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Anmeldung beim Handelsregister

Anmeldung beim Handelsregister

Aktualisiert am 21.11.2023

Eintrag ins Handelsregister beim Firmenstart

Der Eintrag ins Handelsregister ist für viele neu gegründete Firmen Pflicht. Ausgenommen sind Einzel­firmen mit einem Umsatz von weniger als 100’000 Franken.

Im Handelsregister eingetragen werden diese Daten:

  • Name (Firma)
  • Gründungsjahr
  • Sitz und Zweck des Unternehmens
  • Namen der Gesellschafter (GmbH) respektive der Verwaltungs­räte (AG), der Geschäfts­führenden und Zeichnungs­berechtigten
  • Kapitalverhältnisse
  • Revisionsstelle
Gut zu wissen Einzelunternehmen mit einem Jahres­umsatz unter 100‘000 Franken können sich frei­willig ins Handels­register eintragen lassen. Das kann sinn­voll sein, denn nicht selten ver­langen Behörden, Lie­fe­ranten und Geld­geber einen Handels­register­auszug.


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Handelsregistereintrag in der Schweiz – Rechte und Pflichten

Durch den Handelsregistereintrag verpflichtet sich Ihr Unter­nehmen zur Führung einer orden­tlichen Buchhaltung, zudem unterliegt es der Betreibung auf Konkurs. Im Gegenzug dafür wird der Name des Unter­nehmens innerhalb des Tätig­keits­bereichs auto­matisch geschützt. Bei Einzel­firmen, Kollektiv- und Kommandit­gesellschaften gilt der Schutz für den Ort des Geschäfts­sitzes, bei AGs und GmbHs für die ganze Schweiz. Mit dem Handels­register­eintrag wird den Geschäfts­partnern Einblick in die recht­lichen Verhältnisse gewährt. Diese Trans­parenz sowie der Umstand, dass Geschäfts­partner im Konkurs­fall besser geschützt sind, erhöht die Kredit­würdig­keit des Unternehmens.

Gut zu wissen Ihren Firmennamen können Sie vor dem Eintrag nicht reservieren lassen. Erst mit der Publikation im Handels­amtsblatt ist er geschützt. Wollen Sie den Firmen­namen auch in anderen Sprachen verwenden, müssen Sie diese Versionen ebenfalls eintragen lassen.

So kommen Sie zum Handelsregistereintrag

Welche Unterlagen Sie für den Handelsregistereintrag benötigen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Am einfachsten kommen Sie auf EasyGov, dem Online-Schalter des Bundes, zu Ihrem Handelsregistereintrag. Sie werden Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt.

TippSuchen Sie Unterstützung für den Eintrag ins Handelsregister und die weiteren Formalitäten bei der Firmengründung, ist ein Treuhänder , eine Treuhänderin die richtige Ansprechperson.

Handelsregistereintrag – Kosten und Rechtsform

Die Kosten eines Handelsregistereintrags hängen von der Rechtsform Ihres Unter­nehmens ab. Dies ist die Grund­gebühr (Stand 2024):

  • Einzelfirma: 80 Franken
  • Kommanditgesellschaft / Kollektivgesellschaft: 160 Franken
  • Aktiengesellschaft / GmbH: 420 Franken
  • Genossenschaft / Verein: 280 Franken

Weitere Kosten entstehen beispielsweise durch die Ausstellung und Beglaubigung von Anmeldungs­belegen, eine juristische Beratung und Prüfung der Unter­lagen, das Eintragen einer weiteren Person und Funktion etc.

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