Anmeldung beim Handelsregister
Aktualisiert am 21.11.2023
Eintrag ins Handelsregister beim Firmenstart
Der Eintrag ins Handelsregister ist für viele neu gegründete Firmen Pflicht. Ausgenommen sind Einzelfirmen mit einem Umsatz von weniger als 100’000 Franken.
Im Handelsregister eingetragen werden diese Daten:
- Name (Firma)
- Gründungsjahr
- Sitz und Zweck des Unternehmens
- Namen der Gesellschafter (GmbH) respektive der Verwaltungsräte (AG), der Geschäftsführenden und Zeichnungsberechtigten
- Kapitalverhältnisse
- Revisionsstelle
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Handelsregistereintrag in der Schweiz – Rechte und Pflichten
Durch den Handelsregistereintrag verpflichtet sich Ihr Unternehmen zur Führung einer ordentlichen Buchhaltung, zudem unterliegt es der Betreibung auf Konkurs. Im Gegenzug dafür wird der Name des Unternehmens innerhalb des Tätigkeitsbereichs automatisch geschützt. Bei Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften gilt der Schutz für den Ort des Geschäftssitzes, bei AGs und GmbHs für die ganze Schweiz. Mit dem Handelsregistereintrag wird den Geschäftspartnern Einblick in die rechtlichen Verhältnisse gewährt. Diese Transparenz sowie der Umstand, dass Geschäftspartner im Konkursfall besser geschützt sind, erhöht die Kreditwürdigkeit des Unternehmens.
So kommen Sie zum Handelsregistereintrag
Welche Unterlagen Sie für den Handelsregistereintrag benötigen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Am einfachsten kommen Sie auf EasyGov, dem Online-Schalter des Bundes, zu Ihrem Handelsregistereintrag. Sie werden Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt.
Handelsregistereintrag – Kosten und Rechtsform
Die Kosten eines Handelsregistereintrags hängen von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Dies ist die Grundgebühr (Stand 2024):
- Einzelfirma: 80 Franken
- Kommanditgesellschaft / Kollektivgesellschaft: 160 Franken
- Aktiengesellschaft / GmbH: 420 Franken
- Genossenschaft / Verein: 280 Franken
Weitere Kosten entstehen beispielsweise durch die Ausstellung und Beglaubigung von Anmeldungsbelegen, eine juristische Beratung und Prüfung der Unterlagen, das Eintragen einer weiteren Person und Funktion etc.
- Anmeldung Handelsregister Überblick
- EasyGov, der Online-Schalter Behörden
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Autorin: Käthi Zeugin