Revisionsstelle
Sie suchen eine Revisionsstelle für Ihr KMU? Ob für die Prüfung der Geschäftsbücher, für die Prüfung des Berichts für eine Sacheinlagegründung oder für ausserordentliche Prüfungen: Bei Gryps erhalten Sie Offerten von passenden Revisionsstellen.
Füllen Sie den Fragebogen aus, um unverbindliche Offerten anzufordern.
Gryps vermittelt seit 2010 Anbieter von Produkten und Dienstleistungen – unabhängig, einfach und kostenlos.
Anforderungen an Revisionsstellen in der Schweiz
Revisionsstellen müssen in der Schweiz diese Anforderungen erfüllen:
- Staatliche Anerkennung nach Revisionsaufsichtsgesetz (RAG)
- Unabhängigkeit
- Sitz in der Schweiz
Zudem sollten Sie der Revisionsstelle vertrauen können, denn schliesslich erhält sie interne, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Zahlen und Informationen zu Ihrem Unternehmen. Mehr zur Wahl der richtigen Revisionsfirma lesen Sie auf unserer Übersichtsseite, Informationen zu den Kosten für eine Revision erhalten Sie im Kostenplaner .
Aufgaben
Revisionsstellen übernehmen diese Aufgaben:
Prüfung der Geschäftsbücher:
Revisionsstellen überprüfen Bilanz, Erfolgsrechnung und weitere Buchhaltungsunterlagen Ihres Unternehmens auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
Berichterstattung:
Nach der Prüfung halten sie die Ergebnisse in einem umfassenden Bericht fest.
Meldung bei Unregelmässigkeiten:
Identifizieren Revisionsstellen kleinere oder grössere Abweichungen und Mängel, melden sie diese umgehend.
Ausserordentliche Prüfungen:
Bei Fusionen, Übernahmen und anderen speziellen Ereignissen können sie ausserordentliche Prüfungen durchführen, um zusätzliche Sicherheit zu bieten und Ihrem Unternehmen informierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Vorgehen bei der Wahl der Revisionsstelle
Wenn Sie sich für eine Revisionsfirma entschieden haben, geht es darum, diese als Ihre Revisionsstelle zu wählen und im Handelsregister eintragen zu lassen. Bei der Wahl der Revisionsstelle gehen Sie am besten wie folgt vor:
- Wenn nötig, Wahlannahmeerklärung einholen: Wird anlässlich der Wahl der Revisionsstelle keine Vertretung der Revisionsfirma vor Ort sein, müssen Sie im Voraus eine Wahlannahmeerklärung einholen.
- Wahl an der Gründerversammlung (bei einer Wahl anlässlich der Firmengründung) oder an einer General- respektive Gesellschafterversammlung (bei einer späteren Wahl)
- Anmeldung beim Handelsregisteramt: Nach der Wahl melden Sie die neue Revisionsstelle dem Handelsregisteramt. Dafür benötigen Sie diese Unterlagen:
- Anmeldung (unterzeichnet von einer Person mit Einzelzeichnungsberechtigung oder mehreren Personen mit Kollektivunterschrift)
- Wahlannahmeerklärung der Revisionsstelle
- Protokoll des GV-Beschlusses
Wechsel der Revisionsstelle
Die Amtsdauer von Revisionsstellen ist gesetzlich auf maximal drei Jahre ausgelegt, sie kann aber nach Ablauf mit einer Wiederwahl verlängert werden.
Untersteht Ihr Unternehmen der ordentlichen Revision, müssen Sie die Rotationspflicht des Revisionsleiters beachten. Nach dem Revisionsaufsichtsgesetz darf der Revisionsleiter sein Mandat maximal sieben Jahre lang ausführen. Danach muss er eine dreijährige «Abkühlungsphase» einhalten, um Risiken im Zusammenhang mit der Objektivität oder der Betriebsblindheit vorzubeugen. Doch auch wenn keine Rotationspflicht besteht, kann ein Wechsel sinnvoll sein – gerade wegen der Objektivität und der Betriebsblindheit.
Möchten Sie Ihre Revisionsstelle wechseln, sollten Sie auf diese Aspekte achten:
- Die Formalitäten beim Wechsel einer Revisionsstelle sind die gleichen wie bei der Anmeldung. Im GV-Beschluss muss aber zusätzlich die Abwahl oder der Rücktritt der bisherigen Revisionsstelle festgehalten sein.
- Bei einem Rücktritt der Revisionsstelle ist ein Rücktrittsschreiben erforderlich.
- Seien Sie transparent und kommunizieren Sie den Wechsel der Revisionsstelle an wichtige Stakeholder (Investoren, Geschäftspartnerinnen etc.).
Firmenverzeichnis
Hier gehts zum Anbieterverzeichnis mit mehr als 4'900 Einträgen.
Fakten und Zahlen zu Gryps
- 50'000 KMU-Kunden
- 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
- 110 Produkte und Dienstleistungen
- 14 Jahre Markterfahrung
Häufig gestellte Fragen
Hauptaufgabe eines Revisors in der Schweiz ist es, die Geschäftsbücher der Unternehmen zu überprüfen. Daneben hat er diese Pflichten:
- Berichterstattungspflicht: An der Generalversammlung muss ein Revisionsbericht vorgelegt werden. Bei einer ordentlichen Revision muss auch ein Bericht an den Verwaltungsrat gehen.
- Anzeigepflicht: Stellt der Revisor gesetzliche oder statutarische Verstösse fest, muss er den Verwaltungsrat und allenfalls die Generalversammlung respektive die Gesellschafterversammlung informieren. Wenn der Verwaltungsrat bei einer offensichtlichen Überschuldung nicht handelt, hat der Revisor zudem das zuständige Gericht in Kenntnis zu setzen.
Für die Revisionsstellen selbst gilt keine Rotationspflicht. Jedoch müssen Unternehmen, die der ordentlichen Revision verpflichtet sind, darauf achten, dass das Mandat des Revisionsleiters oder der Revisionsleiterin sieben Jahre nicht überschreitet.
Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Beschaffung?
Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.
Sandro Weber
Leiter Kundenberatung