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Markenschutz und Patentschutz

Patentanmeldung

Aktualisiert am 20.11.2023

Geistiges Eigentum schützen – gleich beim Firmenstart

Sie befinden sich im Gründungsprozess Ihrer Firma, haben ein innovatives Produkt oder Verfahren entwickelt und sind bereit, damit in den Markt ein­zu­treten? Dann ist jetzt der richtige Zeit­punkt, um Ihr Patent zu registrieren. Nicht, dass ein Wett­be­werber Ihre Idee kopiert …

Ricola, Nespresso, Levis 501, Ikea – Marken sind Image­träger und machen Ihr Unter­nehmen, Ihre Produkte für die Kundinnen und Kunden sichtbar. Hinter­legen Sie deshalb gleich zu Beginn Ihrer Tätig­keit Ihre Marke(n). Denn es gilt: Wer zuerst hinter­legt, hat das bessere Recht und kann anderen ver­bieten, die gleiche Marke zu be­nutzen.

Gut zu wissenSowohl beim Patent­schutz als auch beim Marken­schutz ist das Insti­tut für Geistiges Eigen­tum (IGE) ein wichtiger Partner. Für die Regi­strie­rung eines Patents sollten Sie zudem die Unter­stützung eines Patentanwalts bean­spruchen, bei der Ein­tragung Ihrer Marke kann Ihnen eine Markenberaterin weiterhelfen.

Markenschutz – was ist schützbar?

Die Faustregel: Was sich in einem Quadrat von 8 x 8 cm ab­bilden lässt, kann eine Marke sein. Das gilt auch für eine Tonfolge (hier lassen sich die Noten ab­bilden). Marken können sein:

  • Wörter – zum Beispiel Ihr Firmenname oder ein Produktname
  • Slogans – Beispiel: Gryps – was KMU brauchen
  • Buchstaben- und Zahlen­kombi­nationen – Bei­spiel: SBB, 501 (für Jeans)
  • Bildliche Darstellungen – Bei­spiel: der ange­bissene Apfel von Apple
  • Wort-, Bildkombinationen – Bei­spiel: Ikea in der gelben Ellipse im blauen Recht­eck
  • Dreidimensionale Formen – Bei­spiel: Mercedes-Stern
  • Farben – Beispiel: Post­gelb
  • Tonfolgen, Jingles – Bei­spiel: Ri-co-la

Geschützt werden können nur unter­scheidungs­kräftige Marken. Das heisst, Ihre Marke darf nicht eine reine Sach­be­zeichnung sein (Grün­tee). Sie darf auch nicht nur aus An­gaben zur Quali­tät, zur Art oder zum Preis der Ware be­stehen (Billigst-Grüntee). Werbe­slogans sind in der Regel eben­falls nicht zulässig, ebenso wenig irre­führende Be­zeichnungen oder Marken, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten ver­stossen.

Tipp Mit Ihrer Marke, ins­be­sondere mit Ihrem Firmen­namen, können Sie auch Firmen­rechte verletzen. Deshalb sollten Sie als Erstes eine Recherche im zentralen Firmen­register des Handels­register­amts durchführen (mehr dazu lesen Sie unter «Firmennamen wählen»).


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Marke hinterlegen – so geht es

Auch für den Markenschutz ist das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Ihre Anlaufstelle.

Zuerst eine Recherche

Das IGE prüft nur, ob eine eingereichte Marke unter­scheidungs­kräftig, nicht täuschend und nicht sitten- oder ordnungs­widrig ist. Ob Ihre Marke die Rechte Dritter verletzt, etwa an älteren Marken, Firmen- oder Domain­namen, müssen Sie vor der An­meldung selber ab­klären.

Einfache Recherchen können Sie selber vornehmen, auf der Website des IGE finden Sie ver­schie­dene Links dazu. Aller­dings sind gerade Bilder nur schwer zu recher­chieren. Dafür brauchen Sie die Hilfe eines Profis, gute Adressen finden Sie eben­falls beim IGE.

Achtung Eine Verletzung von Schutz­rechten kann dazu führen, dass Sie Ihre Marke löschen müssen. Auch werden Sie allen­falls in einen kost­spieligen Prozess ver­wickelt, sehen sich mit Schaden­ersatz­forderungen kon­fron­tiert. Es lohnt sich also, die Marke vor der Hinter­legung auf Ex­klu­si­vität zu prüfen.

Anmeldung Ihrer Marke

Am einfachsten melden Sie Ihre Marke über e-trademark an, das elektronische Anmeldesystem des IGE. An­schliessend durch­läuft Ihre An­meldung diese Schritte:

  • Eingangsprüfung durch das IGE: Bei der Anmeldung müssen Sie anhand einer inter­nationalen Waren- und Dienst­leistungs­klassi­fikation angeben, für welche Waren und Dienst­leis­tungen Ihre Marke geschützt werden soll. Als Erstes werden diese Angaben über­prüft.
  • Sie erhalten eine Hinter­legungs­beschei­nigung. Ihr Gesuch ist nun auf Swissreg einsehbar.
  • Das IGE prüft Ihr Gesuch auf Mängel. Wenn nötig erhalten Sie Gelege­nheit, nach­zu­bessern.
  • Ist alles in Ordnung, wird die Ein­tragung auf Swissreg publiziert und Sie erhalten die Ein­tragungs­be­schei­nigung.

Nach der Eintragung läuft eine drei­monatige Frist, während der Inhaber von älteren ähnlichen Marken Wider­spruch ein­legen können. Auch nach diesen drei Monaten können sich Inhaber älterer Marken gegen Ihre Ver­wendung wehren, dann aber mit einer Klage vor Zivil­gericht.

TippEs lohnt sich, bei der Anmeldung alle Produkte und Dienst­leistungen auf­zu­führen, für die Sie Ihre Marke schützen wollen. Sonst müssen Sie später für jedes weitere Produkt ein neues Gesuch ein­reichen.

Nach der Eintragung ist Ihre Marke ab dem Tag der Anmeldung für zehn Jahre geschützt. Der Schutz lässt sich beliebig oft für jeweils zehn weitere Jahre ver­längern. Aller­dings müssen Sie die Marke tatsächlich ver­wenden; wird eine Marke während fünf Jahren für das an­ge­meldete Produkt nicht einge­setzt, können Sie das Marken­recht ver­lieren.

Marken international schützen

Sie können Ihre Marke direkt beim Marken­amt im gewünschten Land ein­tragen lassen. Einfacher ist aber die inter­nationale Regi­strierung im soge­nannten Madrider System mit über 125 ange­schlossenen Staaten, das von der Welt­organisation für Geistiges Eigentum (WIPO) ver­waltet wird. Mit einem einzigen Antrag in nur einer Sprache können Sie Ihre Marke in allen oder einzelnen der ange­schlossenen Staaten hinter­legen. Geprüft wird sie danach von den einzelnen Ländern.

Haben Sie bereits eine Marke in der Schweiz regi­striert, müssen Sie das Gesuch für die inter­nationale Regi­strierung ebenfalls beim IGE ein­reichen. Auch das ist online möglich.

Gut zu wissenAuch für eine inter­nationale Regi­strierung brauchen Sie eine Recherche zur Exklu­sivität Ihrer Marke. Dazu sollten Sie sich unbe­dingt an einen spe­ziali­sierten Marken­berater wenden (eine Liste finden Sie beim IGE).

Markenschutz – die Kosten

Die Kosten des Markenschutzes hängen unter anderem davon ab, für wie viele Produkte und Dienst­leistungen Sie Ihre Marke ein­tragen lassen wollen. Hinzu kommen Aus­lagen für eine Marken­beraterin. Hier die wich­tigsten Gebühren:

Kostenübersicht Markenhinter­legung
(Preise ab 1. Juli 2023)
Kosten
Schweiz
Hinterlegungsgebühr in drei Waren­klassen (Schutz­dauer zehn Jahre)Fr. 450
e-RabattFr. 100
Klassenzuschlag (ab vierter Klasse, pro Klasse)Fr. 100
Expressgebühr (beschleunigte Marken­prüfung)Fr. 400
Löschungsgebühr (wenn ein Widerspruch erfolgreich ist)Fr. 800
Verlängerungsgebühr bis 30.6.2024 (jeweils für weitere zehn Jahre, beliebig verlängerbar)Fr. 700
Verlängerungsgebühr ab 1.7.2024 (jeweils für weitere zehn Jahre, beliebig verlängerbar)Fr. 550
International
Registrierung: Bearbeitungs­gebühr des IGE
Die Gebühr des WIPO ist ab­hängig von den Ländern, in denen Schutz bean­sprucht wird.
Fr. 100
Markennennung nach der Regi­strierung: Grund­gebührFr. 300
Ergänzungsgebühr für jedes Land (einige Länder ver­langen eine indi­viduelle Gebühr)Fr. 100
TippInternationaler Markenschutz nützt Ihnen nichts, wenn Sie eine Ver­letzung Ihres Marken­rechts im Aus­land gar nicht ent­decken. Fragen Sie sich auch, ob es sich lohnt, ihr Recht wenn nötig vor einem aus­ländischen Gericht durch­zusetzen. Wenn nicht, können Sie sich die Kosten für die inter­nationale Hinter­legung sparen.

Patentschutz – zuerst eine Neuheitsrecherche

Bevor Sie das Anmeldeprozedere für ein Patent starten, sollten Sie unbedingt eine Neu­heits­recherche durch­führen. Ist Ihre Er­findung dann doch nicht so neu wie ge­dacht, können Sie sich den admini­strativen Aufwand und die Kosten sparen. So gehen Sie vor:

  • Eine kostenlose Internetrecherche über Swissreg (Schweiz) und Espacenet (weltweit), die Sie selbst durchführen können, verschafft Ihnen einen ersten Überblick.
  • Eine begleitete Recherche beim IGE bietet Ihnen gegen eine kleine Gebühr einen ersten Über­blick zum Stand der Technik in Bezug auf Ihre Erfindung.
  • Der kommerzielle Informationsdienst ip-search des IGE führt Recherchen für jede Fragestellung durch und unter­stützt Sie von der ersten Idee bis zur Eta­blierung Ihrer Produkte am Markt.
  • Haben Sie aufgrund der ersten Recherchen die Patent­anmeldung ge­startet, lohnt sich eine ver­tiefte Recherche beim IGE zur Überprüfung der Neuheit. Fällt diese negativ aus, können Sie die An­meldung zurück­ziehen und haben noch nicht zu viele Kosten.

Solche Recherchen sind wichtig, um später rechtliche Probleme zu vermeiden, denn bei der Patent­anmeldung prüft das IGE die Neuheit und den erfin­derischen Cha­rakter nicht. Dass Ihre paten­tierte «Erfin­dung» doch nicht so neu war, er­fahren Sie erst, wenn eine andere Firma gegen Sie klagt.

Was ist in der Schweiz patentierbar?

Damit Sie eine Erfindung patentieren können, müssen einige Be­din­gungen erfüllt sein. Nur dann wird Ihre An­meldung beim Insti­tut für Geis­tiges Eigen­tum (IGE) über­prüft. Hier die wich­tigsten Bedin­gungen:

  • Die Erfindung muss neu sein, darf also auf dem relevanten Gebiet der Tech­no­logie noch nicht be­kannt sein.
  • Ausserdem darf die Erfindung nach dem aktuellen Stand der Technik nicht naheliegend sein, sondern muss einen wirklichen Fort­schritt bein­halten. Als Stand der Technik gilt alles Wissen, das vor der An­meldung irgendwo auf der Welt öffen­tlich zugäng­lich gewesen ist. Dazu zählen zum Bei­spiel schriftliche Publi­kationen, öffen­tliche Vorträge und Aus­stellungen. Auch was Sie selbst über Ihre Er­findung bekannt machen, zählt in aller Regel zum Stand der Technik.
  • Die Erfindung muss gewerblich anwendbar und ihre Durch­führung un­pro­ble­matisch wieder­holbar (Reliabi­lität) sein.
Was ist nicht patentierbar?Nicht patentieren lassen sich abstrakte Ideen, Dienstleistungen, Methoden oder Konzepte – einige Beispiele
  • Abstrakte Ideen: Eine Erfindung ohne technische Lösungen kann nicht kommerziell genutzt und durchge­führt werden. Wissen­schaftliche Theorien, Konzepte und Ent­deckungen können nicht paten­tiert werden.
  • Computerprogramme: Nicht alle Computer­programme können patentiert werden. Computer­programme, die sich auf abstrakte Ideen oder mathema­tische Theorien beziehen, sind nicht paten­tierbar, weil sie sich nicht indu­striell an­wenden lassen.
  • Unterrichtsmethoden, Lehrverfahren, Regeln, Pläne und Spiel­regeln
  • Chirurgische, therapeutische und diagnost­ische Verfahren, die an Menschen oder Tieren ange­wendet werden; Pflanzen­sorten, Tier­rassen und biolo­gische Ver­fahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren; Verfahren zur gene­tischen Ver­änderung von Tieren oder Pflanzen.
  • Erfindungen, deren Ver­wertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten ver­stösst.

Patentanmeldung in der Schweiz – so gehen Sie vor

Nachdem Sie eine Neuheitsrecherche durchgeführt haben, durchlaufen Sie diese vier Schritte:

  1. Patentanmeldung: Sie reichen dem IGE ein Patentgesuch sowie eine technische Doku­mentation ein. Dabei müssen Sie Ihre Er­findung klar und ver­ständ­lich beschreiben, sodass sie von einer Person mit dem üblichen Kenntnis­stand auf dem relevanten technischen Gebiet geprüft werden kann. Zudem müssen Sie Ihre Patent­an­sprüche defi­nieren, also formu­lieren, was genau geschützt werden soll. In der ersten Phase über­prüft das IGE den Antrag formal. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird die Regi­strierung nach 18 Monaten ver­öffentlicht.
  2. Sachprüfung: Die Patentexperten des IGE prüfen, ob die technischen Unter­lagen die gesetz­lichen Vor­gaben erfüllen. Gefragt wird, ob die Erfin­dung patentier­bar ist und ob die Patent­ansprüche klar und ver­ständ­lich formuliert sind. Ebenfalls in diese Phase fällt die Über­prüfung auf rechtlicher Ebene.
  3. Erteilung (oder Zurückweisung): Sind alle Voraus­setzungen erfüllt, erteilt das IGE das Patent. Dieses wird ver­öffen­tlicht und gilt für die Schweiz und Liechten­stein. Das Patent wirkt rückwirkend ab dem Anmelde­datum. Die Schutz­dauer beträgt maximal 20 Jahre und ist nicht verlänger­bar.
  4. Registerführung: Der Rechtsstatus des Patents wird im vom IGE geführten Register einge­tragen und auf Swissreg ver­öffen­tlicht.

Europäische und internationale Patentanmeldung

Mit der Anmeldung beim IGE erhalten Sie das sogenannte Prioritätsrecht im Ausland. Das gibt Ihnen zwölf Monate Zeit, um die Absatz­chancen Ihrer Erfindung abzuklären und dann eine Patent­anmeldung im Ausland vor­zunehmen. Dabei gilt das Datum der Anmeldung in der Schweiz, was beim heutigen Konkurrenz­kampf aus­schlag­gebend sein kann.

Sind Sie in der Schweiz oder in Liechten­stein ansässig, können Sie diese An­meldung ebenfalls beim IGE ein­reichen; dieses kümmert sich dann um die Weiter­leitung. Mit einer einzigen An­meldung (verfasst in Deutsch, Französisch oder Englisch) erhalten Sie einen vor­läufigen Patent­schutz in den meisten Ländern Europas (alle Mitglieds- und assozi­ierten Staaten des Europäischen Patent­überein­kommens). Zuständig für die Prüfung des Patents ist das Europäische Patentamt (EPO).

Soll Ihr Patent über Europa hinaus geschützt sein, werden Sie sich für eine PCT-Anmeldung ent­scheiden. Der Patent­zusammen­arbeits­vertrag (Patent Cooperation Treaty, PCT) ermöglicht Ihnen, Ihre Erfin­dung mit einer einzigen Patent­anmeldung (verfasst in einer Vertrags­sprache) in beliebig vielen Vertrags­staaten vor­läufig zu schützen. Die An­meldung können Sie bei der Weltorganisation für Geistiges Eigen­tum (WIPO) oder beim IGE ein­reichen.

Sehr zu empfehlen: Hilfe vom Patentanwalt

Der Prozess einer Patentierung ist kompliziert und die Gefahr, dass Ihnen als Laien folgen­schwere Fehler unter­laufen, ist nicht zu unter­schätzen. Mit einem Patent­anwalt, einer Patent­anwältin an Ihrer Seite be­wäl­tigen Sie die Schritte von der Neu­heits­recherche bis zur Publi­kation und Ver­wertung des Patents ein­facher, pro­fes­sionel­ler und sicherer. Der Anwalt, die Anwältin meldet für Sie das Patent an, stellt Lizenz­verträge aus und geht später Patent­rechts­ver­letzungen nach. Vor allem für die Formu­lierung der Patent­ansprüche, den wichtigsten Teil Ihres Gesuchs, lohnt es sich, pro­fes­sionel­le Hilfe in An­spruch zu nehmen.

TippKlären Sie vor der Mandats­erteilung ab, ob der Anwalt im Register der Schweizer Patentanwälte eingetragen ist. Planen Sie eine An­meldung im Ausland, sollte Ihr Anwalt auch die Zu­lassung beim Europäischen Patent­amt besitzen. Wichtig ist zudem, dass er sich auf dem Gebiet Ihrer Er­findung auskennt.

Patentanmeldung – die Kosten

Die Kosten eines Patents setzen sich zusammen aus den Gebühren für die An­meldung, die Prüfung und die Ertei­lung, den wieder­kehrenden Jahres­gebühren und zusätzlichen Aus­gaben für die Hilfe von Patentanwälten und anderen Spezi­alisten, vor­be­reitende Recherchen und die Aus­ar­bei­tung der technischen Unter­lagen.

Kostenübersicht Patent­anmeldung
(Stand 2024)
Kosten
Schweiz
Anmeldegebühr (inbegriffen bis zu 10 Patent­ansprüche)Fr. 200
PrüfungsgebührFr. 500
IGE-Recherche zur schweizerischen Patent­anmeldungFr. 500
Anspruchsgebühr (ab dem elften Patent­anspruch für jeden zusätzlichen)Fr. 50
Jahresgebühr (ab dem 4. Jahr nach der Anmeldung, mit jedem Jahr an­stei­gend)ab Fr. 100
Europa
Anmeldegebühr nicht online / onlineEUR 285 / 135
RecherchegebührEUR 1’845
BenennungsgebührEUR 685
PrüfungsgebührEUR 1’910
Erteilungsgebühr, Veröffentlichungsgebühr und Druckkosten (max. 35 Seiten)EUR 1'080
Nationale Jahresgebühr in den gewünschten Ländern (ab dem 3. Jahr, ansteigend pro Jahr)ab EUR 530
International
Internationale Anmeldegebühr (bis 30 Seiten inklusive Antragsformular), Ermässigung für elektronische EinreichungFr. 1'381
Gebühr für internationale RechercheFr. 1‘713
ÜbermittlungsgebührFr. 100
Gebühr für die vorläufige internationale PrüfungEUR 1'830
Bearbeitungsgebühr für die vorläufige internationale PrüfungEUR 183
Zusätzlich
Kosten für den Patentanwalt – je nach UmfangEinige Tausend Franken
Allfällige weitere Gebühren (Einspruchsgebühren, Kosten für verpasste Fristen etc.)
Gut zu wissen Die Jahresgebühr für ein Patent in der Schweiz ist ab dem 4. bis zum 20. Jahr nach der An­meldung zu be­zahlen. Sie beträgt zunächst 100 Franken und steigt jedes Jahr um 20 Franken, ab dem 9. Jahr um 40 Franken, dann wird der Anstieg steiler bis zum Maximum von 960 Franken im 20. Jahr. Bezahlen Sie die Jahres­gebühr nicht weiter, erlischt das Patent.
Weitere InfosUmfassende Informationen zum Marken- und Patent­schutz im KMU-Portal des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE)

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