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Was ist Mobbing?


Der Begriff Mobbing leitet sich aus dem Englischen «to mob» ab («sich zusammenrotten, über jemanden herfallen»). Laut Bundesgericht ist Mobbing «ein systematisches, feindliches, über einen längeren Zeitraum anhaltendes Verhalten, mit dem eine Person an ihrem Arbeitsplatz isoliert, ausgegrenzt oder gar von ihrem Arbeitsplatz entfernt werden soll. Das Opfer ist oft in einer Situation, wo jede Einzelhandlung unter Umständen als zulässig zu beurteilen ist, jedoch die Gesamtheit der Handlungen zu einer Destabilisierung des Opfers und bis zu dessen Entfernung vom Arbeitsplatz führen kann.»

Mobbing ist also immer eine Folge von feindseligen Handlungen, Beleidigungen, Schikanen oder Belästigungen über längere Zeit, die sich gezielt gegen eine Person oder eine Gruppe richten. Dabei kann jede Einzelhandlung als Bagatelle erscheinen (Mobber grüsst nicht, schneidet einem das Wort ab). Es ist die Summe aller Angriffe über längere Zeit, was schliesslich als Psychoterror und schwere Persönlichkeitsverletzung erlebt wird.


Nicht jeder Konflikt ist Mobbing

«Mobbing liegt nicht schon dann vor, wenn ein Arbeitskonflikt oder eine schlechte Arbeitsatmosphäre besteht oder wenn sich ein Vorgesetzter gegenüber seinen Untergebenen nicht immer und überall optimal verhält», so das Bundesgericht. Auch in folgenden Fällen liegt kein Mobbing vor:

  • Konflikte zwischen gleich starken Personen
  • Allgemein schlechtes Arbeitsklima, rauer Umgangston, Unverträglichkeit der Charaktere
  • Problematisches Führungsverhalten, Machtgehabe eines Vorgesetzten (unter dem alle leiden) 
  • Gelegentliche Wutausbrüche oder verbale Entgleisungen
  • Einmaliger unschöner Vorfall oder einmalige Eskalation einer schwierigen Situation
  • Faire, sachliche Kritik durch einen Vorgesetzten (auch wenn der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden ist)


Mobbing: Wer sind «Opfer» und «Täter?»

Das typische Opfer gibt es nicht. Grundsätzlich kann jeder und jede zur Zielscheibe fieser Angriffe werden. Besonders gefährdet sind zum Beispiel:
  • Aussenseiter im Team – etwa der «Neue», die Ausländerin, Behinderte, die einzige Frau in der Gruppe
  • Unsichere, eher schüchterne Mitarbeiter, die es allen recht machen wollen
  • Tüchtige, ehrgeizige Angestellte, die zur Konkurrenz und Bedrohung für andere werden – zum Beispiel auch für den Chef
  • Unerwünschte Angestellte, denen man nicht ohne Weiteres kündigen kann – etwa Schwangere, die einen Kündigungsschutz geniessen
Dafür, dass jemand zum Mobber wird, gibt es ebenfalls verschiedene Gründe. Mögliche Motive:
  • Neid, Eifersucht, Antipathie
  • Gefühl der Bedrohung durch fähigere Kolleginnen oder Untergebene
  • Ablenken von eigenen Schwächen 
  • Ausbau der eigenen Machtposition bzw. Angst vor Positions- oder Jobverlust

Mobbing ist meist ein Zeichen von Schwäche. Man fühlt sich im fairen Wettstreit unterlegen und greift daher zu hinterhältigen Methoden, um die Gegenseite auszuschalten. Geht das Mobbing von Vorgesetzten aus, spricht man auch von Bossing.


Arbeitgeber dürfen Mobbing nicht dulden

Arbeitgeber haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Das heisst, sie müssen die Persönlichkeit ihrer Angestellten schützen – auch gegenüber Angriffen von Dritten. Sie müssen also für ein störungs- und belästigungsfreies Arbeitsklima sorgen, dazu vorbeugende Massnahmen treffen und bei bestehenden Konflikten eingreifen. Verletzt ein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht, kann er schadenersatzpflichtig werden – zum Beispiel wenn das Mobbingopfer schwer erkrankt und vielleicht sogar dauernd arbeitsunfähig wird.

Wird einem Mobbingopfer gekündigt, ohne dass der Arbeitgeber versucht hat, die Situation zu bereinigen und das Opfer zu schützen, kann diese Kündigung als missbräuchlich angefochten werden. «Der Arbeitgeber, der Mobbing nicht verhindert, verletzt seine Fürsorgepflicht. Er kann daher die Kündigung nicht mit den Folgen seiner eigenen Vertragsverletzung rechtfertigen», so das Bundesgericht (BGE 125 III 70).