Was ist ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV)?
Beim Gesamtarbeitsvertrag handelt es sich um arbeitsvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden auf der einen und Arbeitnehmerverbänden auf der anderen Seite. Gesamtarbeitsverträge sollen den Arbeitnehmenden einer Berufsgruppe einheitliche Arbeitsbedingungen garantieren, die häufig günstiger sind als die gesetzlich vorgesehenen. Ausserdem sollen sie den sozialen Frieden zwischen den Sozialpartnern sichern.
Gesamtarbeitsverträge können beispielsweise (zwingende) Bestimmungen zu Mindestlöhnen, Zuschlägen, dem Versicherungsschutz oder den Kündigungsfristen enthalten.
Für wen ist der Gesamtarbeitsvertrag verbindlich?
Ein GAV gilt grundsätzlich für die Mitglieder der vertragsschliessenden Verbände. Wenn eine GAV-Bestimmung als zwingend bezeichnet wird, geht sie anders lautenden Regelungen im Einzelarbeitsvertrag vor. Im Streitfall können sich Arbeitnehmende auf die günstigere GAV-Bestimmung berufen. Für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen einer Berufsgruppe oder Branche – also auch für Nichtmitglieder – sind diejenigen Gesamtarbeitsverträge anwendbar, die vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wurden, etwa in der Baubranche, der Pflege und der Gastronomie. Auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) findet man weitere Informationen zu den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen.
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