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Was ist die Invalidenversicherung?


Die Invalidenversicherung (IV) ist der bedeutendste Pfeiler der Vorsorge für den Fall einer Invalidität in der Schweiz. Wie die AHV gehört sie zur 1. Säule und ist obligatorisch. Die Invaliden­versicherung sichert die Existenz­grundlage ihrer Versicherten im Fall einer anhaltenden körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung. Sie strebt in erster Linie eine Wieder­eingliederung ins Berufsleben an; nur wenn dies nicht gelingt, wird ein Renten­anspruch abgeklärt. Das gesetzlich verankerte Motto lautet: Eingliederung vor Rente.


Welches Risiko ist bei der IV versichert?

Die IV versichert das Risiko Invalidität. Eine Invalidität ist per Definition gegeben, wenn:
  • ein körperlicher, psychischer oder geistiger Gesundheits­schaden vorliegt,
  • eine bleibende oder längere Zeit (mind. 1 Jahr) dauernde Erwerbs­unfähigkeit bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen, besteht
  • und die Erwerbs­unfähigkeit durch den Gesundheits­schaden verursacht ist.
Ob der Gesundheitsschaden schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist, ist nicht von Bedeutung.


Wer ist bei der IV versichert?

Die IV läuft parallel zur AHV: Alle Personen, die in der Schweiz wohnen und/oder arbeiten sind automatisch bei der Invaliden­versicherung versichert.


Wer ist nicht bei der IV versichert?

Eine Ausnahme von der Versicherungs­pflicht besteht nur in sehr wenigen Fällen. So sind zum Beispiel Diplomaten oder Konsuln nicht der IV unterstellt. Auch aufgrund zwischen­staatlicher Regelungen können sich Ausnahmen ergeben. Ebenfalls nicht versichert ist, wer nur kurze Zeit (bis zu drei Monate) in der Schweiz arbeitet.


Was leistet die IV?

Die Leistungen der IV sind auf den Grundsatz «Eingliederung vor Rente» ausgerichtet. Sie beinhalten:
  • Früherfassung und Frühintervention: Mit diesen präventiven Massnahmen soll Invalidität vermieden werden. Ist jemand aus gesund­heitlichen Gründen in der Arbeitsfähigkeit eingeschränkt und besteht die Gefahr einer Chronifizierung des Leidens, können Leistungen ausgerichtet werden, die helfen, den bestehenden Arbeits­platz zu erhalten oder einen geeigneten anderen zu finden.
  • (Wieder-)Eingliederungs­massnahmen: zum Beispiel Zuschüsse für Arbeits­vermittlung und Einarbeitung, Umschulungen, Job-Coaching, Potenzial­abklärung
  • Invalidenrenten: Abgestuft nach dem Invaliditätsgrad sind Viertel-, halbe, Dreiviertel- oder volle Renten möglich. Bei Erwerbstätigen wird der Invaliditäts­grad mit einem Einkommensvergleich berechnet: Verglichen wird der Lohn, der ohne Gesundheits­schaden erzielt werden könnte, mit dem Lohn, der nach der Wieder­eingliederung mit der Beeinträchtigung möglich ist. Die prozentuale Differenz entspricht dem Invaliditätsgrad. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten nach Eintritt der Invalidität tatsächlich einem Erwerb nachgehen. Bei Nicht­erwerbstätigen beurteilt die IV, wie stark die Einschränkung in deren Aufgaben­bereich ist (zum Beispiel Haushalts­führung, unentgeltliche Betreuung von Angehörigen). Bei Teilzeit­erwerbstätigen werden beide Bereiche evaluiert – die Erwerbs­tätigkeit und der Aufgaben­bereich.
  • Kinderrenten zur Invalidenrente des Elternteils
  • Hilflosenentschädigung, wenn jemand zur Bewältigung des Alltags dauerhaft auf die Hilfe Dritter angewiesen ist
  • Intensivpflegezuschlag für Kinder
  • Assistenzbeitrag 
  • Hilfsmittel (zum Beispiel weisser Stock für Menschen mit Seh­beeinträchtigung)
Das Ziel der IV ist es, beeinträchtigte Personen mit gezielten Massnahmen wieder in den Erwerbs­prozess einzugliedern und ihnen zu einem weitestgehend selbst­ständigen Leben zu verhelfen.


Wer bezahlt die Beiträge an die Invalidenversicherung?

Die Beiträge für die IV werden zusammen mit denen für die AHV erhoben.

Beiträge der angestellt Erwerbstätigen
(Stand 2023)
ArbeitgeberbeitragArbeitnehmerbeitragTotal
AHV4,35%4,35%8,7%
IV0,7%0,7%1,4%
EO0,25%0,25%0,5%
Total5,3%5,3%10,6%
Für Selbstständigerwerbende und für Nicht­erwerbs­tätige gilt ebenfalls dieselbe Beitragsskala wie bei der AHV.