AHV-21-Reform – was müssen KMU beachten?
Am 25. September 2022 wurde die AHV-Reform vom Schweizer Stimmvolk knapp gutgeheissen. Dies war nach vielen Jahren die erste grosse Reform des Rentensystems. Die Änderungen treten schrittweise ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Das Wichtigste im Überblick.
Mit der AHV-21-Reform wird der Begriff «Rentenalter» zum «Referenzalter». (Bild: iStockPhoto)
Die Reform im Überblick
Warum es bei der AHV eine Reform braucht, hat viele Gründe: Einerseits steigt die Lebenserwartung immer weiter an, womit auch die Rentenbezugsdauer zunimmt. Andererseits kommen geburtenstarke Jahrgänge (1955-1979) ins Rentenalter. Beide Aspekte tragen dazu bei, dass die Ausgaben der AHV die Einnahmen überschreiten. Die Konsequenz davon: Das finanzielle Gleichgewicht ist nicht mehr gegeben.
Vereinheitlichung des Rentenalters
Mit der AHV-21-Reform wird der Begriff «Rentenalter» zum «Referenzalter». Bisher war das Referenzalter für Frauen 64 Jahre und 65 Jahre für Männer, neu ist es für beide sowohl in der AHV als auch in der beruflichen Vorsorge 65 Jahre. Am 1. Januar 2025 beginnt die Erhöhung des Rentenalters für Frauen, welche schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erfolgt. Ab 2028 wird das Rentenalter von Männern und Frauen gleich sein.
Rentenzuschlag und tiefere Kürzungssätze für Frauen
Nach Inkrafttreten der Reform erhalten die Frauen der neun Übergangsjahrgänge (bei Inkrafttreten im Jahr 2024: 1961-1969), die kurz vor der Pension stehen, einen finanziellen Ausgleich. Die Frühpensionierung hat eine Rentenkürzung zur Folge. Frauen der erwähnten Jahrgänge, die ihre Altersrente vorbeziehen, profitieren nun von tieferen Kürzungssätzen und können sich mit weniger Renteneinbussen früher pensionieren lassen. Frauen der Übergangsgeneration, die nicht früher in Pension gehen, erhalten lebenslänglich einen Rentenzuschlag.
Flexible Pensionierung
Die Erhöhung des Rentenalters ist nicht die einzige Veränderung. In Zukunft können alle ihre Pensionierung flexibler ausgestalten, denn neu wird für Männer und auch Frauen ein Rentenbezug im Alter zwischen 63 und 70 Jahren möglich sein. Frauen der Übergangsgeneration (bei Inkrafttreten im Jahr 2024: 1961-1969) können sich bereits ab 62 Jahren frühzeitig pensionieren lassen. Dabei wird ihre Rente weniger stark gekürzt, als diejenige von vorzeitig pensionierten Männern und jüngeren Frauen.
Die Senkung der Rentenkürzung bei Vorbezug macht die Frühpensionierung attraktiver. Zudem ist es neu auch möglich, Teilrenten (mind. 20% und max. 80% der vollen Rente) zu beziehen. Dadurch kann die Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren in mehrere Schritte aufgeteilt werden.
Hilflosenentschädigung
Bereits vor Annahme dieser Reform erhielten AHV-Rentnerinnen und -Rentner, die alltäglich und auf Dauer Hilfe benötigten, eine Hilflosenentschädigung. Diese Hilflosenentschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausbezahlt. Neu wird die Karenzfrist von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt.
Anreiz für längeres Arbeiten
Allgemein gilt, dass Personen, die über die Pension hinaus weiterarbeiten, weiterhin AHV-Beiträge bezahlen müssen. Bis anhin galt pro Jahr ein Freibetrag von 16’800 Franken, auf den keine Beiträge bezahlt werden mussten. Mit Annahme der Reform wird dieser Freibetrag freiwillig. Konkret heisst das, dass Arbeitnehmende die Möglichkeit haben, ihre Rente aufzubessern, indem sie länger arbeiten und auf den Freibetrag verzichten, denn neu werden die zusätzlich bezahlten Beiträge auch angerechnet – für die Berechnung der eigenen Rente, und auch als Beitragszeit. Bisher kamen diese Beiträge nicht der eigenen Rente zugute.
Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer
Am 25. September 2022 wurde mit Annahme der Vorlage einer weiteren Anpassung zugestimmt: dem Bundesbeschluss zur Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST). Dieser Beschluss hat zur Folge, dass sich der Normalsatz der MWST um 0,4% auf 8,1% erhöht und der reduzierte Satz sowie der Sondersatz für Beherbergung werden um 0,1% auf 2,6% resp. 3,8% erhöht. Somit soll die MWST mehr Geld einbringen, um die AHV zu unterstützen.
Was ist für KMU relevant?
Die kurze Antwort lautet: Sowohl die Erhöhung des Rentenalters für Frauen als auch die Erhöhung der MWST ist für KMU wichtig.
Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen ist insofern relevant, da sie nun länger arbeiten müssen bzw. können. Das ist für Unternehmen ganz klar eine Chance. Denn besonders jetzt, in Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, bestehende Mitarbeitende zu halten oder neue zu rekrutieren.
Punkto Lohnsystem müssen aufgrund der Rentenalterserhöhung Anpassungen gemacht werden, denn das neue Referenzalter muss eingetragen werden. Für Personen, die über die Pension hinaus arbeiten, muss gegebenenfalls der Rentnerfreibetrag angewendet werden. Arbeitsverträge von Frauen, die das Pensionsalter enthalten, müssen entsprechend angepasst werden. Zudem muss auch das Pensionskassenreglement bezüglich des neuen Referenzalters sowie den flexibleren Pensionierungsmöglichkeiten angepasst und die Mitarbeitenden darüber informiert werden.
Aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung müssen ausserdem die MWST-Sätze im ERP-System angepasst werden. Dies steht jedoch erst dann an, wenn die Erhöhung der MWST in Kraft tritt.
Was gibt es für Unternehmen nun zu tun?
Informieren Sie Ihre Belegschaft beispielsweise während dem nächsten Mitarbeitermeeting über die bevorstehenden Änderungen und die dadurch für sie neu entstehenden Möglichkeiten in der Vorsorgeplanung.
Nehmen Sie die Anpassungen, welche die Reform mit sich bringt, auch gleich zum Anlass, um sich mit Ihren Mitarbeitenden, die in ca. 10 Jahren das ordentliche Pensionsalter erreichen, über Ihre Pläne hinsichtlich Pensionierung auszutauschen.
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