Markenschutz und Patentschutz
Aktualisiert am 20.11.2023
Geistiges Eigentum schützen – gleich beim Firmenstart
Sie befinden sich im Gründungsprozess Ihrer Firma, haben ein innovatives Produkt oder Verfahren entwickelt und sind bereit, damit in den Markt einzutreten? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Ihr Patent zu registrieren. Nicht, dass ein Wettbewerber Ihre Idee kopiert …
Ricola, Nespresso, Levis 501, Ikea – Marken sind Imageträger und machen Ihr Unternehmen, Ihre Produkte für die Kundinnen und Kunden sichtbar. Hinterlegen Sie deshalb gleich zu Beginn Ihrer Tätigkeit Ihre Marke(n). Denn es gilt: Wer zuerst hinterlegt, hat das bessere Recht und kann anderen verbieten, die gleiche Marke zu benutzen.
Markenschutz – was ist schützbar?
Die Faustregel: Was sich in einem Quadrat von 8 x 8 cm abbilden lässt, kann eine Marke sein. Das gilt auch für eine Tonfolge (hier lassen sich die Noten abbilden). Marken können sein:
- Wörter – zum Beispiel Ihr Firmenname oder ein Produktname
- Slogans – Beispiel: Gryps – was KMU brauchen
- Buchstaben- und Zahlenkombinationen – Beispiel: SBB, 501 (für Jeans)
- Bildliche Darstellungen – Beispiel: der angebissene Apfel von Apple
- Wort-, Bildkombinationen – Beispiel: Ikea in der gelben Ellipse im blauen Rechteck
- Dreidimensionale Formen – Beispiel: Mercedes-Stern
- Farben – Beispiel: Postgelb
- Tonfolgen, Jingles – Beispiel: Ri-co-la
Geschützt werden können nur unterscheidungskräftige Marken. Das heisst, Ihre Marke darf nicht eine reine Sachbezeichnung sein (Grüntee). Sie darf auch nicht nur aus Angaben zur Qualität, zur Art oder zum Preis der Ware bestehen (Billigst-Grüntee). Werbeslogans sind in der Regel ebenfalls nicht zulässig, ebenso wenig irreführende Bezeichnungen oder Marken, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstossen.
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Marke hinterlegen – so geht es
Auch für den Markenschutz ist das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Ihre Anlaufstelle.
Zuerst eine Recherche
Das IGE prüft nur, ob eine eingereichte Marke unterscheidungskräftig, nicht täuschend und nicht sitten- oder ordnungswidrig ist. Ob Ihre Marke die Rechte Dritter verletzt, etwa an älteren Marken, Firmen- oder Domainnamen, müssen Sie vor der Anmeldung selber abklären.
Einfache Recherchen können Sie selber vornehmen, auf der Website des IGE finden Sie verschiedene Links dazu. Allerdings sind gerade Bilder nur schwer zu recherchieren. Dafür brauchen Sie die Hilfe eines Profis, gute Adressen finden Sie ebenfalls beim IGE.
Anmeldung Ihrer Marke
Am einfachsten melden Sie Ihre Marke über e-trademark an, das elektronische Anmeldesystem des IGE. Anschliessend durchläuft Ihre Anmeldung diese Schritte:
- Eingangsprüfung durch das IGE: Bei der Anmeldung müssen Sie anhand einer internationalen Waren- und Dienstleistungsklassifikation angeben, für welche Waren und Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll. Als Erstes werden diese Angaben überprüft.
- Sie erhalten eine Hinterlegungsbescheinigung. Ihr Gesuch ist nun auf Swissreg einsehbar.
- Das IGE prüft Ihr Gesuch auf Mängel. Wenn nötig erhalten Sie Gelegenheit, nachzubessern.
- Ist alles in Ordnung, wird die Eintragung auf Swissreg publiziert und Sie erhalten die Eintragungsbescheinigung.
Nach der Eintragung läuft eine dreimonatige Frist, während der Inhaber von älteren ähnlichen Marken Widerspruch einlegen können. Auch nach diesen drei Monaten können sich Inhaber älterer Marken gegen Ihre Verwendung wehren, dann aber mit einer Klage vor Zivilgericht.
Nach der Eintragung ist Ihre Marke ab dem Tag der Anmeldung für zehn Jahre geschützt. Der Schutz lässt sich beliebig oft für jeweils zehn weitere Jahre verlängern. Allerdings müssen Sie die Marke tatsächlich verwenden; wird eine Marke während fünf Jahren für das angemeldete Produkt nicht eingesetzt, können Sie das Markenrecht verlieren.
Marken international schützen
Sie können Ihre Marke direkt beim Markenamt im gewünschten Land eintragen lassen. Einfacher ist aber die internationale Registrierung im sogenannten Madrider System mit über 125 angeschlossenen Staaten, das von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird. Mit einem einzigen Antrag in nur einer Sprache können Sie Ihre Marke in allen oder einzelnen der angeschlossenen Staaten hinterlegen. Geprüft wird sie danach von den einzelnen Ländern.
Haben Sie bereits eine Marke in der Schweiz registriert, müssen Sie das Gesuch für die internationale Registrierung ebenfalls beim IGE einreichen. Auch das ist online möglich.
Markenschutz – die Kosten
Die Kosten des Markenschutzes hängen unter anderem davon ab, für wie viele Produkte und Dienstleistungen Sie Ihre Marke eintragen lassen wollen. Hinzu kommen Auslagen für eine Markenberaterin. Hier die wichtigsten Gebühren:
Kostenübersicht Markenhinterlegung (Preise ab 1. Juli 2023) | |
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Kosten | |
Schweiz | |
Hinterlegungsgebühr in drei Warenklassen (Schutzdauer zehn Jahre) | Fr. 450 |
e-Rabatt | Fr. 100 |
Klassenzuschlag (ab vierter Klasse, pro Klasse) | Fr. 100 |
Expressgebühr (beschleunigte Markenprüfung) | Fr. 400 |
Löschungsgebühr (wenn ein Widerspruch erfolgreich ist) | Fr. 800 |
Verlängerungsgebühr bis 30.6.2024 (jeweils für weitere zehn Jahre, beliebig verlängerbar) | Fr. 700 |
Verlängerungsgebühr ab 1.7.2024 (jeweils für weitere zehn Jahre, beliebig verlängerbar) | Fr. 550 |
International | |
Registrierung: Bearbeitungsgebühr des IGE Die Gebühr des WIPO ist abhängig von den Ländern, in denen Schutz beansprucht wird. | Fr. 100 |
Markennennung nach der Registrierung: Grundgebühr | Fr. 300 |
Ergänzungsgebühr für jedes Land (einige Länder verlangen eine individuelle Gebühr) | Fr. 100 |
Patentschutz – zuerst eine Neuheitsrecherche
Bevor Sie das Anmeldeprozedere für ein Patent starten, sollten Sie unbedingt eine Neuheitsrecherche durchführen. Ist Ihre Erfindung dann doch nicht so neu wie gedacht, können Sie sich den administrativen Aufwand und die Kosten sparen. So gehen Sie vor:
- Eine kostenlose Internetrecherche über Swissreg (Schweiz) und Espacenet (weltweit), die Sie selbst durchführen können, verschafft Ihnen einen ersten Überblick.
- Eine begleitete Recherche beim IGE bietet Ihnen gegen eine kleine Gebühr einen ersten Überblick zum Stand der Technik in Bezug auf Ihre Erfindung.
- Der kommerzielle Informationsdienst ip-search des IGE führt Recherchen für jede Fragestellung durch und unterstützt Sie von der ersten Idee bis zur Etablierung Ihrer Produkte am Markt.
- Haben Sie aufgrund der ersten Recherchen die Patentanmeldung gestartet, lohnt sich eine vertiefte Recherche beim IGE zur Überprüfung der Neuheit. Fällt diese negativ aus, können Sie die Anmeldung zurückziehen und haben noch nicht zu viele Kosten.
Solche Recherchen sind wichtig, um später rechtliche Probleme zu vermeiden, denn bei der Patentanmeldung prüft das IGE die Neuheit und den erfinderischen Charakter nicht. Dass Ihre patentierte «Erfindung» doch nicht so neu war, erfahren Sie erst, wenn eine andere Firma gegen Sie klagt.
Was ist in der Schweiz patentierbar?
Damit Sie eine Erfindung patentieren können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Nur dann wird Ihre Anmeldung beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) überprüft. Hier die wichtigsten Bedingungen:
- Die Erfindung muss neu sein, darf also auf dem relevanten Gebiet der Technologie noch nicht bekannt sein.
- Ausserdem darf die Erfindung nach dem aktuellen Stand der Technik nicht naheliegend sein, sondern muss einen wirklichen Fortschritt beinhalten. Als Stand der Technik gilt alles Wissen, das vor der Anmeldung irgendwo auf der Welt öffentlich zugänglich gewesen ist. Dazu zählen zum Beispiel schriftliche Publikationen, öffentliche Vorträge und Ausstellungen. Auch was Sie selbst über Ihre Erfindung bekannt machen, zählt in aller Regel zum Stand der Technik.
- Die Erfindung muss gewerblich anwendbar und ihre Durchführung unproblematisch wiederholbar (Reliabilität) sein.
- Abstrakte Ideen: Eine Erfindung ohne technische Lösungen kann nicht kommerziell genutzt und durchgeführt werden. Wissenschaftliche Theorien, Konzepte und Entdeckungen können nicht patentiert werden.
- Computerprogramme: Nicht alle Computerprogramme können patentiert werden. Computerprogramme, die sich auf abstrakte Ideen oder mathematische Theorien beziehen, sind nicht patentierbar, weil sie sich nicht industriell anwenden lassen.
- Unterrichtsmethoden, Lehrverfahren, Regeln, Pläne und Spielregeln
- Chirurgische, therapeutische und diagnostische Verfahren, die an Menschen oder Tieren angewendet werden; Pflanzensorten, Tierrassen und biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren; Verfahren zur genetischen Veränderung von Tieren oder Pflanzen.
- Erfindungen, deren Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstösst.
Patentanmeldung in der Schweiz – so gehen Sie vor
Nachdem Sie eine Neuheitsrecherche durchgeführt haben, durchlaufen Sie diese vier Schritte:
- Patentanmeldung: Sie reichen dem IGE ein Patentgesuch sowie eine technische Dokumentation ein. Dabei müssen Sie Ihre Erfindung klar und verständlich beschreiben, sodass sie von einer Person mit dem üblichen Kenntnisstand auf dem relevanten technischen Gebiet geprüft werden kann. Zudem müssen Sie Ihre Patentansprüche definieren, also formulieren, was genau geschützt werden soll. In der ersten Phase überprüft das IGE den Antrag formal. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird die Registrierung nach 18 Monaten veröffentlicht.
- Sachprüfung: Die Patentexperten des IGE prüfen, ob die technischen Unterlagen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Gefragt wird, ob die Erfindung patentierbar ist und ob die Patentansprüche klar und verständlich formuliert sind. Ebenfalls in diese Phase fällt die Überprüfung auf rechtlicher Ebene.
- Erteilung (oder Zurückweisung): Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt das IGE das Patent. Dieses wird veröffentlicht und gilt für die Schweiz und Liechtenstein. Das Patent wirkt rückwirkend ab dem Anmeldedatum. Die Schutzdauer beträgt maximal 20 Jahre und ist nicht verlängerbar.
- Registerführung: Der Rechtsstatus des Patents wird im vom IGE geführten Register eingetragen und auf Swissreg veröffentlicht.
Europäische und internationale Patentanmeldung
Mit der Anmeldung beim IGE erhalten Sie das sogenannte Prioritätsrecht im Ausland. Das gibt Ihnen zwölf Monate Zeit, um die Absatzchancen Ihrer Erfindung abzuklären und dann eine Patentanmeldung im Ausland vorzunehmen. Dabei gilt das Datum der Anmeldung in der Schweiz, was beim heutigen Konkurrenzkampf ausschlaggebend sein kann.
Sind Sie in der Schweiz oder in Liechtenstein ansässig, können Sie diese Anmeldung ebenfalls beim IGE einreichen; dieses kümmert sich dann um die Weiterleitung. Mit einer einzigen Anmeldung (verfasst in Deutsch, Französisch oder Englisch) erhalten Sie einen vorläufigen Patentschutz in den meisten Ländern Europas (alle Mitglieds- und assoziierten Staaten des Europäischen Patentübereinkommens). Zuständig für die Prüfung des Patents ist das Europäische Patentamt (EPO).
Soll Ihr Patent über Europa hinaus geschützt sein, werden Sie sich für eine PCT-Anmeldung entscheiden. Der Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty, PCT) ermöglicht Ihnen, Ihre Erfindung mit einer einzigen Patentanmeldung (verfasst in einer Vertragssprache) in beliebig vielen Vertragsstaaten vorläufig zu schützen. Die Anmeldung können Sie bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) oder beim IGE einreichen.
Sehr zu empfehlen: Hilfe vom Patentanwalt
Der Prozess einer Patentierung ist kompliziert und die Gefahr, dass Ihnen als Laien folgenschwere Fehler unterlaufen, ist nicht zu unterschätzen. Mit einem Patentanwalt, einer Patentanwältin an Ihrer Seite bewältigen Sie die Schritte von der Neuheitsrecherche bis zur Publikation und Verwertung des Patents einfacher, professioneller und sicherer. Der Anwalt, die Anwältin meldet für Sie das Patent an, stellt Lizenzverträge aus und geht später Patentrechtsverletzungen nach. Vor allem für die Formulierung der Patentansprüche, den wichtigsten Teil Ihres Gesuchs, lohnt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Patentanmeldung – die Kosten
Die Kosten eines Patents setzen sich zusammen aus den Gebühren für die Anmeldung, die Prüfung und die Erteilung, den wiederkehrenden Jahresgebühren und zusätzlichen Ausgaben für die Hilfe von Patentanwälten und anderen Spezialisten, vorbereitende Recherchen und die Ausarbeitung der technischen Unterlagen.
Kostenübersicht Patentanmeldung (Stand 2024) | |
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Kosten | |
Schweiz | |
Anmeldegebühr (inbegriffen bis zu 10 Patentansprüche) | Fr. 200 |
Prüfungsgebühr | Fr. 500 |
IGE-Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung | Fr. 500 |
Anspruchsgebühr (ab dem elften Patentanspruch für jeden zusätzlichen) | Fr. 50 |
Jahresgebühr (ab dem 4. Jahr nach der Anmeldung, mit jedem Jahr ansteigend) | ab Fr. 100 |
Europa | |
Anmeldegebühr nicht online / online | EUR 285 / 135 |
Recherchegebühr | EUR 1’845 |
Benennungsgebühr | EUR 685 |
Prüfungsgebühr | EUR 1’910 |
Erteilungsgebühr, Veröffentlichungsgebühr und Druckkosten (max. 35 Seiten) | EUR 1'080 |
Nationale Jahresgebühr in den gewünschten Ländern (ab dem 3. Jahr, ansteigend pro Jahr) | ab EUR 530 |
International | |
Internationale Anmeldegebühr (bis 30 Seiten inklusive Antragsformular), Ermässigung für elektronische Einreichung | Fr. 1'381 |
Gebühr für internationale Recherche | Fr. 1‘713 |
Übermittlungsgebühr | Fr. 100 |
Gebühr für die vorläufige internationale Prüfung | EUR 1'830 |
Bearbeitungsgebühr für die vorläufige internationale Prüfung | EUR 183 |
Zusätzlich | |
Kosten für den Patentanwalt – je nach Umfang | Einige Tausend Franken |
Allfällige weitere Gebühren (Einspruchsgebühren, Kosten für verpasste Fristen etc.) |
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Autorin: Käthi Zeugin