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Was ist eine juristische Person?


Juristische Personen sind eigenständige Rechtssubjekte und damit rechtsfähig, das heisst, sie sind Träger von Rechten und Pflichten im Rahmen der geltenden Rechtsordnung. Ausgenommen sind Rechte und Pflichten, die natürliche Eigenschaften eines Menschen wie das Geschlecht, das Alter oder die Verwandtschaft voraussetzen. Die häufigsten juristischen Personen sind die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), es kann sich aber auch um Vereine oder Stiftungen handeln.

Im Gegensatz zu den natürlichen Personen, den sogenannten geborenen Rechtssubjekten, sind juristische Personen gekorene Rechtssubjekte, da sie nur aufgrund der Anerkennung durch die Rechtsordnung Rechtsfähigkeit erlangen. Dafür ist ein Eintrag ins Handelsregister notwendig, ausser bei Vereinen ohne wirtschaftlichen Zweck, kirchlichen Stiftungen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften (beispielsweise Kirchgemeinden) und Anstalten (zum Beispiel die Suva).

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