Was ist die Organhaftpflicht?
Als Organhaftpflicht bezeichnet man die Haftung der Organe einer juristischen Person, also einer AG, GmbH, Stiftung etc. Diese haben eine Sorgfalts- beziehungsweise Aufsichtspflicht gegenüber ihrer Gesellschaft. Bei Pflichtverletzungen haften sie mit ihrem Privatvermögen.
Was sind die Organe eines Unternehmens?
Als Organe bezeichnet man diejenigen Stellen einer juristischen Person, die für das Funktionieren einer Firma, eines Vereins oder einer Stiftung unentbehrlich sind. Dies können Einzelpersonen oder Gruppierungen sein, die sowohl innerhalb als auch ausserhalb der juristischen Person vertretungsberechtigt sind. Die Organhaftpflicht trifft nicht nur die im Gesetz bezeichneten Organe einer juristischen Person – bei der AG zum Beispiel den Verwaltungsrat, die Generalversammlung und die Revisionsstelle –, sondern auch Personen, «die tatsächlich Organen vorbehaltene Entscheide treffen oder die eigentliche Geschäftsführung besorgen und so die Willensbildung der Gesellschaft massgebend mitbestimmen» (faktische Organe).
Die gesetzlichen und faktischen Organe einer AG sind:
- Die Generalversammlung
- Der Verwaltungsrat
- Die Revisionsstelle (sofern vorhanden)
- Die Geschäftsleitung
- Der Beirat
Die gesetzlichen und faktischen Organe einer GmbH sind:
- Die Gesellschafterversammlung
- Die Geschäftsführung
- Die Revisionsstelle (sofern vorhanden)
Die gesetzlichen und faktischen Organe einer Genossenschaft sind:
- Die Generalversammlung
- Die Verwaltung
- Die Kontrollstelle
Die gesetzlichen und faktischen Organe eines Vereins sind:
- Die Vereinsversammlung
- Der Vorstand
- Die Revisionsstelle (sofern nötig)
Die gesetzlichen und faktischen Organe einer Stiftung sind:
- Der Stiftungsrat
- Die Revisionsstelle
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