Weniger Lohn, höhere Dividende: Steuertipps für KMU von der Expertin
Was sind die grössten Stolpersteine für Unternehmen bei den Steuern? Sandra Maurer, Steuerexpertin beim Beobachter, beantwortete im Praxis-Webinar zahlreiche Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
Verfasst von Reto Stauffacher
Das sogenannte Delkredere ist eine von vielen Möglichkeiten, um Steuern zu optimieren. (Bild: iStockPhoto)
Für alle Unternehmen sind die Steuern ein wesentlicher Kostenfaktor. Steuereinsparungen sind jedoch nur im oft engen Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich. Die Bildung stiller Reserven oder eine sinnvolle Lohn- und Dividendenstrategie sind zwei von mehreren Möglichkeiten, wie Sie die Steuerbelastung reduzieren können.
Sandra Maurer, Expertin beim Beobachter-Beratungszentrum, stand Gryps gleich zweimal für eine Online-Veranstaltung zur Verfügung: In einer Online-Sprechstunde Ende März zeigte Sie, wie Einzelunternehmerinnen und Selbstständige ihre Steuern optimieren können (die Zusammenfassung lesen). Und in einem Praxis-Webinar gab Sie Steuertipps für Unternehmerinnen und Unternehmer (das Webinar in voller Länge schauen).
Ein paar Tipps für KMU von Sandra Maurer in aller Kürze
Sinnvolle Lohn- und Dividendenstrategie: Als KMU-Inhaber ist der Bezug einer Dividende aus steuerlicher Sicht lukrativer als ein Lohnbezug, denn bei der Dividende wird die wirtschaftliche Doppelbelastung gemindert. Beachten Sie, dass Ihr Gehalt im Zusammenhang mit einer Dividendenausschüttung branchenüblich sein muss. Ist das nicht der Fall, kann die zuständige Ausgleichskasse die Dividende oder einen Teil der Dividende als Lohn umqualifizieren.
Bilden Sie stille Reserven: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, stille Reserven zu bilden, die von den Steuerbehörden anerkannt sind. Dabei werden in der Bilanz und Erfolgsrechnung gegenüber Dritten gewisse Vermögenswerte unterbewertet und Schulden überbewertet.
Die vier gängigsten Möglichkeiten sind:
- Lohn- und Dividendenstrategie: Beschäftigt Ihr Unternehmen Angestellte, können Sie bei hohen Gewinnen zusätzliche Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Dadurch werden Arbeitgeberbeitragsreserven (Prämienreserven) gebildet, diese reduzieren den Unternehmensgewinn und damit auch die Steuerbelastung.
- Delkredere: Rechnungen von Kunden werden nicht immer pünktlich und zuverlässig bezahlt. Ist in Zukunft mit dem Debitorenverlust zu rechnen, muss dies als Delkredere in der Buchhaltung berücksichtigt werden. Ist der Zahlungseingang ungewiss, muss das Verlustrisiko Ende Jahr abgeschätzt und über das Konto Delkredere gebucht werden. Die meisten kantonalen Steuerbehörden akzeptieren eine Pauschale von 10 Prozent auf den gesamten Debitorenbestand.
- Warendrittel: Steuerpflichtige, die ein mengenmässig vollständiges Inventar führen und der Veranlagungsbehörde genügend Angaben über die Anschaffungs- und Herstellkosten bzw. den Marktwert liefern, können nach der Berücksichtigung der handelsrechtlich erforderlichen Wertberichtigungen gemäss Praxis der Steuerbehörden in der Regel eine zusätzliche Wertberichtigung von höchstens einem Drittel vornehmen.
- Garantierückstellung: Stellt Ihr Unternehmen Produkte her oder erbringt Dienstleistungen mit einer Garantieverpflichtung, erlaubt die Steuerbehörde eine Berücksichtigung der allfällig zukünftigen Garantieverpflichtungen: Pauschal akzeptieren die meisten Steuerbehörden einen Abzug von 2 Prozent auf den garantiepflichtigen Umsatz.
Abschreibungen vermindern den Wert von Aktiven in der Buchhaltung. Es können zum Beispiel Fahrzeuge, Maschinen oder Immobilien abgeschrieben werden, die mit der Zeit und Nutzung an Wert verlieren. Solche Abschreibungen müssen geschäftsmässig begründet sein und sind nur im Rahmen von Richtsätzen zugelassen.
Zudem gibt Sandra Maurer im Webinar Tipps, wie Sie den Geschäfts- und Privataufwand sinnvoll abgrenzen und damit Steuern sparen können. Ausserdem zeigt sie, was Sie beim Erstellen des Jahresabschlusses sowie beim Ausfüllen der Steuererklärung für Unternehmen beachten sollten und was bei der Revisionspflicht gilt. Hier können Sie das gesamte Praxis-Webinar mit Sandra Maurer inklusive Fragerunde anschauen oder die Präsentation herunterladen (nur für registrierte Nutzerinnen und Nutzer von Gryps).
Zur Expertin: Sandra Maurer ist eidg. dipl. Treuhandexpertin & MAS FH in Treuhand und Unternehmensberatung sowie Beraterin im Beratungszentrum des Beobachters in den Fachbereichen Finanzen, Steuern, Sozialversicherungen und Arbeit.
- Welche Steuertipps Sandra Maurer für Einzelfirmen und Selbstständige bereithält, können Sie in unserem Blogpost nachlesen. Sie sagt: «Bussen aus dem Strassenverkehr können Sie definitiv nicht von den Steuern abziehen.»
- Weitere Steuertipps finden Sie in diesem Interview mit dem selbstständigen Steuerberater Meriton Krasniqi. Er sagt: «Das Thema Steuern begleitet uns bis zu unserem Lebensende. Nur schon deshalb sollte man sich dafür Zeit nehmen.»