Was ist die Vaterschaftsentschädigung?
Seit 2021 gibt es auch in der Schweiz einen Vaterschaftsurlaub: Erwerbstätige Väter haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf zwei bezahlte Wochen. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung sind analog zu denen für die Mutterschaftsentschädigung. Die Entschädigung erhalten Väter, die im Zeitpunkt der Geburt:
- angestellt oder selbständig erwerbend sind,
- im Familienbetrieb gegen einen Lohn mitarbeiten
- arbeitslos sind und ein Taggeld beziehen oder sich zumindest bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet haben,
- arbeitsunfähig sind und Taggeldleistungen beziehen, die auf einem früheren Lohn basieren, oder
- in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.
Wie hoch ist die Vaterschaftsentschädigung?
Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten Väter 80 Prozent ihres durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens aber 220 Franken pro Tag. (Dieses Maximum wird bei einem Lohn von 8'250 Franken pro Monat erreicht, Stand 2023.) Der Vaterschaftsurlaub kann innerhalb der ersten sechs Monaten nach der Geburt am Stück oder tageweise bezogen werden.