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Was bedeutet NBU?


Die Unfallversicherung gemäss UVG besteht aus zwei Teilen:
  • BU – Versicherung gegen Berufsunfall
  • NBU – Versicherung gegen Nichtberufsunfall

Die Berufsunfallversicherung (BU) müssen Arbeitgeber für alle Angestellten abschliessen – unabhängig vom Pensum. Sie deckt alle Unfälle, die bei der Arbeit passieren, sowie Berufs­krankheiten. Die Nicht­berufs­unfall­ver­sicherung muss ab­ge­schlossen werden für Mit­arbei­tende, die mindestens acht Stunden im Betrieb arbeiten. Die NBU-Ver­sicherung deckt Unfälle in der Frei­zeit sowie auf dem Arbeit­sweg. Arbeitet jemand weniger als acht Stunden in einem Betrieb, ist der Arbeitsweg in der BU-Versicherung eingeschlossen.

Arbeitslose Personen, die beim RAV angemeldet sind, sind bei der Suva gegen Unfall versichert.

Wer bezahlt die Prämien für die NBU-Versicherung?

Der Arbeitgeber schulden dem Unfallversicherer die Prämien für die BU- und für die NBU-Versicherung. Den NBU-Anteil kann er den Ange­stellten vom Lohn abziehen. Möglich ist aber auch, als Arbeit­geber oder Arbeit­geberin die ganze Prämie für die Unfall­versicherung zu über­nehmen.

Die Höhe der Prämie für die Unfallversicherung hängt einerseits von der Branche ab, Betriebe mit höheren Risiken zahlen höhere Prämien. Anderer­seits kommt es auf die Lohnhöhe an, die Prämie wird in Promille des Lohns fest­gesetzt (mehr zur Unfallversicherung für Ihre Angestellten finden Sie in unserem Praxisratgeber).

Was gilt für Arbeitnehmende, die in verschiedenen Betrieben tätig sind?

Wer in keinem Betrieb mindestens acht Stunden tätig ist, hat keine NBU-Versicherung. Er oder sie muss die Folgen eines Frei­zeit­unfalls bei der eigenen Kranken­kasse versichern.

Arbeitnehmende, die bei mehreren Arbeitgebern acht und mehr Stunden angestellt sind, sind in allen Betrieben für Nicht­berufs­unfälle ver­sichert. Für einen Freizeitunfall ist die Ver­sicherung desjenigen Betriebs zuständig, in dem der oder die Versicherte vor dem Unfall als Letztes tätig war.