Wie gelingt die Unter­nehmens­nach­folge in der Familie?

Blogbeitrag von Maria De Bon

Über 15% aller KMU in der Schweiz haben bereits ein sich anbahn­endes Nachfolge­problem. Emotionale Hürden sind der häufigste Grund, warum es mit der Nach­folgelösung nicht klappt.

Im April 2022 wurde von Dun & Bradstreet, einem Anbieter für Daten­erhebung- und analyse, eine Studie zur Nach­folge­problematik in Schweizer KMU veröffentlicht. Die Studie identi­fiziert rund 93’000 Unter­nehmen mit einem Ü60-Management. Somit müssen 15,1% der KMU in den nächsten Jahren ihre Nachfolge regeln.

Analysiert wurden das Alter der im Handels­register einge­tragenen Inhaber (Einzel­unternehmen) oder Gesell­schafter (Gesell­schaften) sowie der Verwaltungs­räte (Aktien­gesell­schaften). 

Kleinstunternehmen mit 1 bis 9 Mitarbeitenden sowie Klein­unter­nehmen mit 1 bis 49 Mitarbei­tenden sind von der Über­alterung des Managements und der anstehenden Nach­folge­problematik besonders betroffen. Bei Kleinst­unter­nehmen spricht die Studie von 15,2% und bei den Klein­unter­nehmen von 15,7% betroffenen Unter­nehmen. 

Bei den mittelgrossen Betrieben mit 50 bis 249 Mitarbei­tenden sind rund 7,9% von einer offenen Nach­folge betroffen.

Quelle: «Wissenswertes rund um Nachfolge» (Raiffeisen)


Blickt man auf die Rechtsform, so ist bei Einzelfirmen in 21,8% der Fälle die Nachfolge nicht geregelt. Bei den Aktien­gesell­schaften sind es 15,7% und bei GmbHs 9,8%. 

Betrachtet man die Branchen, so zeigen sich grosse Unter­schiede. Das grösste Nach­folge­problem besteht im Druck- und Verlags­gewerbe mit 23,2%, gefolgt von den Archi­tektur­büros (18,9%), der Unter­nehmens- und Steuer­beratung sowie den Repara­tur­diensten (beide mit je 18,4%).


Die Nachfolge regeln braucht Zeit und gute Planung

Fachexperten raten, mindestens fünf Jahre vor dem gewünschten Über­gabe­zeit­punkt des Unter­nehmens mit der Nach­folge­planung zu beginnen. Denn diese läuft in der Regel in fünf Phasen ab, die sich oft über mehrere Jahre erstrecken. 

Initialisierung: Dies ist die rationalste Phase im Prozess, mit einem klaren Ziel, nämlich die Zukunft des Unter­nehmens sicher­zu­stellen und die eigene Zukunft abzu­sichern. In dieser Phase sollte sich ein Unter­nehmer oder eine Unter­nehmerin auch Gedanken machen, ob er oder sie die Geschäfts­führung oder auch das Eigen­tum über­geben möchte. Mit der Geschäfts­führung kann im Normal­fall jeder­mann beauftragt werden. Das Eigen­tum am Unter­nehmen hingegen wird nach erb­recht­lichen Grund­sätzen über­tragen.

Analyse: Der perfekte Plan wird das erste Mal mit der Realität konfron­tiert und plötz­lich über­wiegen nicht mehr recht­liche und finanzielle Fragen, sondern zwischen­menschliche Themen, da es nun an die Suche eines Nach­folgers oder einer Nach­folgerin geht. 

Evaluation: Unternehmer suchen in einem Nachfolger oft ihr Spiegel­bild. Aber: eine andere Generation hat auch andere Vor­stellungen. Oft möchte man eine Person, die nicht nur den Betrieb weiter­führt, sondern auch die gleichen Wert­vor­stellungen teilt. Hat der Verkaufs­preis zu Beginn viel Bedeutung gehabt, verliert er im Laufe des Prozesses stetig an Gewicht. Es wird immer klarer, dass das Hauptziel die erfolgreiche Übergabe der Firma ist. 

Anbahnung und Abschluss: Viele Unternehmer entscheiden sich für eine schrittweise Übergabe. Dem Nachfolger oder der Nachfolgerin wird oft zuerst ein Teil­bereich der Firma übertragen und schritt­weise mehr Verant­wortung über­geben. Es handelt sich hier um eine heikle Phase, denn die abtretende und die über­nehmende Gene­ration muss eng zusammen­arbeiten. Das birgt viel Konflikt­potenzial. Denn in dieser Phase werden die Konsequenzen der Nachfolge – auch für Mit­arbei­tende, Kunden und das ganze Umfeld – konkret sichtbar, Emotionen aller invol­vierten Personen sind oft direkt im Unter­nehmen spürbar.

Viele Prozesse scheitern in dieser Phase, da die abtretende Generation nicht los­lassen kann, die Rollen nicht klar sind oder der Nach­folger sich für die Über­nahme eines anderen Betriebs entscheidet. 

Loslassen: Für die abtretende Gene­ration empfiehlt es sich, einen Plan für danach zu haben. Um sich vom Unter­nehmen los­reissen zu können, braucht der oder die abtretende Unter­nehmerIn eine neue Beschäf­tigung. Das Loslassen wird zudem erleich­tert, indem man einen sauberen Schluss­strich und ein konkretes Datum für die Über­gabe defi­niert und kommuni­ziert. 


Die Änderung der Rechtslage im Erbrecht per 2023

Die familieninterne Nachfolge ist laut Bundesamt für Statistik in der Schweiz nach wie vor die häufigste Form der Firmen­über­tragung. Per 1. Januar 2023 tritt nun das revidierte Erb­recht in Kraft, das unter anderem auch die Unter­nehmens­nachfolge in der Familie betrifft. 

Die Liberalisierung des Pflichtteilsrechts erleichtert auch die Nachfolgeplanung für Familien­unter­nehmen. Nach neuem Recht sind weniger Pflicht­teils­ansprüche zu befrie­digen und es ist daher einfacher, ein Unter­nehmen ungeteilt einzelnen Erbinnen oder Erben zuzuweisen. Zum Schutz der Miterben sollen Pflichtteile nicht durch Minder­heits­anteile an Unter­nehmen beglichen werden können. Zudem sind Fristen für die Auszahlung der Miterben vorgesehen, damit Unternehmen durch die Nach­folge nicht in Liquiditäts­schwierig­keiten geraten. 

Durch diese Änderungen erhofft sich der Gesetzgeber gleichermassen eine Flexibi­lisierung und Stabili­sierung der generationen­übergreifenden Unternehmens­planung.

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Quellen:

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