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Was ist ein Normalarbeitsvertrag (NAV)?


Normalarbeitsverträge (NAV) sind behördliche Anordnungen des Bundes oder der Kantone, die für bestimmte Arbeitsverhältnisse einheitliche Regelungen festlegen.

Ein NAV wird häufig für Branchen erlassen, in denen sich die Arbeitnehmenden nur schlecht in Gewerkschaften organisieren können und in denen daher kein Gesamtarbeitsvertrag existiert. Dies ist beispielsweise bei Hausangestellten oder im Detailhandel der Fall.


Der Normalarbeitsvertrag enthält Mindestvorschriften

Dem NAV unterstehen alle Arbeitnehmenden der betroffenen Branche. Anders als beim GAV können die Parteien aber im Einzelarbeitsvertrag auch etwas anderes vereinbaren – sofern sie die gesetzlichen Mindestvorschriften einhalten. Wird aber gar keine oder keine abweichende Regelung getroffen, ist der Normalarbeitsvertrag anwendbar. Das gilt auch dann, wenn die Parteien gar nicht wussten, dass ein NAV existiert. Auf der Website des Seco findet man alle eidgenössischen wie kantonalen Normalarbeitsverträge.

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