Arbeitszeiterfassung im KMU
Aktualisiert am 24.11.2023
So ist die Zeiterfassung in Ihrem Betrieb korrekt
Gute Mitarbeitende sind ein wichtiger Erfolgsfaktor – aber auch ein gewichtiger Posten im Firmenbudget. Da lohnt es sich, als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin von Anfang an den Überblick zu behalten und die Zeiterfassung sauber zu organisieren.
Erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie die Pausen. Kleinere Betriebe behelfen sich dabei oft mit Excel-Listen. Je mehr Angestellte Ihr Betrieb aber hat, umso eher sollten Sie an eine elektronische Arbeitszeiterfassung denken.
Unterschiedliche Systeme für die Arbeitszeiterfassung
Vor allem im Gewerbe und in der Industrie läuft die Zeiterfassung häufig über einen Zeiterfassungsterminal am Eingang – bei Bedarf gekoppelt mit einer Zutrittskontrolle. In anderen Branchen wird die Arbeitszeit am Arbeitsplatz, zum Beispiel am eigenen PC, erfasst oder auch von unterwegs über eine App oder eine Web-Applikation. Hier die verschiedenen Möglichkeiten:
Zeiterfassung am Eingang
- mit Badge (RFID) oder Schlüsselanhänger
- Biometrische Zeiterfassung (zum Beispiel Fingerprint)
Bei diesen Varianten ist keine aktive Registrierung der Mitarbeitenden notwendig und sie erlauben eine minutengenaue Arbeitszeitabrechnung. Vor allem mit der biometrischen Zeiterfassung lassen sich Betrugsversuche eliminieren.
Zeiterfassung online
Die Mitarbeitenden erfassen ihre Arbeitszeit selbst entweder in einem Firmen-Excel-Sheet oder über eine entsprechende Software. Je nach Software lassen sich die Arbeitsstunden auch direkt einzelnen Projekten zuweisen – eine interessante Funktion vor allem für Dienstleistungsbetriebe.
Zeiterfassung von überall her
- Über eine App auf dem Smartphone (auch für die Zeiterfassung am Eingang)
- Über eine Web-Applikation unterwegs und am Arbeitsplatz
Diese Art der Zeiterfassung ist praktisch für die Arbeit im Homeoffice, für Geschäftsreisen und im Aussendienst. Je nach Funktionsumfang lassen sich Standorte und Wege der Mitarbeitenden erfassen.
Jetzt Anbieter für Zeiterfassungssysteme finden
Nutzen Sie ganz einfach den Bedarfs-Check und unsere Einkaufsexperten finden für Sie bis zu drei passende Anbieter.
Arbeitsrechtliche Anforderungen an die Zeiterfassung
Die meisten Unternehmen in der Schweiz sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten systematisch zu erfassen oder sie von den Mitarbeitenden erfassen zu lassen. Erfasst werden müssen:
- Personaldaten der Arbeitnehmenden
- Art der Beschäftigung sowie der Ein- und Austritt
- Geleistete (tägliche und wöchentliche) Arbeitszeit – Überzeitarbeit muss klar ausgewiesen sein
- Wöchentliche Ruhe- oder Ersatzruhetage, wenn sie nicht regelmässig auf einen Sonntag fallen
- Pausen von einer halben Stunde und mehr
- Betriebliche Abweichungen von der Tag-, Nacht- und Sonntagsdefinition
- Gesetzlich geschuldete Lohn- und/oder Zeitzuschläge sowie Regelungen über den Zeitzuschlag
Vereinfachte Arbeitszeiterfassung und Verzicht
Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung gibt es für Mitarbeitende mit grosser Zeitautonomie:
- Angestellte, die ihre Arbeitszeit weitgehend frei einteilen können
Erlaubt ist eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung, bei der nur die total geleisteten Arbeitsstunden pro Tag erfasst werden müssen. Bei Nacht- oder Sonntagsarbeit muss zusätzlich Beginn und Ende des Arbeitseinsatzes festgehalten werden. Die vereinfachte Arbeitszeiterfassung müssen Sie mit Ihren Mitarbeitenden schriftlich vereinbaren. - Arbeitnehmende, die mindestens 120'000 Franken im Jahr verdienen
Entscheiden diese auch weitgehend selbst über ihre Zeiteinteilung, kann auf die Zeiterfassung verzichtet werden. - Topmanagement
Für Angehörige des obersten Kaders ist keinerlei Zeiterfassung vorgeschrieben, da für Sie die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen des Arbeitsgesetzes nicht gelten.
Gesetzliche Vorgaben zu den Arbeitszeiten
Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten finden sich vor allem im Arbeitsgesetz. Hier die wichtigsten:
Wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Arbeitnehmende in Industriebetrieben, Büropersonal, technische und andere Angestellte, Verkaufspersonal in Detailhandel-Grossbetrieben (mehr als 50 Angestellte): 45 Stunden / Woche
- Für alle anderen Arbeitnehmenden, insbesondere Mitarbeitende, die vorwiegend manuelle Tätigkeiten ausüben, etwa handwerkliche Tätigkeiten, Verkauf in KMU (weniger als 50 Angestellte), Gesundheitsbranche oder Gastgewerbe: 50 Stunden / Woche, kann bei Saisonbetrieben vorübergehend auf 54 Stunden erhöht werden.
Ruhezeit und Ruhetag
- Tägliche Ruhezeit (Zeit zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn):
mindestens 11 Stunden (für Jugendliche 12 Stunden), kann vom Arbeitgeber für Erwachsene einmal pro Woche auf 8 Stunden reduziert werden - Wöchentlicher Ruhetag:
Grundsätzlich ist der Sonntag ein arbeitsfreier Tag. Über das Wochenende ist eine zusammenhängende Ruhezeit von 35 Stunden (11 Stunden tägliche Ruhezeit plus 24 Stunden für den Sonntag) zu gewähren. - Wöchentlicher freier Halbtag:
Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als fünf Tage verteilt, haben die Arbeitnehmenden jede Woche Anspruch auf einen freien Halbtag von 8 Stunden vor oder nach der täglichen Ruhezeit.
Pausen
- Bei mehr als 5,5 Stunden Arbeitszeit pro Tag: 15 Minuten
- Bei mehr als 7 Stunden Arbeitszeit pro Tag: 30 Minuten
- Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit pro Tag: 60 Minuten (kann aufgeteilt werden)
- Wie teuer ist die Erfassung mit einem Zeiterfassungssystem?
- FAQ – Häufige Fragen zu Zeiterfassung
- Informationen des Seco zu den gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung
- Mehr Informationen zur Arbeitszeiterfassung und zu weiteren arbeitsrechtlichen Fragen finden Sie in unserem KMU-Praxisratgeber.
Autorin: Käthi Zeugin