Was leistet die Erwerbsersatzordnung (EO) bei Dienstpflicht?
Anspruch auf eine Entschädigung aus der Erwerbsersatzordnung (EO) haben alle, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten. Auch wer Rotkreuzdienst leistet, kann EO erhalten, ebenso Personen, die an eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und Sport oder an Jungschützenleiterkursen teilnehmen.
Die EO sieht eine Grundentschädigung, Kinderzulagen, Betriebszulagen und Zulagen für Betreuungskosten vor. Die Gesamtentschädigung (Grundentschädigung und Kinderzulagen) darf das durchschnittliche Erwerbseinkommen vor dem Dienst beziehungsweise 275 Franken pro Tag nicht überschreiten (Stand 2023). Betriebs- und Betreuungskostenzulagen können dazukommen.
- Grundentschädigung
Unabhängig von Zivilstand und Erwerbstätigkeit erhalten alle Personen im Dienst eine Grundentschädigung. Bei Rekruten liegt diese bei 69 Franken pro Tag. Bei Durchdienern in Kaderfunktion beträgt sie nach der abgeschlossenen Grundausbildung mindestens 102 Franken. Für Erwerbstätige liegt sie bei 80 Prozent des vordienstlichen Einkommens – maximal bei 220 Franken pro Tag (was einem Bruttolohn von 99'000 Franken und mehr entspricht). - Kinderzulagen
Für eigene Kinder oder Pflegekinder, die minderjährig respektive in Ausbildung und jünger als 25 Jahre sind, besteht ein Anspruch auf Kinderzulagen von 22 Franken pro Tag und Kind. - Betriebszulage
Selbstständig erwerbstätige Personen haben unter Umständen Anspruch auf eine Betriebszulage in der Höhe von 75 Franken pro Tag. - Zulagen für Betreuungskosten
Mittels Zulagen für Betreuungskosten vergütet die EO Mehrausgaben, wenn die Person im Dienst regelmässige Betreuungsaufgaben nicht wahrnehmen kann. Bezahlt werden die effektiven Kosten, höchstens jedoch 75 Franken pro Tag.