Versicherungsbroker
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Gryps, das Einkaufsportal, ist mit dem Schweizer Versicherungsmarkt vertraut und arbeitet mit einer Vielzahl an geprüften Brokerinnen und Brokern zusammen. So wählen wir für Sie rasch bis zu 3 Passende aus, die Ihren Anforderungen entsprechen.
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Versicherungsbroker in der Schweiz – Das Wichtigste
- Versicherungsbroker und -brokerinnen arbeiten nicht im Auftrag einer Direktversicherung, sondern sind gehalten, unparteiisch und im Interesse des Kunden bzw. der Kundin zu handeln.
- Sie sind bevollmächtigt, Einsicht in bestehende Versicherungsdokumente der Kundschaft zu haben und neue Verträge für sie abzuschliessen.
- Eine Brokerdienstleistung ist für KMU und Privatpersonen in der Regel kostenlos, da die Entschädigung seitens der Versicherungsgesellschaften stattfindet. Eine Ausnahme bildet die Honorarberatung.
Den passenden Versicherungsbroker finden – Auswahlhilfe
Um den passenden Versicherungsbroker bzw. die passende Versicherungsbrokerin (auch Versicherungsvermittler oder Versicherungsmaklerin genannt) in der Schweiz zu finden, helfen die Antworten auf diese Fragen:
- Welchen Nutzen bringen die angebotenen Dienstleistungen Ihnen und Ihrem Unternehmen? Welche benötigen Sie genau?
- Wie oft werden Sie die Brokerdienstleistung in Anspruch nehmen?
- Mit welchen und mit wie vielen Direktversichererungsgesellschaftenn arbeitet der Versicherungsbroker bzw. die Versicherungsbrokerin zusammen?
- Über welche berufliche Qualifikationen oder Auszeichnungen des Dachverbands (SIBA) verfügt er oder sie?
- Wie wird der Versicherungsbroker oder die Versicherungsbrokerin entschädigt? Über Courtagen oder auf Honorarbasis?
- Sind Sie an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert?
- Wirkt der Broker bzw. die Brokerin auf Sie seriös, zuverlässig und sympathisch?
- Falls Ihnen das wichtig ist: Ist der Broker bzw. die Brokerin einem Verband (SIBA) angeschlossen oder agiert er bzw. sie als Einzelperson?
Kosten eines Versicherungsbrokers in der Schweiz
In der Schweiz ist die Dienstleistung eines Versicherungsbrokers bzw. einer Versicherungsbrokerin für KMU und Privatpersonen in der Regel kostenlos. Entschädigt werden Brokerinnen und Broker von der Versicherungsgesellschaft, sofern es zu einem Abschluss mit dem Kunden oder der Kundin kommt. Eine Ausnahme stellt die Honorarberatung dar. In diesem Fall wird Ihnen als Kunde oder Kundin am Ende der Beratung eine Rechnung nach geleisteter Stunden gestellt. Wird eine ausführliche Beratung verlangt, können sich bei einem Honorarmodell die Kosten für Ihr Unternehmen schnell summieren.
Ausserdem können Kosten für den Unternehmenskunden oder die Unternehmenskundin entstehen, wenn der Broker oder die Brokerin eng mit einem Unternehmen zusammenarbeitet und weitere, nicht versicherungsbezogene Leistungen übernimmt, zum Beispiel die Buchhaltung oder Personaladministration.
Mehr Informationen zu den beiden Entschädigungsmodellen finden Sie auf unserer Kostenseite .
Tipps
- Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine Vertrauensbasis. Lassen Sie sich deshalb bei der Auswahl Ihres Versicherungsbrokers bzw. Ihrer Versicherungsbrokerin genügend Zeit und vergleichen Sie die verschiedenen Brokerinnen und Broker in Ruhe miteinander.
- Sie haben als Kunde bzw. Kundin das Recht, über die Beziehung des Brokers oder der Brokerin zu seinen oder ihren Versicherungsgesellschaften aufgeklärt zu werden. Erkundigen Sie sich deshalb, mit welchen Versicherungen der Broker oder die Brokerin Verträge abgeschlossen hat und wie die Entschädigungsmodelle jeweils aussehen. Dadurch erkennen Sie schnell unseriöse Brokerinnen und Broker, die theoretisch zwar mit mehreren Versicherungen arbeiten, ihre Kundschaft aber nur an wenige, ausgewählte Versicherungsgesellschaften und Versicherungsagenturen vermitteln.
- Wählen Sie einen unabhängigen Versicherungsbroker bzw. eine unabhängige Versicherungsbrokerin, die mit vielen unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften zusammenarbeitet, damit die Auswahl an Offerten, die eingeholt werden, grösser ist.
Was ist ein Brokermandat?
Mit einem Brokermandat erhält der Versicherungsbroker bzw. die Versicherungsbrokerin die Vollmacht, Versicherungsverträge für den Kunden oder die Kundin abzuschliessen, zu ändern und zu künden. Ebenfalls erhalten sie Einsicht in bestehende Versicherungsdokumente bei den Versicherungsgesellschaften. Dies erlaubt es ihnen, bestehende Versicherungen ihrer Kundinnen und Kunden zu analysieren, überwachen und kontrollieren, wodurch sie allfälliges Verbesserungspotenzial erkennen können. Das Mandat bzw. die Zusammenarbeit zwischen dem Broker und der Kundin wird im Versicherungsmaklervertrag geregelt.
Aufgaben eines Versicherungsbrokers
Versicherungsbroker und -brokerinnen sind Fachleute für KMU Versicherungsfragen. Durch ihr breites Fachwissen sind sie die ideale Ansprechperson für Ihre unternehmensspezifischen Versicherungsfragen.
Zu den Aufgabenbereichen von Brokerinnen und Brokern gehören:
- Versicherungsberatung für KMU oder Privatpersonen
- Aufklärung über obligatorische und freiwillige Versicherungen
- Ansprechperson für laufende Policen
- Kontrolle der Prämienrechnung
- Einholen von Offerten verschiedener Versicherungsgesellschaften
- Hilfestellung im Schadensfall
Vorteile eines Versicherungsbrokers für Ihr KMU
Besonders KMU ist es zu empfehlen, sich über die Versicherungsoptionen genau informieren und beraten zu lassen. Als klein- und mittelständisches Unternehmen benötigen Sie einen optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz. Die richtige Versicherungsdeckung kann über die Existenz und das Bestehen des Unternehmens entscheiden. Eine Brokerdienstleistung bringt u.a. diese Vorteile mit sich:
Eine Ansprechperson für alle Versicherungen
Damit Ihr KMU richtig versichert ist, steht Ihnen Ihr Versicherungsbroker oder Ihre Versicherungsbrokerin in allen Fragen zur Seite. Sie können sich für alle Verträge an Ihren Broker oder Ihre Brokerin wenden, egal bei wie vielen unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften sie diese abgeschlossen haben. Besonders bei Schadensfällen können Brokerinnen und Broker unterstützend sein.
Grosses Fachwissen und breites Netzwerk
Versicherungsbrokerinnen und Versicherungsbroker sind ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten ihres Fachgebiets und besitzen ein breites Netzwerk in der Versicherungsbranche. Sie gehen auf Ihre Bedürfnisse ein und betreuen Ihr Versicherungsportfolio. Dank ihres Fachwissens können sie Ihnen dabei helfen, Doppelversicherungen zu vermeiden sowie Versicherungslücken zu schliessen. Dadurch, dass es sich bei den meisten Broker-Gesellschaften ebenfalls um KMU handelt, wissen diese ausserdem, worauf es bei einem kleinen und mittelständischen Unternehmen ankommt. Sie kennen die Stärken und Schwächen der einzelnen Gesellschaften.
Sachliche und neutrale Beratung
Versicherungsbroker und -brokerinnen sind vertraglich nicht an ein Versicherungsunternehmen gebunden, sondern arbeiten unabhängig von Versicherungen. Sie handeln im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, unterstehen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und arbeiten direkt im Auftrag des Kunden bzw. der Kundin. Das heisst, Sie vertreten deren Interessen, selbst wenn dies bedeutet, dass Sie sich klar gegen eine Versicherungsgesellschaft stellen müssen. Sie können den Kunden oder die Kundin frei beraten und erhalten eine Courtage der Versicherungsgesellschaft, für die sich der Kunde oder die Kundin schlussendlich entscheidet.
Enges Vertrauensverhältnis
Das Vertrauensverhältnis zu einem Versicherungsbroker oder einer Versicherungsbrokerin ist aufgrund der Neutralität und der engen Zusammenarbeit (zentrale Kontaktstelle für alle Versicherungsfragen) oftmals enger als das zu einem Vertreter oder einer Vertreterin einer Direktversicherungsgesellschaft.
Qualifikationen eines Brokers
Da Brokerinnen und Broker vertraglich nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden sind, sind sie verpflichtet, sich ins öffentliche Register eintragen zu lassen. Versicherungsbrokerinnen und Versicherungsbroker handeln im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes und unterstehen in der Schweiz der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Voraussetzung für den Eintrag in das öffentliche Register der FINMA sind berufliche Qualifikationen nach Art. 184 AVO, der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder die Leistung einer gleichwertigen finanziellen Sicherheit nach Art. 186 AVO sowie persönliche Voraussetzungen nach Art. 185 AVO. Zudem besteht die Möglichkeit, sich dem Verband Swiss Insurance Brokers Association (SIBA) anzuschliessen.
Versicherungsagenten – der feine Unterschied
Ein Versicherungsbroker und eine Versicherungsagentin sind nicht dasselbe. Versicherungsagentinnen und -agenten, auch bekannt als Versicherungsberaterinnen und -berater, arbeiten im Auftrag einer Direktversicherungsgesellschaft. Sie sind hauptsächlich damit beauftragt, ihren Geldgebenden zu vertreten und deren Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Es ist Agentinnen und Agenten vertraglich untersagt, die Produkte und Dienstleistungen eines Konkurrenten oder einer Konkurrentin zu bewerben. Sie arbeiten also unternehmensorientiert. Dies trägt dazu bei, dass ihre Empfehlungen und Angebote nicht auf neutralem Empfinden basieren.
So erkennen Sie einen seriösen Versicherungsbroker
Wenn Sie als Unternehmen den Entschluss gefasst haben, eine Brokerdienstleistung zu beanspruchen, können Ihnen diese Kriterien dabei helfen, die Seriosität des Versicherungsbrokers bzw. der Versicherungsbrokerin einzuschätzen:
- Eine gute Vorbereitung auf das Erstgespräch ist für beide Parteien wichtig. Achten Sie deshalb darauf, wie gut Ihr Versicherungsbroker bzw. Ihre Versicherungsbrokerin vorbereitet ist. Können bereits Unterlagen oder Offerten aufgezeigt werden, ist dies ein Zeichen für eine gründliche Vorbereitung und ein professionelles Auftreten.
- Wird auf Ihre Bedürfnisse und Fragen eingegangen? Ein seriöser Versicherungsbroker bzw. eine seriöse Versicherungsbrokerin nimmt sich Zeit und beantwortet sachlich und distanziert Ihre Fragen.
- Der Versicherungsbroker oder die Versicherungsbrokerin prüft, falls vorhanden, Ihre aktuellen Versicherungsverträge und gibt Ihnen Auskunft über mögliches Verbesserungspotenzial.
Versicherungsbroker und Versicherungen für Unternehmen
Ein Versicherungsbroker oder eine Versicherungsbrokerin kann Ihr Unternehmen bei allen Versicherungsarten betreuen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese obligatorisch sind oder unter die Kategorie der freiwilligen Zusatzversicherungen fallen.
Versicherungen, welche von Unternehmen häufig beansprucht werden, sind:
- BVG (Pensionskasse)
- KTG (Krankentaggeldversicherung)
- UVG (Unfallversicherung)
- Cyber Versicherung
- Betriebshaftpflicht
- Sachversicherungen
- Gebäudehaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Versicherungsbroker und Versicherungen für Privatpersonen
Es gibt vereinzelt Anbieter, die auch Aufträge für Privatpersonen abwickeln. Dies ist jedoch nicht die Regel, da Privatpersonen für viele Versicherungsbrokerinnen und -broker nicht rentabel sind.
Für Privatpersonen sind u.a. diese Versicherungsmodelle relevant:
Firmenverzeichnis
Hier gehts zum Anbieterverzeichnis mit mehr als 4'900 Einträgen.
Fakten und Zahlen zu Gryps
- 50'000 KMU-Kunden
- 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
- 110 Produkte und Dienstleistungen
- 14 Jahre Markterfahrung
Häufige Fragen zu Versicherungsbrokern
- Eidg. Versicherungsfachmann oder -frau
- Eidg. Finanzplaner oder Finanzplanerin
Ebenfalls ist es üblich, dass der Versicherungsbroker oder die Versicherungsbrokerin ein Cicero-Gütesiegel vorweisen kann. Ein Cicero-Gütesiegel ist das Gütesiegel der Versicherungsberatung und steht für konstant hohe Kompetenz, Know-how und ständige Weiterbildungen.
Für Unternehmenskundinnen und -kunden sind versicherungsbezogene Dienstleistungen in der Regel kostenfrei. Für Dienstleistungen, welche nicht versicherungsbezogen sind, z.B. Überprüfungsmandate und reine Beratungsaufträge ohne Brokermandat, werden unterschiedliche Honorare verrechnet.
Als vertretende Person der Kundinnen und Kunden hat sich der Broker bzw. die Brokerin entsprechend den Versicherungsgesellschaften gegenüber auszuweisen. Dies ist eine Legimitationsregel. Die Einreichung eines Mandats, auch als Vollmacht bekannt, berechtigt Brokerinnen und Broker dazu, im Namen ihrer Klienten Informationen einzuholen, welche dazu dienen, ihre Kundinnen und Kunden zu vertreten.
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Sandro Weber
Leiter Kundenberatung