Vorsorge und Versicherung für Inhaber einer AG oder GmbH
Aktualisiert am 22.11.2023
Inhaber einer GmbH oder AG: (fast) gleich versichert wie die Angestellten
Gründen Sie eine AG oder GmbH, ist ein Grossteil der persönlichen Versicherungen obligatorisch. Sie gelten quasi als angestellt in Ihrer eigenen Firma; die Vorschriften zu den Sozialversicherungen gelten auch für Sie.
Bei der AHV, IV und EO bezahlen Sie als Inhaber oder Inhaberin für sich selber dieselben Beiträge wie für Ihr Personal. Hinzu kommen ein Betrag von bis zu fünf Prozent der AHV-Prämie für Verwaltungskosten sowie die Beiträge an die Familienausgleichskasse.
Spezielle Regelung bei der Arbeitslosenversicherung
Auch die Arbeitslosenversicherung ist für Sie als Inhaber oder Inhaberin einer AG respektive GmbH obligatorisch. Die Prämie beträgt 2,2 Prozent des Bruttolohns (Stand 2024).
Unfallversicherung – Zusatzversicherung prüfen
Wie alle Ihre Angestellten, müssen Sie auch sich selbst gegen Unfall versichern, gegen Berufsunfall (BU) immer und gegen Unfälle in der Freizeit (NBU), wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche in Ihrem Betrieb arbeiten. Die Prämie hängt von der Branche ab, in der Sie tätig sind – je gefährlicher die Branche, desto mehr zahlen Sie. Basis für den versicherten Lohn ist das mit der AHV abgerechnete Einkommen (maximal versicherbar 148‘200 Franken pro Jahr, Stand 2024). Mitarbeitende Familienmitglieder müssen Sie für mindestens einen Drittel dieses Betrags, also für 49‘400 Franken, versichern.
Untersteht Ihr Unternehmen der Suva-Pflicht – beispielsweise in der Baubranche oder als Forstbetrieb –, meldet sich die Suva nach dem Handelsregistereintrag automatisch bei Ihnen. Andernfalls können Sie statt der Suva auch einen privaten Versicherer wählen.
Keine Deckungslücke vor dem Firmenstart
Haben Sie Ihre bisherige Stelle bereits aufgegeben, brauchen aber noch ein paar Monate, bis Ihre neue Firma startet? Achten Sie darauf, dass zwischen alter und neuer Erwerbstätigkeit keine Deckungslücke entsteht!
Bei der Unfallversicherung Ihres letzten Arbeitgebers sind Sie 31 Tage über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus abgesichert (Nachdeckung). Den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle können Sie darüber hinaus um maximal sechs Monate verlängern, indem Sie noch während der Nachdeckung dem Versicherer die (günstige) Prämie überweisen. Damit sind Sie auch in einer Zwischenphase abgesichert.
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Pensionskasse (BVG) von Anfang an
Höchst wahrscheinlich verdienen Sie als Inhaber oder Inhaberin Ihres Unternehmens mehr als 21‘510 Franken pro Jahr. Also müssen Sie bei der Pensionskasse für Ihren Betrieb auch sich selber versichern.
Obligatorisch ist im BVG nur ein Minimum; die meisten Pensionskassen bieten aber darüber hinaus überobligatorische Leistungen an. Je nach Firmengrösse können Sie für verschiedene Mitarbeitergruppen unterschiedliche Vorsorgepläne abschliessen, etwa einen Kadervorsorgeplan für sich selber und Ihre Führungspersonen. Darin lassen sich insbesondere höhere Löhne versichern – die höheren Prämien dafür können Sie steuerlich absetzen. Prüfen Sie verschiedene Angebote.
Im Rahmen des BVG gibt es ganz unterschiedliche Angebote, die oft nur schwierig zu vergleichen sind. Holen Sie sich Rat, zum Beispiel bei einem unabhängigen Versicherungsbroker .
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Sinnvoll: die Krankentaggeldversicherung
Eine Krankentaggeldversicherung , die den Einkommensausfall bei Krankheit deckt, ist auch für Inhaberinnen und Inhaber einer GmbH oder AG empfehlenswert. Solche Versicherungen zahlen in der Regel während 720 oder 730 Tagen 80 Prozent des versicherten Einkommens.
Haben Sie für Ihre Angestellten eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, können Sie sich bei dieser ebenfalls versichern. Wenn nicht, ist auch eine Einzelversicherung möglich. Die Höhe der Prämien bemisst sich in der Regel in Prozent des Einkommens.
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Autorin: Käthi Zeugin