Revision für Unternehmen
Ist Ihr KMU zur Revision verpflichtet und benötigen Sie eine Revisionsstelle? Ob eingeschränkte Revision, ordentliche Revision oder Sacheinlagegründung – in vielen Fällen ist das Hinzuziehen eines Revisors Pflicht. Bei Gryps können Sie kostenlos Offerten von passenden Revisionsexperten anfordern.
Unsere KMU-Einkaufsexperten arbeiten mit einer Vielzahl an qualifizierten Revisionsunternehmen in der Schweiz zusammen und wählen bis zu 3 passende für Ihr KMU aus. Geben Sie dazu Ihre Anforderungen im Fragebogen an.
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Revisionspflicht in der Schweiz
Die erste Frage: Gilt die Revisionspflicht auch für Ihr Unternehmen?
Jede GmbH, jede AG, jede Genossenschaft ist grundsätzlich zur Revision verpflichtet. Eine Revisionspflicht besteht auch für Vereine und Stiftungen. Ob eine ordentliche oder eine eingeschränkte Revision nötig ist, hängt von der Grösse des Unternehmens und vom Umsatz ab. Das sind die Eckpunkte zur Revisionspflicht in der Schweiz:
- Die wenigsten KMU erfüllen die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision, sind also grundsätzlich zur eingeschränkten Revision verpflichtet. Wann eine ordentliche Revision nötig ist, sehen Sie in unserer Übersicht zu den Revisionsarten.
- Kleine GmbHs und AGs können ganz auf eine Revision verzichten – Opting-out –, wenn sie gewisse Schwellenwerte nicht überschreiten.
- Keine Revisionspflicht besteht bei Einzelunternehmen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften.
Beschäftigen Sie mehr als zehn Mitarbeitende ist eine Revision für Ihre Aktiengesellschaft oder Ihre GmbH Pflicht. Machen Sie sich auf die Suche nach einer passenden Revisionsstelle. Am einfachsten füllen Sie den Fragebogen aus, um Offerten von passenden Revisionsfirmen anzufordern.
Diese Aufgaben übernimmt ein Revisionsunternehmen
Ein Revisionsunternehmen nimmt eine externe unabhängige Überprüfung eines Unternehmens, genauer gesagt der Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung) und der Gewinnverwendung, vor. Dabei nimmt es die Geschäftszahlen unter die Lupe und prüft, ob sich darin «wesentlich» falsche Angaben befinden.
Diese objektive und unabhängige Prüfung durch den externen Revisor dient in erster Linie dem Schutz der Aktionäre oder Gesellschafter und der Gläubigerinnen. Sie bringt aber auch Ihnen als Inhaber oder Inhaberin viel: Kommen bei der Revision der Jahresrechnung Unstimmigkeiten in Ihren Büchern zum Vorschein, können Sie diesen bereits in einem frühen Stadium nachgehen, Geschäftsprozesse verbessern und so als Unternehmen generell Fortschritte erzielen. Nicht zuletzt, weil auch die Führungs- und Überwachungsprozesse in Ihrem Unternehmen evaluiert werden.
Aufgaben einer Wirtschaftsprüfungsfirma
Aufgabe einer Wirtschaftsprüfungsfirma ist es, tief in die Strukturen, Risikobereiche und Probleme eines Unternehmens hineinzublicken. Sie prüfen nicht nur die Buchführung (externe Revision), sondern kontrollieren auch, ob die Kontrollsysteme und Geschäftsprozesse tatsächlich funktionieren (interne Revision). Auch bei komplexeren Geschäftsvorgängen – etwa einer Sacheinlageprüfung, einer Unternehmensbewertung oder Liquidationsprüfung – werden Wirtschaftsprüfungsfirmen hinzugezogen.
Die grossen Wirtschaftsprüfungsfirmen richten ihre Dienstleistung überwiegend auf die komplexen Fragestellungen mittelgrosser und grosser Kapitalgesellschaften aus. Für kleine KMU sind sie meist nicht die idealen Ansprechpartner, diese sind mit einem kleineren Revisions-, Treuhand- oder Steuerbüro oftmals besser bedient.
So wählen Sie den passenden Revisor
Ist Ihr Unternehmen revisionspflichtig, müssen Sie einen passenden Revisor, eine passende Revisionsexpertin wählen. Dabei sind diese Punkte zu klären:
- Qualifikationen: Handelt es sich beim Revisor um einen geprüften und zugelassenen Revisor in der Schweiz?
- Art der Revision: Bietet der Revisor die gewünschte Revisionsart (ordentliche oder eingeschränkte Revision) an?
- Unabhängigkeit: Ist das Revisionsunternehmen unabhängig von Ihrem Unternehmen und kann es den Prüfungsentscheid objektiv fällen? Besonders streng sind die Anforderungen bei der ordentlichen Revision. Bei der eingeschränkten Revision darf ein Revisor unter Umständen an der Buchführung Ihres Unternehmens mitwirken. Was möglich ist und was nicht, kann Ihnen Ihre Treuhänderin sagen, wenn Sie mit ihr über eine mögliche Übernahme der Revision sprechen.
- Grösse: Passt die Grösse des Revisionsunternehmens zur Grösse Ihres KMU? Grosse Revisionsunternehmen spezialisieren sich oft auf grosse Unternehmen, während kleinere Revisionsfirmen auf KMU zugeschnittene Angebote offerieren können.
- Kenntnis internationaler Standards: Ist Ihr Unternehmen international tätig, sollten Sie einen externen Revisor wählen, der mit den internationalen Standards und regulatorischen Anforderungen vertraut ist. Der Revisor sollte Expertise in grenzüberschreitenden Transaktionen mitbringen und wissen, wie diese buchhalterisch zu handhaben sind.
- Auch wenn es bei der eingeschränkten Revision unter Umständen zulässig ist, dass der Revisor an der Buchführung Ihres KMU beteiligt ist, entscheiden Sie sich besser für eine gänzlich unabhängige Revisorin. So vermeiden Sie das Risiko, dass die Bewertung nicht objektiv ist, was nach aussen den besseren Eindruck hinterlässt.
- Mit den heutigen digitalen Möglichkeiten spielt die räumliche Nähe des Revisionsunternehmens keine grosse Rolle mehr. Bei der Wahl des Revisionsexperten sollten Erfahrung und Kompetenzen klar im Vordergrund stehen.
Arten von Revisionsfirmen
Je nach Ausbildung und Qualifikation wird unterschieden zwischen:
- Zugelassene Revisoren: Sie haben eine Ausbildung im Bereich Rechnungswesen absolviert und mindestens ein Jahr Berufserfahrung.
- Zugelassene Revisionsexperten: Hierbei handelt es sich um...
- eidgenössisch diplomierte Wirtschaftsprüfer oder Treuhandexpertinnen mit fünf Jahren Berufserfahrung sowie
- andere Personen, die eine Ausbildung im Bereich Rechnungswesen absolviert und zwölf Jahre Berufserfahrung gesammelt haben.
- Staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen: Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben eine Zulassung, Revisionsdienstleistungen für Publikumsgesellschaften zu erbringen und stehen unter staatlicher Aufsicht.
Die Details dazu regelt das Revisionsaufsichtsgesetz (RAG), für die Registrierung ist die eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde zuständig.
Kosten
Die Kosten für eine Revision werden meist nach Aufwand und mit fixem Stundensatz berechnet. Beeinflusst werden die Preise hauptsächlich von der Art der Revision (eingeschränkt, ordentlich), der Grösse und der Komplexität Ihrer Firma sowie der Notwendigkeit von branchenspezifischen Kenntnissen. Ein Beispiel:
Eine GmbH mit 10 Mitarbeitenden und einem Umsatz von 1,5 Millionen Franken muss für eine eingeschränkte Revision mit Kosten von 2'400 bis 5'000 Franken rechnen
Weitere Informationen zu den Kosten von Revisionsfirmen in der Schweiz sowie Kostenbeispiele finden Sie in unserem Kostenplaner.
Unterschied zwischen der ordentlichen und eingeschränkten Revision
Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte zu den verschiedenen Revisionsarten.
Eingeschränkte Revision – häufigste Revisionsart für KMU
Voraussetzungen:
Grundsätzlich nötig ist die eingeschränkte Revision für alle Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, wenn sie die Voraussetzungen für die ordentliche Revision nicht erfüllen – es sei denn, sie verzichten auf die Revision.
Art des Revisors:
Zugelassener Revisor
Was wird geprüft?
- Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Gewinnverwendung)
- Risikobeurteilung des Verwaltungsrats
Ordentliche Revision – vor allem für grosse Publikumsgesellschaften
Voraussetzungen
Zwingend ist die ordentliche Revision für Aktiengesellschaften, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Pflicht zum Erstellen einer Konzernrechnung
- Überschreiten dieser Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren:
- Bilanzsumme: 20 Millionen Franken
- Umsatzerlös: 40 Millionen Franken
- 250 Vollzeitstellen
- Aktionäre / Gesellschafter, die mindestens 10% des Aktien- oder Stammkapitals vertreten, fordern eine ordentliche Revision.
- Die Firma ist an einer Börse kotiert oder hat Anleihen herausgegeben.
Eine freiwillige Unterstellung ist möglich.
Art des Revisors
Zugelassener Revisionsexperte (für Publikumsgesellschaften: staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen)
Was wird geprüft?
- Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Gewinnverwendung)
- Internes Kontrollsystem (IKS)
- Risikobeurteilung des Verwaltungsrats
- Weiteres (z. B. Konzernrechnung)
Opting-out: Dann können KMU auf die Revision verzichten
Voraussetzungen:
Ein Verzicht auf die eingeschränkte Revision (Opting-out) ist möglich, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr Unternehmen zählt im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen (wobei Lehrlinge nicht mitzählen).
- Sämtliche Aktionäre oder Gesellschafterinnen stimmen dem Verzicht zu.
- Ihr Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen für die ordentliche Revision nicht.
- Eine ordentliche Revision benötigen in der Regel nur Grosskonzerne wie IBM, ABB, UBS etc. Für KMU reicht eine eingeschränkte Revision im Normalfall aus.
- Für ein KMU mit eingeschränkter Revision genügt ein zugelassener Revisor. Für eine ordentliche Revision oder in ganz speziellen Situationen benötigen Sie einen zugelassenen Revisionsexperten.
Als Gründer oder Gründerin einer AG oder GmbH reichen Sie Ihre Erklärung beim Handelsregisteramt ein.
Für das Opting-out einer bestehenden Gesellschaft müssen Sie dem Handelsregisteramt zusätzlich zur KMU-Erklärung weitere Unterlagen mitschicken, etwa die Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Jahresberichte sowie die Verzichtserklärungen aller Aktionärinnen oder Gesellschafter. Unter Umständen ist zudem eine Statutenänderung nötig. Lassen Sie sich beraten, etwa von Ihrem Treuhänder oder einer Notarin.
Deshalb lohnt sich die freiwillige Revision für Unternehmen
Auch wenn die Revision für Ihr Unternehmen oder Start-up keine Pflicht sein sollte, kann es sich lohnen, sich freiwillig der Revision zu unterstellen und eine Revisionsstelle zu beauftragen. Zu den Vorteilen zählen insbesondere:
- Gegenüber Kunden, Investorinnen, Banken und anderen Geschäftspartnern zeugt eine freiwillige Revision von Transparenz und mehr Glaubwürdigkeit, was das Vertrauen stärkt.
- Unternehmen können von Banken bessere Konditionen für Kredite erhalten.
- Eine Revisorin kann KMU auf Schwachstellen im Finanzmanagement oder in der Buchhaltung aufmerksam machen und aufzeigen, wie interne Prozesse optimiert werden können.
- Mit der Revision lassen sich Fehler, die zu rechtlichen Problemen führen könnten, minimieren.
Spezialfall Sacheinlagegründung
Sie wollen bei der Firmengründung einen Teil des nötigen Kapitals als Sacheinlage einbringen, zum Beispiel einen Lieferwagen oder Arbeitsgeräte aus Ihrem Privatbesitz auf die neue Firma übertragen? Dann müssen Sie einen Gründungsbericht erstellen, in dem Sie die Art und den Zustand der Sachwerte beschreiben und sie bewerten. Dieser Bericht muss von einem zugelassenen Revisor geprüft werden (mehr zur Sacheinlagegründung). Dasselbe gilt für eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlage.
Firmenverzeichnis
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Fakten und Zahlen zu Gryps
- 50'000 KMU-Kunden
- 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
- 110 Produkte und Dienstleistungen
- 14 Jahre Markterfahrung
Häufig gestellte Fragen
Der Preis für eine Revision ist abhängig vom Aufwand des Revisors und der Art der Revision. Gemäss der KMU-Kostenvergleiche von Gryps gaben die revisionspflichtigen Schweizer Unternehmen 2019 durchschnittlich diese Beträge für die Revision aus:
- Für eingeschränkte Revisionen (mit bis zu 10 Mitarbeitenden): 3'560 Franken
- Für ordentliche Revisionen: 15'428 Franken
Mehr Informationen und Kostenbeispiele finden Sie in unserem Kostenplaner.
Für die Revisionspflicht von Vereinen und Stiftungen gelten spezielle gesetzliche Bestimmungen. So sind Vereine grundsätzlich nicht zur Revision verpflichtet, ausser sie überschreiten die – tieferen – Schwellenwerte für eine ordentliche Revision. Unter bestimmten Umständen können zudem Vereinsmitglieder eine eingeschränkte Revision verlangen.
Für Stiftungen gilt, dass grundsätzlich jede Stiftung eine Revision durchführen muss. Nur unter gewissen Bedingungen kann eine Stiftung durch die Aufsichtsbehörde von der Revisionspflicht befreit werden.
Ob ein Unternehmen revisionspflichtig ist, hängt von der Grösse und dem Umsatz ab. Gehen Sie bereits bei der Gründung davon aus, dass Sie die Schwellenwerte für die ordentliche respektive die eingeschränkte Revision nicht erfüllen werden, können Sie zum Gründungszeitpunkt auf einen Revisor verzichten. Das müssen Sie aktiv tun (Opting-out), da der Gesetzgeber grundsätzlich davon ausgeht, dass jedes Unternehmen revisionspflichtig ist.
Ein Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüferin schaut noch tiefer in die Strukturen, Risikobereiche und Probleme eines Unternehmens als ein Revisor. Dadurch kann er oder sie Lücken aufzeigen und macht im Idealfall konkrete Vorschläge zur Verbesserung der ganzheitlichen Performance.
Die Wirtschaftsprüfung dient dazu, festzustellen, ob die Finanzberichterstattung eines Unternehmens korrekt durchgeführt wurde und den geltenden Rechnungslegungsstandards entspricht. Dies betrifft insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung mittelgrosser und grosser Kapitalgesellschaften, womit meist eine ordentliche Revision durchgeführt wird.
Sie bringen unterschiedliche Qualifikationen und Berufserfahrung mit. Zugelassene Revisoren und Revisorinnen bringen eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Rechnungswesen mit und haben mindestens ein Jahr Berufserfahrung. Zugelassene Revisionsexperten und -expertinnen hingegen verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Rechnungswesen und zwölf Jahre Berufserfahrung oder sind eidgenössisch diplomierte Wirtschaftsprüfer oder Treuhandexpertinnen mit fünf Jahren Berufserfahrung.
Eine Revision gibt Ihnen Sicherheit und hilft, allfällige Probleme wie eine Überschuldung frühzeitig zu erkennen und so zu verhindern. Ein durch den Revisor geprüftes Unternehmen kann dies auch als Qualitätsnachweis nutzen und erscheint gegenüber Behörden und Investoren als vertrauenswürdiger. Es ist deshalb oft sinnvoll, freiwillig eine Revisionsstelle zu wählen, sobald externe Investoren am Unternehmen beteiligt sind.
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Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.
Sandro Weber
Leiter Kundenberatung