Teurere Briefe, höhere Mehrwertsteuer und Abschaffung der Industriezölle: Das ändert sich 2024 für KMU
Das neue Jahr bringt zahlreiche neue Gesetze, die auch für KMU relevant sind. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengetragen.
Verfasst von Loris Gregorio
Neu müssen Unternehmen jährlich mindestens 5000 Pakete verschicken, um mit der Post Einheitspreise vereinbaren zu können. (Bild: iStockPhoto)
Briefe und Pakete kosten mehr
Die Post wird weniger KMU-freundlich: Vertraglich vereinbarte Einheitspreise gelten neu nur noch für Geschäftskunden mit einer Mindestmenge von 5000 Paketen pro Jahr. Zuvor lag diese Zahl mit mindestens 2500 Paketen jährlich bei der Hälfte. Unternehmen, die weniger als 5000 Pakete pro Jahr versenden, bekommen einen automatisierten Monatsrabatt.
Dieser berechnet sich bei den Umsätzen aus folgender Tabelle:
Neben den genannten Änderungen gelten für Geschäftskunden nur noch drei Gewichtsabstufungen: bis 2 kg, 2 bis 10 kg und 10 bis 30 kg. In diesem Dokument erfahren Sie, welche weiteren Änderungen es bei der Post für Geschäftskunden gibt.
Die Post erhöht ausserdem die Preise für Briefe und Pakete für Privatkunden.
Hier eine Auswahl der Preissteigerungen:
- Standard-A-Post-Brief: CHF 1.20 (bisher CHF 1.10)
- Standard-B-Post-Brief: CHF 1.00 (bisher CHF 0.90)
- Economy-Paket bis 2 kg: CHF 8.50 (bisher CHF 7.00)
- Priority-Paket bis 2 kg: CHF 10.50 (bisher CHF 9.00)
Erhöhung der Mehrwertsteuer
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz höhere Mehrwertsteuern. Der Normalsatz beträgt neu 8,1 Prozent, zuvor lag er bei 7,7 Prozent. Auch der reduzierte Satz und der Sondersatz für Beherbergung steigen um je 0,1 Prozentpunkte. Mehrwertsteuern sind für Unternehmen fällig, die jährlich mehr als 100’000 Franken Umsatz erzielen.
Die Änderungen haben zudem Auswirkungen auf die Saldo- und Pauschalsteuersätze. Diese gelten im neuen Jahr wie folgt:
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AHV-Reform 21 tritt in Kraft
Seit dem Jahreswechsel gelten die Änderungen der AHV-Reform 21. Dazu zählt auch die oben beschriebene Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV. Das Rentenalter für Frauen bleibt zwar 2024 noch bei 64 Jahren. Ab 2025 erhöht es sich dann schrittweise um drei Monate pro Jahr, bis es ab Februar 2029 wie bei den Männern bei 65 Jahren liegt (siehe Tabelle). Mit der Reform ist neu auch ein flexiblerer Rentenbezug in der AHV möglich.
▶ Was KMU bei der AHV-Reform beachten müssen, erfahren Sie in unserem Blog.
Zusätzlicher Urlaub beim Tod eines Elternteils nach der Geburt
Bei der Geburt ihres Kindes erhalten Mütter 14 Wochen und Väter zwei Wochen Urlaub. Beim Tod eines Elternteils ist dessen Urlaub bisher verfallen. Neu erhält der hinterbliebene Elternteil zusätzlichen Vater- bzw. Mutterschaftsurlaub:
- Tod der Mutter: Der Vater erhält zusätzlich 14 Wochen Urlaub, wenn die Mutter des Kindes während der 14 Wochen nach der Geburt stirbt. Hinterbliebene Väter müssen den Urlaub unmittelbar und am Stück beziehen.
- Tod des Vaters: Mütter erhalten zwei Wochen Urlaub, wenn der Vater innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt stirbt. Mütter können den Urlaub am Stück oder auch tageweise innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod beziehen.
Bund schafft Industriezölle ab
In der Schweiz gibt es ab diesem Jahr keine Einfuhrzölle mehr für Industrieprodukte. Dies erleichtert den Import von Produkten und ermöglicht Unternehmen Zugang zu günstigeren Dienstleistungen im Ausland. Damit will der Bundesrat den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken und die Wirtschaft nach der Krise beleben.
Mindestzinssatz für Pensionskassen steigt
In der beruflichen Vorsorge (BVG) steigt der Mindestzinssatz ab Januar 2024 von 1 Prozent auf 1,25 Prozent. Dieser Satz bestimmt, zu wie viel Prozent der obligatorische Teil des Vorsorgeguthabens verzinst werden muss. Für den überobligatorischen Teil können die Pensionskassen den Zinssatz selbst bestimmen und legen ihn in aller Regel deutlich tiefer fest. Die berufliche Vorsorge über die Pensionskassen bildet zusammen mit der Unfallversicherung nach UVG die 2. Säule der Vorsorge in der Schweiz.
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Besteuerung von Grenzgängern
Keine Doppelbesteuerung mehr für Arbeitnehmende aus Italien: Im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten: Bei der Besteuerung von Grenzgängern aus Italien gelten neue Regeln. Die Schweiz besteuert nur 80 Prozent ihres Einkommens, zusätzlich werden sie in Italien besteuert. So vermeiden die Länder eine Doppelbesteuerung. Dies gilt für Personen, die seit dem 17. Juli 2023 in der Schweiz arbeiten und weniger als 20 Kilometer von der Grenze entfernt wohnen. Zudem können in Italien lebende Grenzgänger neu bis zu 25 Prozent im Homeoffice arbeiten.
Grenzgänger aus Frankreich: Arbeitgeber müssen Homeoffice-Tage dokumentieren: Für Personen aus Frankreich gelten weiterhin 40 Prozent Homeoffice-Arbeitszeit, ohne dass dies einen Einfluss auf den Grenzgängerstatus oder die Besteuerung hat. Bis spätestens Ende 2024 tritt jedoch eine neue Vereinbarung in Kraft. Zwar gelten weiterhin 40 Prozent Homeoffice. Künftig findet jedoch ein Austausch zwischen der Schweiz und Frankreich statt, bei dem die Anzahl Homeoffice-Tage bekannt gegeben werden muss. Arbeitgebende müssen diese Information für das Steueramt bereitstellen.
Das ändert sich für Grossunternehmen
Klimaberichterstattung
In der Schweiz fehlen klare Klimadaten von Grossunternehmen. Der Bundesrat will mit einer neuen Verordnung Transparenz schaffen. Dies betrifft Firmen mit mindestens 500 Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken.
Grossunternehmen müssen über folgende Punkte öffentlich berichten:
- Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf das Klima
- Finanzielles Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht
- Reduktionsziele bezüglich direkten und indirekten Treibhausgasemissionen sowie die Pläne für deren Umsetzung
OECD-Mindeststeuer
Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) war die Besteuerung von Grossunternehmen nicht mehr zeitgemäss. Darum müssen Konzerne in über 140 Staaten, darunter die Schweiz, neu mindestens 15 Prozent Steuern auf ihren Gewinn bezahlen. Betroffen sind grosse, international tätige Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro. In der Schweiz betrifft das etwa 1 Prozent der Unternehmen.
Das ändert sich 2024 für Private: Das neue Jahr bringt auch zahlreiche Gesetzesänderungen für Privatpersonen. Im Beobachter-Artikel lesen Sie mehr dazu.