BVG-Prämien
Bei der Berechnung der BVG-Prämie spielen vor allem von diesen Faktoren eine Rolle:
- Lohnsumme und Alter der Mitarbeitenden
- Leistungen: BVG-Minimallösung, bessere Versicherung, Kaderplan
- Vollversicherung oder teilautonome BVG-Lösung
Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen mindestens die Hälfte der BVG-Prämien für Ihre Mitarbeitenden übernehmen.
So setzt sich die BVG-Prämie zusammen
Die Prämien für die Pensionskassenlösung setzen sich aus drei Teilen zusammen.
- Sparteil
Das Alterssparen macht den grössten Anteil am BVG-Beitrag aus. Sie bestimmen, ob der Sparteil dem gesetzlichen Minimum entspricht oder ob er grösser sein soll. Je höher der Sparanteil, desto höher das spätere Altersguthaben und damit die Rente oder das Kapital, das Ihre Mitarbeitenden im Pensionsalter erhalten. Aber die Kosten für Sie steigen dadurch ebenfalls an: Auch wenn der Sparteil höher ist als gesetzlich vorgeschrieben, muss der Arbeitgeber die Hälfte des BVG-Beitrags übernehmen. - Risikoprämie
Mit diesem Teil der Prämie werden die Versicherungsleistungen bei einem Todesfall und bei Invalidität finanziert. Das ist der Bereich, in dem sich die Angebote am stärksten unterscheiden. Prüfen Sie in den Offerten, nach welchen Parametern die Pensionskasse die Risikoprämien festlegt. Ist die Geschäftstätigkeit respektive die Betriebsart ausschlaggebend oder gibt es einen Einheitssatz? - Verwaltungskosten
Zwar machen die Zahlungen an den Verwaltungsaufwand der Pensionskasse den kleinsten Teil des BVG-Beitrags aus, doch sie schmälern die Renten der Versicherten. Die Pensionskassen sind verpflichtet, die Aufteilung dieser Kosten im Jahresbericht transparent auszuweisen. Viele tun dies auch in der Offerte, andere offerieren für die Risikoprämie und die Verwaltungskosten einen Gesamtbetrag. Das erschwert einen Vergleich der Angebote.
Die Prämien für den obligatorischen Teil des BVG
Wenn Sie für Ihre Mitarbeitenden die gesetzlich vorgeschriebene minimale Pensionskassenlösung wählen, werden die Sparbeiträge so nach dem Alter abgestuft:
- 25–34 Jahre 7% des koordinierten Lohnes
- 35–44 Jahre 10%
- 45–54 Jahre 15%
- 55–65 Jahre 18%
Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zahlen also für eine BVG-Minimallösung zwischen 3,5% und 9% der versicherten Lohnsumme. Hinzu kommen die Risikobeiträge und der Verwaltungskostenanteil.
Kostentipps
- Benötigen Sie auch eine Unfallversicherung oder eine Krankentaggeldversicherung? Dann lohnt es sich, nach einem Kombi-Angebot zu fragen. Verschiedene Anbieter offerieren günstigere Prämien, wenn Sie gleichzeitig auch eine UVG- oder eine KTG-Versicherung abschliessen.
- Fragen Sie bei Ihrem Branchenverband, ob dieser eine Pensionskasse führt. Solche BVG-Lösungen sind zwar meist standardisiert und bieten wenig Wahlmöglichkeiten. Dafür halten sich die Prämien im Rahmen.
- Möchten Sie Kaderangestellte mit einer grosszügigen Pensionskassenlösung ans Unternehmen binden? Dann kann ein 1e-Plan eine gute Wahl sein. Insbesondere die Risikoprämien liegen oft deutlich tiefer als bei anderen BVG-Lösungen. Es lohnt sich allerdings, verschiedene Angebote zu prüfen – die Unterschiede sind oft recht hoch.
- Ist Ihnen grösstmögliche Sicherheit wichtig, werden Sie auf eine Vollversicherung setzen. Die Prämien sind zwar höher als diejenigen für eine teilautonome Lösung, dafür sind Sie sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden nicht für eine Unterdeckung mitzahlen müssen.
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In aller Kürze – FAQ zu den BVG Prämien
Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen mindestens die Hälfte der BVG-Prämien für Ihre Angestellten bezahlen. Die andere Hälfte können Sie Ihren Mitarbeitenden vom Lohn abziehen. Es steht Ihnen frei, auch mehr als die Hälfte zu übernehmen.
Die Kosten der BVG-Versicherung hängen in erster Linie von den Leistungen ab, die der Vorsorgeplan Ihrer Pensionskasse enthält. Am günstigsten ist die Versicherung des BVG-Minimums. Teurer sind überobligatorische Leistungen und Kaderversicherungen, doch mit solchen Angeboten verschaffen Sie sich Vorteile bei der Rekrutierung von Fachkräften.
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Sandro Weber
Leiter Kundenberatung