So stellen Sie die optimale Unfallversicherung für ihr Unternehmen zusammen

Die obligatorische Unfallversicherung ist gesetzlich geregelt. Bei der Zusammenstellung der Zusatzdeckungen gibt es aber einiges zu beachten, damit Sie und Ihre Angestellten bei einem Unfall gut abgesichert sind. Ein Experte von Baloise erklärt die wichtigsten Punkte.

Verfasst von Loris Gregorio

Ein Frau sitzt im Büro am Schreibtisch am Computer, daneben stehen Krücken.
Mit Zusatzversicherungen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzliche Sicherheit bieten. (Bild: iStockPhoto)

Alle Angestellten in der Schweiz sind obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Ab einer Arbeitszeit von mehr als acht Stunden pro Woche bei einem Unternehmen sind Mitarbeitende beim jeweiligen Arbeitgeber auch für Nichtberufsunfälle in der Freizeit versichert. Ist dies der Fall, kann die Unfalldeckung bei der privaten Krankenkasse ausgeschlossen und damit Prämien gespart werden.

Berufsunfälle: Wer ist wie versichert?

Doch welche Frage sollten Sie sich als künftiger Arbeitgeber stellen, wenn Sie die Unfallversicherung zusammenstellen? «Für Betriebsinhaber spielt erstmals eine Rolle, welche Rechtsform ein Unternehmen hat», erklärt Markus Meichtry. Er leitet die Produktentwicklung sowie die Vermarktung in den Bereichen Unfall und Krankentaggeldversicherung bei Baloise.

In einer Aktien- oder Kapitalgesellschaft ist der Betriebsinhaber in der Unfallversicherung automatisch mitversichert. Selbstständige fallen nicht in diese Kategorie, sie sind bei einem Unfall über die Krankenkasse versichert. Die Versicherung beschränkt sich dort auf die Pflegeleistungen. Taggelder oder Rentenleistungen bekommen Selbstständige in diesem Fall nicht. 

Selbstständige können sich aber freiwillig der Unfallversicherung ihrer Mitarbeitenden anschliessen. Dies ist empfehlenswert, denn es bringt den Vorteil, dass Erwerbsausfälle versichert sind. Die freiwillige Unfallversicherung bietet damit insbesondere für Selbstständige einen guten Schutz.

Die Grunddeckung der Unfallversicherung ist gesetzlich geregelt. Im Factsheet von Gryps erfahren Sie, welche Kosten die obligatorische Unfallversicherung übernimmt. Ergänzend dazu gibt es Zusatzversicherungen.

Zusatzversicherungen als günstiges Employer Branding

«Das Tolle an einer Ergänzungsversicherung ist, dass man sie bausteinartig zusammenstellen kann», sagt der Experte. Je nach Branche, Betrieb und Mitarbeitenden gibt es bei der Zusatzversicherung unterschiedliche Präferenzen. Meichtry: «Auf der einen Seite ist es spannend, um Mitarbeitenden zusätzliche Sicherheit anzubieten. Auf der anderen Seite ist es ein günstiges Employer-Branding, wenn ein Unternehmen attraktive Zusatzleistungen anbietet.»

Diese Zusatzversicherungen könnten sich lohnen:

1. oder 2. Spitalklasse

  • Versicherung deckt Spitalkosten für die Privat- oder Halbprivatabteilung
  • Mehrkosten für Spitalaufenthalte im Ausland werden übernommen

Invaliditätskapital

  • Die finanziellen Folgen bei Invalidität lassen sich durch ein Kapital auffangen
  • Beispielsweise kann der zweifache Jahreslohn als Kapitalleistung versichert werden
Der Experte macht auf die Möglichkeit einer Abredeversicherung aufmerksamBei z.B. einem unbezahlten Urlaub oder Kündigung (von beiden Seiten) bietet sie Folgendes:
● Weiterführung der gesetzlichen Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle für maximal 6 Monate.
● Gleiche Versicherungsleistungen wie in der obligatorischen Unfallversicherung. Gegenüber der Unfalldeckung der Krankenkasse sind auch hier Taggelder und Renten versichert.

Höhere Löhne versichern

  • Gesetzlich sind Jahreslöhne bis zu 148’200 Franken versichert
  • Mit einer Zusatzdeckung ist es möglich, höhere Löhne zu versichern

Differenzdeckung

  • Verhindert Kürzungen wegen grobfahrlässigem Verhalten und Eingehen von Wagnissen
  • Beispiele für solche Verhalten: Skifahren ausserhalb der Piste, Helm nicht geschlossen, nicht die richtige Sicherheitsausrüstung getragen bei gefährlichen Arbeiten

Gut zu wissen: Die Leistungen der Zusatzversicherung können pro Personengruppe im Unternehmen unterschiedlich festgelegt werden. So kann beispielsweise für sämtliche Mitarbeitende die 1. Spitalklasse versichert werden und für das Kaderpersonal noch zusätzlich ein Invaliditätskapital.

Welche Zusatzversicherungen sind für mein Unternehmen sinnvoll?

Mit einer UVG-Zusatzversicherung können Sie die Versicherungsdeckung für Ihre Angestellten – und für sich selbst – verbessern. Unsere Übersicht zeigt, für wen sich welche Zusatzversicherungen eignen.

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Bei einigen Unternehmen besteht eine Suva-Pflicht

Während einige Unternehmen die Versicherungsgesellschaft selbst wählen können, gibt es für andere die sogenannte Suva-Pflicht. Das Unfallversicherungsgesetz schreibt hierbei vor, welche Unternehmen ihre Mitarbeitenden bei der Suva versichern müssen. Dies betrifft Branchen mit einem erhöhten Unfallrisiko – unter anderem Firmen im Hoch- und Tiefbau, Transportunternehmen oder Architekturbüros.

Es besteht eine Liste mit Branchen, die der Suva unterstellt sind. In Spezialfällen beurteilt die Suva ein Unternehmen, ob es ihr unterstellt ist oder nicht. Dabei sind die Arbeitgeber meldepflichtig. Die gesetzliche Regelung findet sich im Unfallversicherungsgesetz unter Artikel 66.

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