Was ist die Erwerbsersatzordnung (EO)?
Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt den Lohnausfall bei Dienstpflicht oder Mutterschaft sowie seit 2021 während zweier Wochen Vaterschaftsurlaubs.
Wer hat Anspruch auf EO?
Anspruch auf EO haben Personen, die
- in der schweizerischen Armee, im Zivildienst, im Zivilschutzdienst oder im Rotkreuzdienst sind,
- an eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und Sport teilnehmen,
- an Jungschützenleiterkursen teilnehmen,
- als Mütter im Mutterschaftsurlaub sind oder
- als Väter Vaterschaftsurlaub beziehen.
Was leistet die EO bei Dienstpflicht?
Die EO sieht bei Dienstpflicht eine Grundentschädigung, Kinderzulagen, Betriebszulagen und Zulagen für Betreuungskosten vor. Die Gesamtentschädigung (Grundentschädigung und Kinderzulagen) darf das durchschnittliche Erwerbseinkommen vor dem Dienst beziehungsweise 275 Franken pro Tag nicht überschreiten. Betriebs- und Betreuungskostenzulagen können dazukommen.
- Grundentschädigung
Unabhängig von Zivilstand und Erwerbstätigkeit erhalten alle Personen im Dienst eine Grundentschädigung. Bei Rekruten liegt diese bei 69 Franken pro Tag. Bei Durchdienern in Kaderfunktion beträgt sie nach der abgeschlossenen Grundausbildung mindestens 102 Franken. Für Erwerbstätige liegt sie bei 80 Prozent des vordienstlichen Einkommens – maximal bei 220 Franken pro Tag (was einem Bruttolohn von 99'000 Franken und mehr entspricht). - Kinderzulagen
Für eigene Kinder oder Pflegekinder, die minderjährig respektive in Ausbildung und jünger als 25 Jahre sind, besteht ein Anspruch auf Kinderzulagen von 22 Franken pro Tag und Kind. - Betriebszulage
Selbstständig erwerbstätige Personen haben unter Umständen Anspruch auf eine Betriebszulage in der Höhe von 75 Franken pro Tag. - Zulagen für Betreuungskosten
Mittels Zulagen für Betreuungskosten vergütet die EO Mehrausgaben, wenn die Person im Dienst regelmässige Betreuungsaufgaben nicht wahrnehmen kann. Bezahlt werden die effektiven Kosten, höchstens jedoch 75 Franken pro Tag.
Wer bezahlt die Prämien bei der Erwerbsersatzordnung?
Die Beiträge für die EO werden zusammen mit denen für die AHV erhoben.
Beiträge der angestellt Erwerbstätigen (Stand 2023) | |||
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Arbeitgeberbeitrag | Arbeitnehmerbeitrag | Total | |
AHV | 4,35% | 4,35% | 8,7% |
IV | 0,7% | 0,7% | 1,4% |
EO | 0,25% | 0,25% | 0,5% |
Total | 5,3% | 5,3% | 10,6% |
Für Selbstständigerwerbende und für Nichterwerbstätige gilt ebenfalls dieselbe Beitragsskala wie bei der AHV.