Was ist die Ungewöhnlichkeitsregel bei der Krankentaggeldversicherung?
Die Gültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird in der Rechtsprechung durch die Ungewöhnlichkeitsregel eingeschränkt. Diese besagt, dass ein unerfahrener Vertragspartner ungewöhnlichen Klauseln nicht automatisch zustimmt – auch wenn er die AGB als Ganzes akzeptiert. Bei Versicherungsverträgen und den dazugehörenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die berechtigten Erwartungen an die Deckung zu berücksichtigen. Verlassen Sie sich als Arbeitgeber jedoch nicht darauf, dass eine Klausel als ungewöhnlich eingestuft wird – lesen Sie die AVG genau und fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist.
Die Ungewöhnlichkeitsregel in der Rechtsprechung
Es gibt ein Bundesgerichtsurteil, das die Gültigkeit einer AVB-Klausel beurteilte. Diese sah bei Eintreten einer psychischen Krankheit eine Leistungskürzung von 50 Prozent vor. Das Gericht befand, dass ein Vertragsteilnehmer ohne besondere Kenntnisse in Versicherungsfragen nicht mit dieser Einschränkung rechnen kann und muss und dass die Klausel deshalb bei Vertragsabschluss speziell hätte hervorgehoben werden müssen, um gültig zu sein.