht mehr gefahrlos benutzt werden kann,
  • bei der Formulierung von Gebrauchs­anweisungen entstehen, sodass die Nutzerinnen und Nutzer des Produkts zu wenig auf mögliche Gefahren hingewiesen werden.


Welche Geltungsbereiche gibt es in der Haftpflicht­versicherung?

Die Haftpflichtversicherung definiert neben dem sachlichen einen zeitlichen und einen örtlichen Geltungsbereich. Der sachliche Geltungsbereicht definiert, was überhaupt versichert ist. Der zeitliche Geltungsbereich sagt, in welchem Zeitraum ein Schadenfall versichert ist. Und der örtliche Geltungsbereich begrenzt die Deckung geografisch. Standard ist eine Deckung weltweit, jedoch ohne USA und Kanada.


Welche zeitlichen Geltungsbereiche gibt es?

Versicherer kennen drei zeitliche Geltungs­bereiche:

1. Verursachungsprinzip: Wurde der Schaden während der Vertragsdauer verursacht, muss die Versicherung dafür zahlen. Da das Verursachungsprinzip dazu geführt hat, dass Versicherer für Schadenfälle zahlen mussten, die viele Jahre nach der Verursachung entstanden (zum Beispiel Schädigung durch Asbestfasern), wird dieser Geltungsbereich heute nicht mehr angewendet.

2. Schadeneintrittsprinzip: Ist der Schaden während der Vertragsdauer eingetreten, muss die Versicherung dafür aufkommen. Dieses Prinzip ist bei der Betriebs­haftpflichtversicherung und teilweise bei der Berufshaftpflichtversicherung üblich.

3. Ansprucherhebungsprinzip: Wurde der Anspruch infolge eines Schadens während der Vertragsdauer erhoben, muss die Versicherung zahlen. Dieses Prinzip ist im angelsächsischen Bereich verbreitet und teilweise bei der Berufshaftpflicht auch hierzulande üblich.

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