Was ist eine Nachleistung bei der Krankentaggeldversicherung?
Die Nachleistung betrifft die Frage, ob der Versicherer in einem laufenden Fall auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Taggelder bezahlen muss. KTG-Versicherungen nach VVG sind grundsätzlich nachleistungspflichtig, sofern die AVB keine ausdrückliche abweichende Regelung enthalten (Ausschluss oder Beschränkung der Nachleistung beispielsweise auf 180 Tage).
Was müssen Arbeitgeber punkto Nachleistung berücksichtigen?
Fehlende Nachleistungen können auch für Arbeitgeber tückisch sein. Sie werden unter Umständen schadenersatzpflichtig, wenn der Versicherer die Leistungen verweigert.
Das Bundesgericht hat eine solche Haftung in einem Fall bejaht, wo im Arbeitsvertrag ohne weitere Einschränkungen eine Krankentaggeldversicherung mit einer Leistungsdauer von 730 Tagen per Krankheitsfall versprochen wurde. Die Begründung: Der Arbeitnehmer dürfe mangels eines Vorbehalts darauf vertrauen, dass die Leistungen während der vereinbarten Dauer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erbracht würden.
Ebenso kann sich eine Haftung des Arbeitgebers ergeben, wenn ein anwendbarer GAV eine Taggeldversicherung mit Nachleistung verlangt.
Das Bundesgericht hat eine solche Haftung in einem Fall bejaht, wo im Arbeitsvertrag ohne weitere Einschränkungen eine Krankentaggeldversicherung mit einer Leistungsdauer von 730 Tagen per Krankheitsfall versprochen wurde. Die Begründung: Der Arbeitnehmer dürfe mangels eines Vorbehalts darauf vertrauen, dass die Leistungen während der vereinbarten Dauer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erbracht würden.
Ebenso kann sich eine Haftung des Arbeitgebers ergeben, wenn ein anwendbarer GAV eine Taggeldversicherung mit Nachleistung verlangt.
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