Was ist der Umwandlungssatz?
Mit dem Umwandlungssatz wird das vorhandene Altersguthaben in der Pensionskasse in die jährliche Altersrente umgerechnet. Für das BVG-Obligatorium liegt dieser Umwandlungssatz bei 6,8 Prozent (Stand 2024). Wer also 200'000 Franken angespart hat, erhält pro Jahr eine BVG-Rente von 13'600 Franken.
Warum ist der effektive Umwandlungssatz oft tiefer als der gesetzlich vorgeschriebene?
Der gesetzliche Umwandlungssatz gilt nur für den obligatorisch versicherten Lohn, also für Löhne bis 88'200 Franken (Stand 2024). Lohnbestandteile über dieser Grenze sind im Überobligatorium versichert, und da können die Pensionskassen die Umwandlungssätze selber bestimmen. 2023 liegen die Sätze für den überobligatorischen Teil bei 5 Prozent oder noch tiefer, Tendenz sinkend. In der Mischrechnung von Obligatorium und Überobligatorium resultiert dann für das gesamte Altersguthaben ein deutlich tieferer Umwandlungssatz. Manche Pensionskassen wenden auch einen «umhüllenden Umwandlungssatz» für den ganzen Lohn an. Das ist zulässig, wenn die Rente mindestens die gesetzlich vorgegebene Höhe erreicht.
Warum sinkt der Umwandlungssatz?
Beim Inkrafttreten des BVG im Jahr 1985 wurde der Umwandlungssatz vom Bundesrat auf 7,2 Prozent festgesetzt. Später wurde er angesichts der gestiegenen Lebenserwartung gesenkt, auf aktuell 6,8 Prozent (Stand 2024). Auch dies ist aber gemäss Fachleuten immer noch zu hoch. Die Rentnerinnen und Rentner beziehen durchschnittlich mehr, als sie erspart haben. Verschärft wird das Problem durch die anhaltend tiefen Zinsen, die den Pensionskassen eine gute Rendite auf dem zur Verfügung gestellten Kapital verunmöglichen. Nur durch das Senken des Umwandlungssatzes können die Vorsorgeeinrichtungen ihren Verpflichtungen langfristig nachkommen.
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