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Bauversicherung

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Bauversicherung – das Wichtigste

  • Die Bauherrenhaftpflicht wird ab einer Bausumme von 100’000 CHF abgeschlossen. Liegt die Bausumme darunter, kommt in den meisten Fällen die Privathaftpflicht zum Tragen.
  • Wenn die Bausumme über 20’000 CHF beträgt, sollte eine Bauwesenversicherung abgeschlossen werden.
  • Zur Grunddeckung kann auch eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die Erdbebenschutz, Bauherren-Rechtsschutz, Deckung von Schäden bei inneren Unruhen und Kosten für die Reparatur beim Bau beschädigter Baumaschinen beinhaltet.

Auswahlkriterien für Bauversicherung

Der Abschluss einer Bauversicherung dient als Präventivschutz bei Bauvorhaben wie Neu- und Umbau. Eine umfassende Vorabklärung und Beratung schützt vor (finanziellen) Überraschungen. Diese Punkte sind bei der Auswahl der Bauversicherung wichtig:

  • Welche Versicherungen bieten den gesuchten Schutz?
  • Vertragsstart, Vertragsdauer und Vertragsende
  • Möglichkeit allfälliger Kombinationen mit Zusatzversicherungen prüfen
  • Deckungssumme und Selbstbehalt


Bauversicherung Kosten

Die Bauversicherung Kosten setzen sich aus diesen Faktoren zusammen:

  • Höhe der Bausumme und Anzahl Versicherungen, die Sie abschliessen
  • Risikobeurteilung des Bauvorhabens
  • Fristgerechter Abschluss der Versicherungen
  • Welche Zusatzversicherungen sind nötig?

Die Bauherrenhaftpflicht Versicherung muss abgeschlossen werden, wenn die Baukosten 100’000 CHF überschreiten. Was darunter liegt, wird von der privaten Haftpflicht abgedeckt. Die Prämie einer Bauversicherung kostet im Minimum 200 CHF bis 400 CHFpro Auftragsperiode, steigt aber mit erhöhter Bausumme und grösserem Risiko. Der Abschluss einer Bauwesenversicherung wird fällig bei Baukosten ab 20’000 CHF.

Beispiel: Eine Privatperson baut ein neues Haus, wobei sich die Bausumme auf 600’000 CHF beläuft. Das Bauvorhaben wird von einer Expertise beurteilt, wobei keinerlei besonderen Risikoaspekte festgestellt werden. Versicherungsagentur A hält in der Police eine Prämienhöhe von 1’200 CHF fest. Versicherer B stellt eine Offerte mit einer Prämie von 1’600 CHF.


Bauversicherungen Vergleich

Bauversicherungen bieten Schutz bei einem Neubau oder einer Renovation. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung wird die Bauherrschaft vor drohenden Forderungen geschädigter Dritter geschützt. Eine Bauwesenversicherung deckt potentielle Beschädigungen am entstehenden Bauwerk ab. Zudem ermöglichen viele Zusatzversicherungen eine noch umfassendere Deckung. Baugarantie-Versicherungen schützen den Bauherrn bei Konkurs des Bauunternehmens. Es gibt diese Bauversicherungen:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Bauwesenversicherung
  • Baugarantie-Versicherung
  • Viele Zusatzversicherungen für die individuelle Abdeckung


Bauherren­haftpflicht­versicherung

Entsteht in Folge eines Neubaus oder einer Renovation Schaden bei Dritten, haftet der Bauherr. Dabei ist es irrelevant, ob der Schaden vom Bauherrn selbst oder einem Handwerker verursacht worden ist (Kausalhaftung). Schutz bietet die Bauherrenhaftpflicht, die ab einer Bausumme von 100'000 CHF abgeschlossen werden sollte. Liegt die Bausumme darunter, kommt bei den meisten Versicherungsgesellschaften die Privathaftpflicht zum Tragen.


Bauwesenversicherung

Sämtliche an einem Bau involvierten Parteien erhalten durch die Bauwesenversicherung Schutz vor Haftung im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung des entstehenden Bauwerks. Abgedeckt werden entstandene Schäden durch Bauunfälle, Vandalenakte, Diebstahl und Feuerschäden. Die Bauwesenversicherung sollte ab einer Bausumme von 20'000 CHF abgeschlossen werden. Die Aspekte werden geschützt:

  • Bauunfälle: Zerstörung oder Beschädigung des Bauwerks
  • Feuer, Blitzschlag, Explosionen, Flugzeugabsturz
  • Elementarschäden wie Überschwemmung, Sturm oder Hagel
  • Diebstahl auf der Baustelle


Zusatzversicherungen für Bauherren

Die Grunddeckung durch Bauherren-Haftpflicht- und Bauwesenversicherung kann mit diversen Erweiterungen ausgestattet und durch Zusatzdeckungen erweitert werden. Angebot und Kosten variieren nach Versicherer. Typische Beispiele hierfür sind:

  • Erdbebenschutz
  • Kosten für die Reparatur beim Bau beschädigter Baumaschinen
  • Bauherren-Rechtsschutz
  • Deckung von Schäden bei inneren Unruhen

Zusätzlich ist eine Gebäudeversicherung  schweizweit obligatorisch, ausser in den Kantonen Genf, Tessin und Wallis, und deckt Feuer- und Elementarschäden ab. Ein Bauvorhaben sollte vorgängig bei der Gebäudeversicherung angemeldet werden.


Baugarantie-Versicherung

Die Baugarantie-Versicherung ist keine Versicherung im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr eine Bürgschaft, welche von einer Bank oder einem Versicherungsunternehmen übernommen wird. Grundvoraussetzungen auf Seiten des Bauunternehmers sind eine nachweislich gute Bonität und positiv bewertete fachliche und moralische Fähigkeiten. Die Baugarantie schützt beide Parteien gleichermassen durch diese Garantieformen:

  • Offertgarantie: Gibt dem Bauherrn die Sicherheit, dass der Unternehmer die Verpflichtungen der Offerte einhält.
  • Anzahlungsgarantie: Stellt Vorauszahlungen sicher, für den Fall, dass der Unternehmer diese schuldig wird.
  • Ausführungsgarantie: Treten beim Unternehmer Zahlungsschwierigkeiten ein, wird der Mehraufwand des Bauherrn bei Beauftragung einer Drittfirma gedeckt.
  • Werksgarantie: Bietet Sicherheit für nachträglich entdeckte Mängel, deren Behebung der Unternehmer ablehnt.


Welche Versicherung deckt welchen Schadenfall?

  • Die Bauherrenpflicht schützt Bauherren bei Schäden von Dritten hinsichtlich Personen- und Sachschäden.
  • Die Bauwesen-Versicherung deckt Kosten bei Schäden am Bauwerk sowie Diebstahl von Bauteilen vor Bauabnahme ab.
  • Die Betriebshaftpflicht der Bauunternehmer schützt Bauunternehmer bei Schäden von Dritten bezüglich Personen- und Sachschäden, Schäden an der Liegenschaft und Schäden am Bauwerk betreffend Mängelfolgeschäden und Schäden durch den Baubetrieb.
  • Die Baugarantie deckt offene und versteckte Mängel, welche erst nach der Bauabnahme zutage treten. Die Laufzeit der Garantie beträgt bei offenen Mängeln 2 Jahre und bei versteckten 5 Jahre.
  • In den meisten Kantonen ist der Schutz vor Feuer- und Elementarschäden bereits in der obligatorischen Gebäudeversicherung inkludiert. Kein Obligatorium besteht in den Kantonen Genf, Wallis und Tessin.

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Sandro Weber

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