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Was versichert die Fahrhabeversicherung?


Ähnlich wie eine Hausratversicherung im privaten Bereich versichert die Fahrhabeversicherung – je nach Versicherer auch Waren-, Inventar- oder Geschäftssachversicherung genannt – die mobilen Gegenstände eines Unternehmens. Sie deckt je nach Bedarf und Versicherungspolice Schäden infolge von Feuer/Elementarereignis, Wasser, Diebstahl und Glasbruch.


Welche Schäden deckt die Feuer- und Elementarschadenversicherung?

Die Feuer- und Elementarschadenversicherung deckt Schäden, die durch folgende Ereignisse entstehen:
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Elementarereignisse
  • Abstürzende oder notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon
  • Rauch
Zu den gedeckten Elementarereignissen zählen Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (ab 75 km/h), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.


Elementarschaden-Pool

Weil Naturkatastrophen in der Regel unberechenbar sind und bei Eintritt eines Ereignisses erhebliche Schadensummen auslösen können, gibt es in der Schweiz den Elementarschaden-Pool. Private Versicherer haben sich dort zusammengeschlossen, um die Risiken eines Elementarschadens auszugleichen.

Das Konzept beruht auf einer doppelten Solidarität. Die Last aus allen Elementarschadenereignissen wird unter den angeschlossenen Gesellschaften nach Marktanteilen aufgeteilt. Damit ist sichergestellt, dass auch die Risiken in besonders elementarschadengefährdeten Gebieten überhaupt versichert werden können. Alle Versicherten bezahlen für die Elementarschadenversicherung denselben Prämiensatz. Es ist gesetzlich verboten, in besonders gefährdeten Gebieten eine höhere Prämie zu verlangen. Ohne diese Regelung müssten Versicherte in stark gefährdeten Gebieten vermutlich eine deutlich erhöhte Prämie bezahlen.


Welche Schäden fallen unter das Risiko Wasser?

Unter dem Risiko Wasser versteht man versicherungstechnisch folgende Schäden:
  • Austreten von Wasser aus Leitungen, die der versicherten Liegenschaft dienen, oder aus angeschlossenen Geräten
  • Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser, sofern diese durch das Dach, aus Dachrinnen oder Aussenablaufrohren ins Gebäude eindringen
  • Rückstau von Grundwasser oder Abwasser
  • Bersten von Zuleitungen 
  • Frostschäden
  • Austreten von Öl oder anderen Heizflüssigkeiten


Welche Schäden fallen unter das Risiko Diebstahl?

Bei Diebstahl wird zwischen Einbruch und Beraubung unterschieden. Ein Einbruch liegt dann vor, wenn ein Gebäude gewaltsam geöffnet worden ist. Gleichgestellt ist das Aufschliessen mit Schlüsseln oder Codes, sofern diese durch Einbruch oder Beraubung angeeignet wurden. Beraubung ist ein Diebstahl unter Androhung von Gewalt oder bei Unfähigkeit zum Widerstand – beispielsweise, weil die bedrohte Person ohnmächtig geworden ist.

Einfacher Diebstahl ist für Unternehmen in der Regel von der Versicherung ausgeschlossen, da er nicht nachweisbar ist. Auch Geldwerte sind nur begrenzt versicherbar; sie müssen in einem abgeschlossenen Behältnis aufbewahrt sein.


Welche Schäden fallen unter das Risiko Glasbruch?

Gebäude- und Mobiliarverglasungen (inklusive Glaskeramikkochfelder, Sonnenkollektoren, Lichtkuppeln, Notverglasungen) sowie Sanitäreinrichtungen wie WCs oder Waschtische sind unter dem Risiko Glasbruch versichert.


Welche Kosten sind als Folgen des Schadenereignisses inbegriffen?

Als Folge eines Schadenereignisses sind in der Regel die Kosten im Zusammenhang mit folgenden Arbeiten inbegriffen. Massgebend für den Deckungsumfang und die Höhe der Vergütung sind stets die AVB:
  • Wiederherstellung (Akten, Pläne, Datenträger etc.)
  • Bergung, Räumung, Entsorgung und Dekontamination
  • Effekten von Personal, Besuchern und Logiergästen
  • Modelle, Muster, Formen und Spezialwerkzeuge
  • Suchen, Freilegen, Zumauern von Leitungen
  • Änderung von Schlössern (nach Einbruch) und provisorische Sicherheitsmassnahmen
  • Debitorenverluste (bei Verlust von Rechnungskopien oder Ähnlichem)
  • Marktpreisschwankungen und Nachteuerung
  • Bewegungs- und Schutzkosten (Demontage von Maschinen, Erweitern von Öffnungen etc.)