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Alles, was Sie über die Hausverwaltung wissen müssen

Sie suchen eine passende Hausverwaltung für die Betreuung von vermieteten Wohnhäusern, Gewerbeobjekten oder Eigentumswohnungen? Mit Gryps erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Offerten. Füllen Sie dazu einfach unseren Fragebogen aus.

Hier erfahren Sie zudem alles über die Aufgaben der Verwaltungen und die zu erwartenden Kosten.

Hausverwalter für Ihre Immobilie engagieren

Ein Hausverwalter kann die Verwaltung von einzelnen, vermieteten Wohneinheiten oder auch für ein ganzes Haus oder einer Wohnanlage übernehmen. Die Hausverwaltung wird vom Eigentümer engagiert, vertritt dessen Interessen und übernimmt die Objektpflege und die Betreuung der Mieter. So soll die Werterhaltung der Immobilie sichergestellt und optimale Rentabilität erwirtschaftet werden.

Die Hausverwaltung kontaktiert Sie als Eigentümer in gewünschten Abständen um wichtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit Bewirtschaftung, Mieter und Budgetierung zu besprechen sowie gemeinsam Massnahmen und Ziele festzulegen. So haben Sie stets die Kontrolle über Ihre Liegenschaft mit minimalem Aufwand.

Aufgaben von Haus­verwaltungen

Da die Aufgaben einer Hausverwaltung nicht gesetzlich geregelt sind, müssen sie entsprechend nach den Wünschen des Eigentümers festgelegt werden. Dabei ist wichtig vor der Anstellung eines Hausverwalters genau zu ermitteln, welche Aufgaben dieser übernehmen soll. Gehen Sie keine langjährigen Verträge ein, damit Sie bei Unzufriedenheit die Immobilienverwaltung schnell wechseln können.

Die Aufgaben vom Hausverwalter werden in zwei Bereiche aufgeteilt:

Administrative Hausverwaltung

  • Liegenschaftsverwaltung (Buchhaltung)
  • Mietverträge und Mietzinsanpassungen etc.
  • Wohnungsbesichtigungen und (Neu-) Vermietungen
  • Nebenkostenabrechnungen am Jahresende
  • Regelung von Versicherungsverträgen
  • Immobilienbewertung

Technische Hausverwaltung

  • Instandhaltung, Wartung, Renovierung und Sanierungen
  • Kontakt mit Handwerkern
  • Verträge für Haus- und Gartenpflege

Hausverwaltung für Immobilien aus Erbschaft

Wenn Grundbesitz zum Nachlass einer verstorbenen Person gehört und eine Erben­gemeinschaft oder ein Erbe damit konfrontiert wird, kann die Handhabung sehr komplex werden.

Bei einer Erben­gemeinschaft (auch Gesamthands­gemeinschaft genannt) hat ein einzelner Miterbe keinen gegenständlich abgrenzbaren Anteil an einer zur Erbschaft gehörenden Immobilie. Daher ist auch eine Veräusserung der Immobilie nur mit Zustimmung aller Miterben möglich. Besonders im Falle des Verkaufs einer Immobilie aus einer Erbschaft kann es zu Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft kommen.

Eine Verwaltung kann Sie zum Thema Erbschafts­steuer bei einer Immobilie beraten, Sie bei Gesprächen innerhalb der Erbengemeinschaft unterstützen und die Verwaltung der Immobilie selbst übernehmen.

Verwaltung der Immobilie in der Erbengemeinschaft

Als Erbengemeinschaft müssen Sie sich zuerst auf eine Hausverwaltung einigen. Zu den Verwaltungs­massnahmen gehören Instandsetzungs­massnahmen der Immobilie, die Vermietung an Dritte als auch die Vertrags­abschlüsse mit Dienstleistern wie Hauswart, Techniker etc. Als Erbengemeinschaft muss eine Einstimmig­keit vorliegen, um beispielsweise Renovierungen vorzunehmen oder in Auftrag zu geben oder eine Immobilie zu veräussern (Einstim­migkeits­prinzip). Sollte keine Einigung möglich sein, wird eine Erb­teilungsklage eingereicht.

Als Verwaltungsaufgaben wird zwischen ordnungs­gemässer Verwaltung und ausserordentlicher Verwaltung unterschieden. Eine ordnungs­gemässe Verwaltung umfasst die Aufgaben, welche zur Erhaltung, Nutzung oder Mehrung des Nachlasses beitragen, beispielsweise die Vermietung der leerstehenden Wohnräume. Hierbei ist eine einstimmige Zustimmung aller Miterben in der Erben­gemeinschaft notwendig. Als ausser­ordentliche Verwaltung, auch Not­verwaltung genannt, werden unaufschiebbare Massnahmen gezählt, die sofort erfolgen sollten, beispielsweise die Reparatur von einem Sturmschaden. Hier wäre eine Zustimmung einer einfachen Mehrheit ausreichend.

Die Verwaltungskosten innerhalb einer Erben­gemeinschaft werden im Verhältnis der Erbquoten verteilt.

Was Sie als Eigentümer einer Liegenschaft beachten sollten, wenn Sie diese auf Ihre Kinder übertragen möchten, erfahren Sie in diesem Beitrag im Beobachter Guide.

Erfahren Sie in diesem Artikel vom Beobachter, wie ein Erbvorbezug einer Immobilie gerecht vollzogen wird.


Hausverwalter für ein Einfamilien­haus

Als Renditeobjekt oder auch aufgrund eines Erbes kann auch für ein Einfamilien­haus (EFH), ein Doppel­einfamilien­haus (DEFH), ein Reihenhaus bzw. einer Doppel­haus­hälfte eine Haus­verwaltung beauftragt werden. Der Hausverwalter würde sich um die Betreuung der Mieterinnen und Mieter kümmern, die Buchhaltung führen und gegebenenfalls einen Hauswart einsetzen. So können Sie sich als Immobilienbesitzer entlasten und müssen nicht regional ansässig sein, sondern können auch aus der Ferne von einem Haus­verwalter profitieren.


Entdecken Sie die detaillierten Auswahlkriterien für Immobilienverwaltungen.

Häufige Fragen zur Haus­verwaltung

Grundsätzlich wird das Honorar für den Hausverwalter dem Brutto­mietzins angepasst. Je grösser die Wohnalage, desto geringer wird der prozentuale Honorar­ansatz. Hier gelangen Sie zur Kostenübersicht.

Die Verwaltung einer Immobilie wird vom Besitzer selbst, einem Stockwerkeigentümer oder eben einer professionellen Verwaltung übernommen. Durch einen Immobilienverwalter und sein Know-how wird dem Eigentümer viel Zeit und Mühe erspart. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist die neutrale Position der Verwaltung in Uneinigkeiten und Streit­fällen.

Eine Hausverwaltung aus der Umgebung hat den Vorteil, dass der Verwalter sich mit den lokalen Gegebenheiten auskennt und rasch vor Ort sein kann. Wichtiger ist die Nähe bei grösseren Liegen­schaften mit häufigen Neu­vermietungen, da dies der Verwaltung Zeit spart.

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Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.

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Sandro Weber

Sandro Weber

Leiter Kundenberatung

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