Was ist eine Personengesellschaft?
Die Rechtsformen der Personengesellschaften sind die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft (KlG), die Kommanditgesellschaft (KmG) oder die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK). Eine Personengesellschaft, auch Rechtsgemeinschaft, ist die vertragsmässige Verbindung (Gesellschaftsvertrag) von mehreren natürlichen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Kräften und Mitteln. Als Gesellschafterin kommt jedoch auch eine Personengesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit infrage. Ausnahme: Die Mitglieder einer Kollektivgesellschaft, die Komplementäre einer Kommanditgesellschaft sowie die unbeschränkt haftenden Aktionäre einer Kommanditaktiengesellschaft müssen zwingend natürliche Personen sein.
Die Personengesellschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist keine juristische Person und kann damit auch nicht selbst Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Berechtigt und verpflichtet werden immer nur die einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter als natürliche Personen.
Bei Personengesellschaften gilt das Erfordernis der Personenmehrheit. Das heisst, wenn eine Personengesellschaft nur noch über einen Gesellschafter verfügt, wird sie ohne Weiteres in ein Einzelunternehmen umgewandelt. Dies im Gegensatz zur AG und zur GmbH, die seit der Revision von 2008 auch von einer einzigen Person gegründet werden können (sogenannte Einpersonengesellschaft). Für die Gründung einer Genossenschaft braucht es mindestens sieben Personen, nach erfolgter Gründung kann die Anzahl der Genossenschafter aber auf eine Person sinken, sodass im Endeffekt auch Einpersonengenossenschaften vorkommen können. Theoretisch besteht dann jedoch die Gefahr einer Auflösungsklage.
Übersicht über die Gesellschaftsformen
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