Was ist die Fahrzeugversicherung?
Die Fahrzeugversicherung besteht aus der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung. Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen Dritter, die einem Unternehmen als Halter eines Fahrzeugs nach einem Unfall drohen. Die Kaskoversicherung bezahlt Schäden am eigenen Fahrzeug.
Obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Weil Motorfahrzeuge per se eine grosse Gefahr darstellen, unterliegen Fahrzeughalter einer Kausalhaftung, auch Gefährdungshaftung genannt (Art. 58 SVG). Das bedeutet, dass Fahrzeughalter auch ohne Verschulden für einen Unfall haftbar gemacht werden können, und geht so weit, dass sie auch für andere Lenker ihres Fahrzeugs haften. Wenn ein Autofahrer eine Fussgängerin anfährt, haftet grundsätzlich der Fahrzeughalter – auch wenn die Fussgängerin auf die Strasse gelaufen ist, ohne sich umzuschauen. Wegen dieser Kausalhaftung ist die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Was bezahlt die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung?
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Wenn ein Autofahrer einen Schaden grobfahrlässig verursacht, kann er vom Versicherer rückwirkend zur Kasse gebeten werden (Regress): Der Versicherer zahlt zwar die Ansprüche der Geschädigten, greift aber nachträglich auf den Unfallverursacher zurück und holt das Geld bei ihm. Grobfahrlässig verhält sich zum Beispiel, wer riskant überholt, wer eine Sicherheitslinie, ein Vortrittsrecht oder ein Rotlicht missachtet und wer im angetrunkenen Zustand oder unter Drogeneinfluss Auto fährt. Mit einem Prämienzuschlag kann man sich vor einem solchen Regress oder Rückgriff schützen – nicht aber wenn es um Alkohol- oder Drogenmissbrauch beziehungsweise Raserdelikte geht.
Was gilt bei Fahrerflucht und nicht versicherten Fahrzeugen?
Trotzdem gibt es Schadenfälle, bei denen die Deckung fraglich ist – etwa weil der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, weil das Auto gar kein Kontrollschild trägt oder weil der zuständige Versicherer in einem Konkursverfahren steckt. Für solche Situationen gibt es den Nationalen Garantiefonds (NGF). Dieser Fonds übernimmt Sach- und Personenschäden, die in der Schweiz durch unbekannte oder nicht versicherte Fahrzeuge, Anhänger und Velos verursacht werden und nicht durch andere Versicherungen gedeckt sind. Er wird durch einen Zuschlag auf den Prämien der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen finanziert. Es gilt ein Selbstbehalt von 1'000 Franken. Der NGF kann über die kostenlose Telefonnummer 0800 831 831 kontaktiert werden.
Was gilt bei ausländischen Fahrzeugen?
Die Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung sichert das eigene Fahrzeug gegen verschiedene Schadenereignisse ab. Dabei unterscheidet man zwischen Vollkasko und Teilkasko. Beides ist freiwillig. Die Vollkaskoversicherung – auch Kollisionskasko genannt – deckt selbst verschuldete Schäden, beispielsweise wenn man gegen eine Mauer fährt oder beim Parkieren unachtsam ist. Die Teilkasko deckt Schäden durch Elementarereignisse wie Hagel, Schneerutsch oder Hochwasser, ausserdem Schäden durch Diebstahl oder Glasbruch (mehr erfahren Sie unter «Kaskoversicherungen als Schutz für Sie»).
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