Was ist Bonität?
Die Bonität bezeichnet die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit eines Schuldners und sagt beispielsweise einer potenziellen Vertragspartnerin etwas darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass die betreffende natürliche oder juristische Person ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann und wird.
Wann wird die Bonität geprüft?
Oft wird die Bonitätsprüfung nach dem Vertragsabschluss gemacht, dann ist es aber grundsätzlich zu spät. Um die Anzahl Zahlungsausfälle zu minimieren, lohnt es sich, im Voraus gewisse Erkundigungen zum potenziellen Kunden anzustellen.
Wie erfolgt die Bonitätsprüfung?
Bei der Beurteilung der Kreditfähigkeit wird die wirtschaftliche Situation einer Person beleuchtet, also, ob sie finanziell in der Lage ist zu bezahlen. Zur Beurteilung werden verschiedene quantitative Kriterien wie laufende Kredite, vorhandene Kreditkarten, Betreibungsregisterauszug sowie Vermögen abgefragt und zu einer Einstufung der Bonität verbunden. In die Analyse fliessen bei Privatpersonen auch Informationen zum Einkommen und bei Unternehmen finanzielle Kennzahlen aus der Jahresrechnung wie Liquidität, Eigenkapitalquote und Ertragskraft mit ein.
Die Kreditwürdigkeit befasst sich mit dem vermuteten Zahlungswillen und damit verbunden mit der Wahrscheinlichkeit, dass bezahlt wird. Die Beurteilung erfolgt anhand qualitativer Faktoren: Ist die potenzielle Kreditnehmerin tatsächlich gewillt, den Kredit zurückzuzahlen? Wie war das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit? Gibt es offene Betreibungen? Bei juristischen Personen wird beispielsweise auch ein Blick auf diese Fragen geworfen: Ist das Unternehmen breit abgestützt oder von wenigen Kunden oder Lieferanten abhängig? Ist das Unternehmen in einem interessanten Markt tätig? Macht das Rechnungswesen einen seriösen Eindruck?
Der daraus ermittelte Wert führt zu einem Credit-Score, auch Bonitäts-Score genannt. Dieses Resultat wird mit Durchschnittszahlen der betreffenden Branche respektive der betreffenden Kundengruppe verglichen und oft mithilfe einer Rating-Skala dargestellt.
Datensammlungen von Auskunfteien
Um detaillierte Informationen zur Bonität eines (potenziellen) Kunden zu erhalten, kann man auf eine Wirtschafts- oder Kreditauskunftei zurückgreifen. Diese sammeln und bearbeiten Daten zum Zahlungsverhalten von Firmen und Privatpersonen und verkaufen sie an interessierte Stellen, die die Bonität eines möglichen Vertragspartners überprüfen wollen.
In der Schweiz gibt es vier Auskunfteien:
- Bisnode
- Creditreform
- CRIF
- Intrum Justitia
Solche Datensammlungen, die es ermöglichen, die Kreditwürdigkeit zu prüfen, sind legal und ihre Inanspruchnahme benötigt keine Einwilligung durch die betroffene Person. Die Auskunftei muss sich aber an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes halten. Das bedeutet, dass die Daten rechtmässig erhoben werden müssen und die Bearbeitung verhältnismässig sowie zweckgebunden sein muss. Zudem muss die Auskunftei für die sichere und richtige Aufbewahrung der Daten besorgt sein. Sie darf die Daten nur an Dritte weitergeben, wenn diese ein überwiegendes Interesse nachweisen (zum Beispiel mit einer Bestellung oder einem Kreditantrag). Schliesslich muss die Auskunftei ihre Datensammlung beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) anmelden.
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