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Versicherungsbroker

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Gryps, das Einkaufsportal, ist mit dem Schweizer Versicherungsmarkt vertraut und arbeitet mit einer Vielzahl an geprüften Brokerinnen und Brokern zusammen. So wählen wir für Sie rasch bis zu 3 Passende aus, die Ihren Anforderungen entsprechen.

Gryps vermittelt seit 2010 Anbieter von Produkten und Dienstleistungen – unabhängig, einfach und kostenlos.

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Versicherungsbroker in der Schweiz – Das Wichtigste

  • Versicherungsbroker und -brokerinnen arbeiten nicht im Auf­trag einer Direkt­versicherung, sondern sind gehalten, unparteiisch und im Interesse des Kunden bzw. der Kundin zu handeln.
  • Sie sind bevoll­mächtigt, Einsicht in bestehende Ver­sicherungs­dokumente der Kund­schaft zu haben und neue Verträge für sie abzu­schliessen.
  • Eine Brokerdienstleistung ist für KMU und Privat­personen in der Regel kosten­los, da die Entschädigung seitens der Ver­sicherungs­gesell­schaften statt­findet. Eine Aus­nahme bildet die Honorar­beratung.

Den passenden Ver­sicherungs­broker finden – Aus­wahl­hilfe

Um den passenden Versicherungs­broker bzw. die passende Ver­sicherungs­brokerin (auch Ver­si­che­rungs­ver­mittler oder Ver­si­che­rungs­maklerin genannt) in der Schweiz zu finden, helfen die Antworten auf diese Fragen:

  • Welchen Nutzen bringen die angebotenen Dienst­leistungen Ihnen und Ihrem Unter­nehmen? Welche benötigen Sie genau?
  • Wie oft werden Sie die Broker­dienst­leistung in Anspruch nehmen?
  • Mit welchen und mit wie vielen Direkt­ver­si­chererungs­gesell­schaftenn arbeitet der Ver­si­cherungs­broker bzw. die Ver­sicherungs­brokerin zusammen?
  • Über welche berufliche Quali­fi­kationen oder Aus­zeichnungen des Dach­verbands (SIBA) verfügt er oder sie?
  • Wie wird der Ver­si­cherungs­broker oder die Ver­si­cherungs­brokerin ent­schädigt? Über Courtagen oder auf Honorar­basis?
  • Sind Sie an einer lang­fristigen Zusammen­arbeit interessiert?
  • Wirkt der Broker bzw. die Brokerin auf Sie seriös, zuver­lässig und sympathisch?
  • Falls Ihnen das wichtig ist: Ist der Broker bzw. die Brokerin einem Ver­band (SIBA) ange­schlossen oder agiert er bzw. sie als Einzel­person?


Kosten eines Ver­sicherungs­brokers in der Schweiz

In der Schweiz ist die Dienstleistung eines Ver­sicherungs­brokers bzw. einer Ver­sicherungs­brokerin für KMU und Privat­personen in der Regel kostenlos. Entschädigt werden Brokerinnen und Broker von der Ver­sicherungs­gesell­schaft, sofern es zu einem Ab­schluss mit dem Kunden oder der Kundin kommt. Eine Aus­nahme stellt die Honorar­beratung dar. In diesem Fall wird Ihnen als Kunde oder Kundin am Ende der Beratung eine Rechnung nach ge­leisteter Stunden gestellt. Wird eine aus­führliche Beratung verlangt, können sich bei einem Honorar­modell die Kosten für Ihr Unter­nehmen schnell summieren.

Ausserdem können Kosten für den Unter­nehmens­kunden oder die Unter­nehmens­kundin ent­stehen, wenn der Broker oder die Brokerin eng mit einem Unter­nehmen zusammen­arbeitet und weitere, nicht ver­sicherungs­be­zogene Leistungen über­nimmt, zum Beispiel die Buch­haltung oder Personal­administration.

Mehr Informationen zu den beiden Ent­schädi­gungs­modellen finden Sie auf unserer Kostenseite .


Tipps

  • Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolg­reiche Zusammen­arbeit ist eine Vertrauens­basis. Lassen Sie sich deshalb bei der Aus­wahl Ihres Ver­sicherungs­brokers bzw. Ihrer Ver­sicherungs­brokerin genügend Zeit und ver­gleichen Sie die verschiedenen Brokerinnen und Broker in Ruhe miteinander.
  • Sie haben als Kunde bzw. Kundin das Recht, über die Beziehung des Brokers oder der Brokerin zu seinen oder ihren Ver­sicherungs­gesell­schaften auf­ge­klärt zu werden. Er­kun­digen Sie sich deshalb, mit welchen Ver­sicherungen der Broker oder die Brokerin Verträge ab­geschlossen hat und wie die Ent­schädigungs­modelle jeweils aus­sehen. Dadurch erkennen Sie schnell unseriöse Brokerinnen und Broker, die theoretisch zwar mit mehreren Ver­sicherungen arbeiten, ihre Kund­schaft aber nur an wenige, aus­ge­wählte Ver­sicherungs­gesell­schaften und Ver­si­che­rungs­agen­turen vermitteln.
  • Wählen Sie einen unab­hängigen Ver­si­che­rungs­broker bzw. eine un­ab­hängige Ver­si­che­rungs­brokerin, die mit vielen unter­schiedlichen Ver­sicherungs­gesell­schaften zusammen­arbeitet, damit die Aus­wahl an Offerten, die ein­geholt werden, grösser ist.


Was ist ein Broker­mandat?

Mit einem Broker­mandat erhält der Ver­sicherungs­broker bzw. die Ver­sicherungs­brokerin die Voll­macht, Ver­sicherungs­ver­träge für den Kunden oder die Kundin abzu­schliessen, zu ändern und zu künden. Eben­falls erhalten sie Ein­sicht in bestehende Ver­sicherungs­doku­mente bei den Ver­sicherungs­gesell­schaften. Dies erlaubt es ihnen, bestehende Ver­sicherungen ihrer Kundinnen und Kunden zu analy­sieren, über­wachen und kontrollieren, wodurch sie all­fälliges Ver­besserungs­potenzial erkennen können. Das Mandat bzw. die Zusammen­arbeit zwischen dem Broker und der Kundin wird im Ver­si­che­rungs­makler­vertrag geregelt.


Aufgaben eines Ver­sicherungs­brokers

Versicherungsbroker und -brokerinnen sind Fach­leute für KMU Ver­sicherungs­fragen. Durch ihr breites Fach­wissen sind sie die ideale Ansprech­person für Ihre unter­nehmens­spezi­fischen Ver­si­cherungs­fragen.

Zu den Aufgabenbereichen von Brokerinnen und Brokern gehören:

  • Versicherungsberatung für KMU oder Privat­personen
  • Aufklärung über obliga­torische und frei­willige Ver­sicherungen
  • Ansprechperson für laufende Policen
  • Kontrolle der Prämien­rechnung
  • Einholen von Offerten verschiedener Ver­si­cherungs­gesell­schaften
  • Hilfestellung im Schadens­fall


Vorteile eines Versicherungs­brokers für Ihr KMU

Besonders KMU ist es zu empfehlen, sich über die Ver­si­cherungs­optionen genau infor­mieren und beraten zu lassen. Als klein- und mittel­stän­disches Unter­nehmen benötigen Sie einen optimal auf Ihre Bedürfnisse abge­stimmten Ver­si­cherungs­schutz. Die richtige Ver­si­cherungs­deckung kann über die Existenz und das Bestehen des Unter­nehmens entscheiden. Eine Broker­dienst­leistung bringt u.a. diese Vor­teile mit sich:

Eine Ansprechperson für alle Ver­sicherungen

Damit Ihr KMU richtig ver­sichert ist, steht Ihnen Ihr Ver­si­cherungs­broker oder Ihre Ver­si­cherungs­brokerin in allen Fragen zur Seite. Sie können sich für alle Ver­träge an Ihren Broker oder Ihre Brokerin wenden, egal bei wie vielen unter­schiedlichen Ver­si­cherungs­gesell­schaften sie diese abge­schlossen haben. Besonders bei Schadens­fällen können Brokerinnen und Broker unter­stützend sein.

Grosses Fach­wissen und breites Netz­werk

Versicherungsbrokerinnen und Ver­si­cherungs­broker sind aus­gebildete Spezialis­tinnen und Spezialisten ihres Fach­gebiets und besitzen ein breites Netz­werk in der Ver­si­cherungs­branche. Sie gehen auf Ihre Bedürfnisse ein und betreuen Ihr Ver­sicherungs­port­folio. Dank ihres Fach­wissens können sie Ihnen dabei helfen, Doppel­ver­sicherungen zu ver­meiden sowie Ver­si­cherungs­lücken zu schliessen. Dadurch, dass es sich bei den meisten Broker-Gesell­schaften eben­falls um KMU handelt, wissen diese ausserdem, worauf es bei einem kleinen und mittel­stän­dischen Unter­nehmen ankommt. Sie kennen die Stärken und Schwächen der einzelnen Gesell­schaften.

Sachliche und neutrale Beratung

Versicherungsbroker und -brokerinnen sind vertraglich nicht an ein Ver­sicherungs­unter­nehmen gebunden, sondern arbeiten unabhängig von Versicherungen. Sie handeln im Sinne des Ver­si­cherungs­auf­sichts­gesetzes, unter­stehen der Eid­genössischen Finanz­markt­auf­sicht (FINMA) und ar­beiten direkt im Auf­trag des Kunden bzw. der Kundin. Das heisst, Sie vertreten deren Interessen, selbst wenn dies bedeutet, dass Sie sich klar gegen eine Ver­si­cherungs­gesell­schaft stellen müssen. Sie können den Kunden oder die Kundin frei beraten und erhalten eine Courtage der Ver­si­cherungs­gesell­schaft, für die sich der Kunde oder die Kundin schluss­endlich ent­scheidet.

Enges Ver­trauens­ver­hältnis

Das Vertrauensverhältnis zu einem Ver­sicherungs­broker oder einer Ver­sicherungs­brokerin ist auf­grund der Neutralität und der engen Zusammen­arbeit (zentrale Kontakt­stelle für alle Ver­sicherungs­fragen) oft­mals enger als das zu einem Vertreter oder einer Vertreterin einer Direkt­ver­sicherungs­gesell­schaft.


Qualifikationen eines Brokers

Da Brokerinnen und Broker vertraglich nicht an eine Ver­si­cherungs­gesell­schaft gebunden sind, sind sie ver­pflichtet, sich ins öffent­liche Register ein­tragen zu lassen. Ver­si­cherungs­brokerinnen und Ver­si­che­rungs­broker handeln im Sinne des Ver­si­cherungs­auf­sichts­gesetzes und unter­stehen in der Schweiz der Eid­genössischen Finanz­markt­auf­sicht (FINMA). Voraus­setzung für den Ein­trag in das öffentliche Register der FINMA sind berufliche Qualifikationen nach Art. 184 AVO, der Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung oder die Leistung einer gleich­wertigen finanziellen Sicher­heit nach Art. 186 AVO sowie persönliche Voraussetzungen nach Art. 185 AVO. Zudem besteht die Möglich­keit, sich dem Ver­band Swiss Insurance Brokers Association (SIBA) anzu­schliessen.


Versicherungsagenten – der feine Unter­schied

Ein Versicherungsbroker und eine Ver­si­cherungs­agentin sind nicht dasselbe. Ver­si­cherungs­agentinnen und -agenten, auch bekannt als Ver­si­cherungs­beraterinnen und -berater, ar­beiten im Auf­trag einer Direkt­ver­si­cherungs­gesell­schaft. Sie sind haupt­sächlich damit beauf­tragt, ihren Geld­gebenden zu ver­treten und deren Produkte und Dienst­leistungen zu bewerben. Es ist Agentinnen und Agenten ver­traglich unter­sagt, die Produkte und Dienst­leistungen eines Konkurrenten oder einer Konkurrentin zu bewerben. Sie arbeiten also unter­nehmens­orientiert. Dies trägt dazu bei, dass ihre Empfehlungen und Angebote nicht auf neutralem Empfinden basieren.


So erkennen Sie einen seriösen Ver­sicherungs­broker

Wenn Sie als Unter­nehmen den Entschluss gefasst haben, eine Broker­dienst­leistung zu bean­spruchen, können Ihnen diese Kriterien dabei helfen, die Seriosität des Ver­si­cherungs­brokers bzw. der Ver­si­cherungs­brokerin einzu­schätzen:

  • Eine gute Vorbereitung auf das Erst­gespräch ist für beide Parteien wichtig. Achten Sie deshalb darauf, wie gut Ihr Ver­si­cherungs­broker bzw. Ihre Ver­si­cherungs­brokerin vorbereitet ist. Können bereits Unter­lagen oder Offerten auf­gezeigt werden, ist dies ein Zeichen für eine gründliche Vor­bereitung und ein professionelles Auf­treten.
  • Wird auf Ihre Bedürfnisse und Fragen ein­ge­gangen? Ein seriöser Ver­si­cherungs­broker bzw. eine seriöse Ver­si­cherungs­brokerin nimmt sich Zeit und beantwortet sach­lich und distanziert Ihre Fragen.
  • Der Versicherungsbroker oder die Ver­si­cherungs­brokerin prüft, falls vorhanden, Ihre aktuellen Ver­si­cherungs­ver­träge und gibt Ihnen Aus­kunft über mögliches Ver­besserungs­potenzial.


Versicherungsbroker und Ver­si­cherungen für Unter­nehmen

Ein Versicherungsbroker oder eine Ver­si­cherungs­brokerin kann Ihr Unter­nehmen bei allen Ver­si­cherungs­arten betreuen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese obliga­torisch sind oder unter die Kategorie der frei­willigen Zusatz­ver­si­cherungen fallen.

Versicherungen, welche von Unter­nehmen häufig beansprucht werden, sind:


Versicherungsbroker und Ver­si­cherungen für Privat­personen

Es gibt vereinzelt Anbieter, die auch Aufträge für Privat­personen ab­wickeln. Dies ist jedoch nicht die Regel, da Privat­personen für viele Ver­si­cherungs­brokerinnen und -broker nicht rentabel sind.

Für Privatpersonen sind u.a. diese Ver­si­cherungs­modelle relevant:

Kundenbewertung aus 14 Jahren Gryps

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Firmenverzeichnis

Hier gehts zum Anbieterverzeichnis mit mehr als 4'900 Einträgen.

Fakten und Zahlen zu Gryps

  • 50'000 KMU-Kunden
  • 4'900 geprüfte Anbieter aus der Schweiz
  • 110 Produkte und Dienstleistungen
  • 14 Jahre Markterfahrung

Häufige Fragen zu Versiche­rungsbrokern

  • Eidg. Versicherungsfachmann oder -frau
  • Eidg. Finanzplaner oder Finanzplanerin

Ebenfalls ist es üblich, dass der Versicherungsbroker oder die Versicherungsbrokerin ein Cicero-Gütesiegel vorweisen kann. Ein Cicero-Gütesiegel ist das Gütesiegel der Versicherungsberatung und steht für konstant hohe Kompetenz, Know-how und ständige Weiterbildungen.

Für Unternehmenskundinnen und -kunden sind versicherungsbezogene Dienstleistungen in der Regel kostenfrei. Für Dienstleistungen, welche nicht versicherungsbezogen sind, z.B. Überprüfungsmandate und reine Beratungsaufträge ohne Brokermandat, werden unterschiedliche Honorare verrechnet.

Als vertretende Person der Kundinnen und Kunden hat sich der Broker bzw. die Brokerin entsprechend den Versicherungsgesellschaften gegenüber auszuweisen. Dies ist eine Legimitationsregel. Die Einreichung eines Mandats, auch als Vollmacht bekannt, berechtigt Brokerinnen und Broker dazu, im Namen ihrer Klienten Informationen einzuholen, welche dazu dienen, ihre Kundinnen und Kunden zu vertreten.

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Unsere KMU-Einkaufsexperten freuen sich auf den Kontakt mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen.

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Sandro Weber

Sandro Weber

Leiter Kundenberatung