Sozialversicherungsbeiträge
Die Kosten für die Sozialversicherungen machen einen recht grossen Posten in Ihrem Personalbudget aus. Erfahren Sie hier, wie sich die Sozialversicherungsbeiträge zusammensetzen und profitieren Sie von unseren Kostentipps.
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So setzen sich die Sozialversicherungsbeiträge zusammen
Die meisten Beiträge an die obligatorischen Sozialversicherungen werden von Ihnen und Ihren Angestellten gemeinsam finanziert. Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind für die korrekte Anmeldung und für die Bezahlung der Beiträge verantwortlich. Die Anteile der Mitarbeitenden können Sie diesen vom Lohn abziehen.
- AHV / IV / EO
Diese Beiträge machen insgesamt 10,6% des Bruttolohns aus (Stand 2023). Sie und die Angestellten tragen je die Hälfte davon. - FAK – Familienzulagen
Die Beiträge an die Familienausgleichskasse belaufen sich je nach Kanton und Familienausgleichskasse auf rund 1% bis 2,5% des Bruttolohns. Sie werden von den Arbeitgebern bezahlt. Nur im Kanton Wallis müssen sich auch die Arbeitnehmenden daran beteiligen. - Arbeitslosenversicherung (ALV)
Bis zu einem Höchstbetrag von CHF 148’200 pro Jahr, beträgt die ALV-Prämie 2,2 % des Jahreslohns. Auf dem darüber liegenden Lohnanteil sind keine ALV-Beiträge geschuldet (Stand 2023). Die Hälfte der Prämie können Sie Ihren Angestellten vom Lohn abziehen. - Unfallversicherung (UVG)
Die Prämien für die Berufsunfallversicherung (BU) tragen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin; die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) können Sie Ihren Mitarbeitenden vom Lohn abziehen. Sie können aber auch einen Teil oder die ganze NBU-Prämie übernehmen. Die Höhe der Prämien hängt von der Branche ab. - Pensionskasse (BVG)
Mitarbeitende mit einem Jahreslohn von mindestens CHF 22’050 müssen bei einer Pensionskasse versichert werden (Stand 2023). Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zahlen die Hälfte der Pensionskassenbeiträge. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Vorsorgeplan ab, den Sie für Ihre Angestellten gewählt haben. - Krankentaggeldversicherung (KTG)
Die Prämien für die KTG-Versicherung unterscheiden sich je nach Zusammensetzung Ihrer Belegschaft und auch von Anbieter zu Anbieter. Ihren Mitarbeitenden können Sie die Hälfte der KTG-Prämie vom Lohn abziehen.
Sozialversicherungskosten – ein paar Überlegungen
Die Beiträge für AHV, IV, EO und ALV machen bei Löhnen bis zu CHF 148’200 total 12,8% des Jahreslohns aus (Stand 2023); für darüberliegende Lohnanteile sind es 10,6%. Die Hälfte dieser Beiträge können Sie Ihren Angestellten vom Lohn abziehen.
Ein Beispiel
Sie beschäftigen in Ihrer GmbH vier Angestellte. A und B verdienen je CHF 60’000, C verdient CHF 85’000 und D CHF 115’000. Sich selbst zahlen Sie einen Lohn von CHF 160’000 aus. Das sind die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV, die Sie abliefern:
Person | Lohn x Beitragssatz | Sozialversicherungsbeiträge | Ihr Anteil |
A und B | CHF 120’000 x 12,8% | CHF 15’360 | CHF 7’680.00 |
C | CHF 85’000 | CHF 10’880 | CHF 5’440.00 |
D | CHF 115’000 x 12,8% | CHF 14’720 | CHF 7’360.00 |
Sie selbst | CHF 148’200 x 12,8% CHF 11’800 x 10,6% | CHF 18’969.60 CHF 1’250.80 | CHF 20’220.40 |
Total | CH 67’580.40 | CHF 44’700.40 |
Für die Unfallversicherung werden die Prämien in Promille des versicherten Lohnes berechnet. Ihre Höhe hängt hauptsächlich von der Branche ab, in der Sie tätig sind. Je grösser das Unfallrisiko, desto höher fällt die Prämie aus.
Die Beiträge an die Pensionskasse hängen einerseits vom Vorsorgeplan ab, den Sie für Ihre Angestellten gewählt haben. Andererseits sind sie aber auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Es lohnt sich, mehrere Offerten zu vergleichen.
Auch die Kosten für die Krankentaggeldversicherung sind unterschiedlich. Sie hängen insbesondere von der Wartefrist ab, die Sie gewählt haben. Zudem hat die Zusammensetzung Ihrer Belegschaft einen Einfluss: Beschäftigen Sie viele ältere Mitarbeitende oder gibt es Langzeiterkrankte, finden Sie eine KTG-Versicherung – wenn überhaupt – nur zu hohen Prämien.
Kostentipps der KMU-Einkaufsexperten
- Wenn Sie Ihre Sozialversicherungen zusammenstellen, prüfen Sie, ob Sie günstiger kommen, wenn Sie die UVG-, die KTG- und die BVG-Versicherung beim selben Anbieter abschliessen. Oft können Sie von günstigen Kombiangeboten profitieren. Es kann aber auch sein, dass ein Versicherungsbroker für Sie günstigere und passendere Lösungen bei unterschiedlichen Versicherern findet.
- Bei der Krankentaggeldversicherung können Sie die Kosten tiefer halten, indem Sie eine lange Wartefrist wählen. Je später die Zahlungen der Versicherung einsetzen müssen, desto günstiger die Prämie. Die meisten KMU wählen eine Wartefrist von 30 Tagen. Noch günstiger fahren Sie mit 60 Tagen Wartefrist – dann müssen Sie aber, sollte ein Angestellter länger krank sein, die Lohnfortzahlung während dieser Zeit selbst übernehmen.
- Es lohnt sich, diejenigen Sozialversicherungen , bei denen Sie freie Anbieterwahl haben – also Krankentaggeldversicherung, Pensionskasse und je nach Branche Unfallversicherung – in regelmässigen Abständen zu prüfen und die Prämien mit anderen Anbietern zu vergleichen.
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Sandro Weber
Leiter Kundenberatung