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Was ist eine Nachleistung bei der Kranken­taggeld­versicherung?


Die Nachleistung betrifft die Frage, ob der Versicherer in einem laufenden Fall auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Taggelder bezahlen muss. KTG-Versicherungen nach VVG sind grundsätzlich nachleistungs­pflichtig, sofern die AVB keine ausdrückliche abweichende Regelung enthalten (Ausschluss oder Beschränkung der Nachleistung beispielsweise auf 180 Tage).


Was müssen Arbeitgeber punkto Nachleistung berücksichtigen?

Fehlende Nachleistungen können auch für Arbeitgeber tückisch sein. Sie werden unter Umständen schadenersatz­pflichtig, wenn der Versicherer die Leistungen verweigert.

Das Bundesgericht hat eine solche Haftung in einem Fall bejaht, wo im Arbeitsvertrag ohne weitere Einschränkungen eine Kranken­taggeld­versicherung mit einer Leistungs­dauer von 730 Tagen per Krankheitsfall versprochen wurde. Die Begründung: Der Arbeitnehmer dürfe mangels eines Vorbehalts darauf vertrauen, dass die Leistungen während der vereinbarten Dauer auch nach Beendigung des Arbeits­verhältnisses erbracht würden.

Ebenso kann sich eine Haftung des Arbeit­gebers ergeben, wenn ein anwendbarer GAV eine Taggeld­versicherung mit Nachleistung verlangt.

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