Was ist eine natürliche Person?
Als natürliche Person wird in rechtlicher Hinsicht ein Mensch bezeichnet, der in seiner Rolle als Rechtssubjekt Träger von Rechten und Pflichten in einer Rechtsordnung sein kann. Das Gegenstück dazu sind die juristischen Personen.
Natürliche Personen sind geborene Rechtssubjekte – im Gegensatz zu den juristischen Personen, den sogenannten gekorenen Rechtssubjekten. Die Rechtsfähigkeit der natürlichen Personen beginnt mit der Geburt. In Ausnahmefällen kann die Rechtsfähigkeit auch schon früher beginnen; so wird ein ungeborener Mensch (Nasziturus) – unter dem Vorbehalt, dass er lebendig geboren wird – bereits zum Erben. Die Rechtsfähigkeit der natürlichen Person endet mit ihrem Tod.