Finden Sie die optimale Vorsorgelösung für Ihr Unternehmen
Um für die Mitarbeitenden und sich selbst attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen, können Firmen mehr bieten als nur die obligatorische Vorsorge. Eine Expertin hat die Möglichkeiten aufgezeigt.
Verfasst von Loris Gregorio
Das Schweizer Vorsorgesystem besteht aus drei Säulen. Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge, wo AHV, IV und Ergänzungsleistungen enthalten sind. Die 2. Säule beinhaltet die berufliche Vorsorge (BVG) und die Unfallversicherung (UVG). In der 3. Säule können sich Schweizerinnen und Schweizer privat absichern und Geld ansparen.
Im Webinar von Gryps hat Jennifer Obi, Vorsorgeberaterin der Swiss Life, aufgezeigt, wie Unternehmerinnen und Unternehmer die Vorsorge in der 2. Säule gestalten können. Für Schweizer Arbeitgeber ist es obligatorisch, Jahreslöhne bis 88’200 Franken zu versichern.
Vorsorgeeinrichtungen können diesen Minimalschutz aber auch erweitern und so Löhne bis zu 882’000 Franken versichern. Hier spricht man vom BVG-Überobligatorium. Neben dem Lohn gelten je nach Rechtsform andere Regeln, ob und wie Firmeninhaber in die Vorsorge einzahlen müssen. Mehr Informationen dazu gibt es in der Präsentation des Webinars. ▶ Hier geht’s zum Download.
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Alter der Mitarbeitenden und Unternehmensgrösse spielen eine Rolle
Die Expertin Jennifer Obi erklärt: «Das Gesetz verlangt, dass der Arbeitgeber mindestens so viel einspart wie die Angestellten selbst. Sie können sagen, ich beteilige mich zu 50 Prozent, Sie dürfen sich aber auch höher beteiligen, als Ihre Arbeitnehmende das tun.» So könnte sich ein Unternehmer als Arbeitgeber von der Konkurrenz abheben.
Je nach Konstellation können Unternehmen selbst entscheiden, wie sie ihre Vorsorge gestalten. Eine ältere Belegschaft benötigt etwa eine andere Vorsorgelösung als ein Unternehmen mit vielen jungen Mitarbeitenden. Auch die Grösse des Unternehmens spielt eine Rolle.
Unternehmen können die Vorsorgelösung laufend optimieren
«Wichtig zu wissen ist, dass man nicht eine Lösung für alle Ewigkeiten haben muss. Es kann ja sein, dass eine Lösung heute so stimmt, doch dann gibt es nach einigen Jahren einen Umbruch, eine Veränderung im Unternehmen. Danach kann es sein, dass eine andere Lösung passend ist», erläutert Obi. Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich ein Unternehmen innerhalb von wenigen Jahren vom kleinen Start-up zum grösseren KMU entwickelt.
Institute bieten verschiedene Zusatzlösungen für Unternehmen mit verschiedenen Präferenzen. Die Vorsorgeoptionen der Swiss Life beinhalten beispielsweise jeweils unterschiedliche Möglichkeiten zur Mitbestimmung, zu Renditechancen und Anlagerisiken. Im Webinar präsentierte Vorsorgeexpertin Jennifer Obi Lösungen für vier Zielgruppen, die in der Präsentation ausführlich beschrieben sind. ▶ Hier geht’s zum Download.
Sozialversicherungen für Ihre Mitarbeitenden
Sie tragen die Verantwortung, Ihre Mitarbeitenden im Rahmen der Sozialversicherungen vor Risiken zu schützen. Doch was genau sind hier Ihre Pflichten?
Drei Fragen aus dem Webinar-Publikum
Wie soll ein Unternehmen die Vorzüge der hauseigenen Pensionskasse an Mitarbeitende kommunizieren?
Es gibt verschiedene Basis- und Zusatzverträge, die Unternehmen individuell gestalten können. So können sie unter anderem attraktivere Konditionen in der beruflichen Vorsorge schaffen und diese kommunizieren.
Wie hoch sind die Verwaltungskosten der verschiedenen Lösungen?
Eine Vollversicherungslösung wird gegenüber einer Invest-Lösung höhere Verwaltungskosten haben. Die Kosten sollten aber nicht an oberster Stelle stehen. Ein Unternehmen sollte sich immer erst fragen: Was ist unser Ziel? Später kann man auf die Kosten schauen. Die Kosten sind zudem nicht wesentlich unterschiedlich und fallen nicht zu sehr ins Gewicht. Und sonst darf es das einem auch mal wert sein, etwas höhere Kosten in Kauf zu nehmen. Es kommt den Mitarbeitenden und den Inhabern selbst zugute.
In welche Rechtsform ist eine Zweigniederlassung einzuordnen?
Das ist eine Frage fürs Unternehmensrecht. Aber eine Zweigniederlassung ist in der Regel keine eigene Körperschaft, sondern am Hauptunternehmen angesiedelt. Wenn die Hauptfirma eine GmbH ist, dann wird auch die Zweigniederlassung dazugehören. In diesem Fall sind Mitarbeitende der Zweigniederlassung gleichgestellt wie diese am Hauptsitz.
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