Was sind Familienzulagen (FZ)?
Die Familienzulagen sollen die Kosten, die Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen.
Wer hat Anspruch auf Familienzulagen?
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft (für Landwirte gibt es ein Spezialgesetz)
- Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen
- Erwerbstätiger Elternteil
- Sind beide Eltern erwerbstätig, haben sie die gemeinsame elterliche Sorge und leben sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt, hat der Elternteil Anspruch, der im Wohnsitzkanton der Familie arbeitet.
- Arbeiten beide Eltern oder arbeitet keiner von ihnen im Wohnsitzkanton, bezieht derjenige Elternteil die Familienzulagen, der das höhere AHV-pflichtige Einkommen hat. Der andere Elternteil hat unter Umständen Anspruch auf eine Differenzzahlung, wenn in seinem Arbeitskanton eine höhere Familienzulage gilt.
- Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge, geht sein Anspruch vor.
- Haben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge, ohne zusammenzuleben, hat derjenige Elternteil Vorrang, bei dem das Kind lebt.
Wie hoch sind die Familienzulagen?
Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) sieht folgende Mindestzulagen vor (Stand 2023); die Kantone können sie freiwillig erhöhen:
- 200 Franken Kinderzulage pro Monat für Kinder unter 16 Jahren respektive unter 20 Jahren, wenn das Kind wegen einer Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig ist.
- 250 Franken Ausbildungszulage pro Monat für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren, solange sie noch in Ausbildung sind.
Wer bezahlt die Prämien für die Familienzulagen?
Die Prämien für die Familienzulagen werden in den meisten Kantonen von den Arbeitgebern finanziert (Ausnahme: im Wallis müssen sich die Arbeitnehmenden an den Prämien beteiligen, Stand 2023). Auch Selbstständigerwerbende zahlen Beiträge an die Familienausgleichskasse. Die Beiträge für Nichterwerbstätige bezahlen hauptsächlich – mit wenigen Ausnahmen – die Kantone. Die Beitragshöhe ist je nach Kanton und Familienausgleichskasse unterschiedlich.